header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 06 22 08.08.11

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 2. Juli 2020

  1. Zweiter Nachtragshaushalt beschlossen
  2. Änderung des Richtergesetzes
  3. Schutz vor zu hohen Inkassokosten
  4. Vermeidung unverschuldeter Insolvenzen
  5. Herstellerverantwortung für Batterien
  6. Vorschläge für inklusive Gesellschaft
  7. Photovoltaikausbau in Hamburg


01. Zweiter Nachtragshaushalt beschlossen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den zweiten Nachtragshaushalt 2020 mehrheitlich beschlossen. Der Bund kann demnach in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 508,530 Milliarden Euro rechnen. Gegenüber dem ersten Nachtragshaushalt steigt der Ansatz damit um 24,043 Milliarden Euro. Die Nettokreditaufnahme steigt gegenüber dem ersten Nachtrag dem Beschluss zufolge um 61,785 Milliarden Euro auf 217,772 Milliarden Euro. Als Investitionen werden im Nachtragshaushalt 71,286 Milliarden Euro ausgewiesen, 22,494 Milliarden Euro mehr als im ersten Nachtragshaushalt. Die Steuereinnahmen sollen mit 264,446 Milliarden Euro um 27,012 Milliarden Euro geringer ausfallen als im ersten Nachtrag avisiert. Gegenüber dem Regierungsentwurf für den zweiten Nachtragshaushalt (19/20000) sinkt der Ausgabeansatz des Etats um 760 Millionen Euro und die Nettokreditaufnahme um 750 Millionen Euro. Der Bundestag wird am heutigen Donnerstag abschließend über den Etat beraten.

In den rund 8,5 Stunden andauernden Beratungen zum Nachtragshaushalt am Mittwoch beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mehrheitlich diverse Änderungen in den Einzelplänen sowie Maßgabebeschlüsse. Teilweise handelt es sich um Umsetzungen zwischen den Einzelplänen, teilweise wurden neue Titel eingefügt. Vorlagen der Opposition fanden allesamt keine Mehrheit.

Im Einzelplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und für Heimat (Einzelplan 06) sind unter anderem 200 Millionen Euro als "Corona-Überbrückungshilfe für Profisportvereine" als neuer Titel hinzugekommen. Mit einem Maßgabebeschluss fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, ein eigenständiges Hilfspaket für Sport zu entwickeln. Der Adressatenkreis soll demnach Sportvereine der 1. und 2. Liga - und im Fußball die 3. Liga der Männer - umfassen und olympische und paralympische Individual- und Mannschaftssportarten wie beispielsweise Basketball, Handball oder Volleyball unterstützen.

Im Einzelplan des Bundeswirtschaftsministeriums (Einzelplan 09) ist unter anderem vorgesehen, dass "Zukunftsinvestitionsprogramm für Fahrzeughersteller und die Zulieferindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte für transformationsrelevante Innovationen und regionale Innovationscluster" bis 2024 zu strecken. Der Ansatz in diesem Jahr sinkt damit von einer Milliarde Euro auf 500 Millionen Euro. Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre werden um insgesamt 500 Millionen Euro angehoben.

In diesem Einzelplan ist zudem ein neuer Titel zur "Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementszeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern" eingestellt worden. In diesem Jahr sind Ausgaben in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro vorgesehen. Zudem werden Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro ausgebracht. Parallel entfällt ein Ansatz im Einzelplan des Bundesministerium für Arbeit und Soziales ("Förderung der Zusteller von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern", Kap. 1110 Titel 683 01 -680) in Höhe von 40 Millionen Euro für 2020.

Im Einzelplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) ist ein neuer Titel "Zuschüsse für Einrichtungen der Behindertenhilfe und Inklusionsunternehmen" vorgesehen. Mit einem Ansatz von 100 Millionen Euro sollen insbesondere die über 900 Inklusionsunternehmen in Deutschland, aber auch andere Einrichtungen der Behindertenhilfe unterstützt werden, sofern sie gemeinnützig sind, heißt es in der entsprechenden Vorlage.

Im Einzelplan für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12) sind unter anderem 170 Millionen Euro für die Reisebusbranche vorgesehen. Die Mittel sollen als vorübergehende Beihilfen für den Ausgleich von entstandenen Schäden im Zeitraum vom 17. März bis 30. Juni dienen. Zudem ist geplant, für 2021 geplante Brückenertüchtigungsprojekte und Fahrbahnerneuerungen in dieses Jahr vorzuziehen. Dafür sind im Einzelplan 680 Millionen Euro etatisiert worden.

Im Einzelplan des Bundesfamilienministeriums (Einzelplan 17) ist ein neuer Titel "Zuschüsse für die gemeinnützige Trägerlandschaft der Kinder- und Jugendhilfe" in Höhe von 100 Millionen Euro eingestellt worden. Damit sollen gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familienhilfe in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse unterstützt werden. 25 Millionen Euro davon sollen für die Unterstützung von Organisationen des gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustausches genutzt werden.

Im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Einzelplan 23) wurden einzelne Beiträge zu internationalen Organisationen um insgesamt 48 Millionen Euro erhöht, etwa beim "Global Partnership for Education Fonds" von 50 auf 75 Millionen Euro und beim Kinderhilfswerk von 70 auf 90 Millionen Euro.



02. Änderung des Richtergesetzes

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt (19/20541). Die Vorlage sieht die Aufnahme des Rechts und der Pflicht der Richterinnen und Richter zur Fortbildung und entsprechend für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Statusrecht in das Deutsche Richtergesetz vor. Die inhaltliche Konkretisierung sei Sache der zuständigen Dienstherrn im Bund und in den Ländern beziehungsweise. soweit erforderlich der Landesgesetzgeber. Daraus entstehende Mehrkosten für Bund und Länder seien noch nicht quantifizierbar.

Wie die Abgeordneten in dem Entwurf schreiben, gibt es im Richtergesetz keine ausdrückliche Regelung zur Fortbildung der Richterinnen und Richter, obwohl die Qualitätssicherung in der Rechtspflege ebenso wie die Rechtseinheit eine der wesentlichen gesamtstaatlichen Aufgaben ist. Die Absichtserklärungen in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD und im Pakt für den Rechtsstaat müssten und könnten kurzfristig in die Tat umgesetzt werden.



03. Schutz vor zu hohen Inkassokosten

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Dem Schutz von Verbrauchern vor hohen Inkassokosten dient ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/20547). Wie die Antragsteller schreiben, greift das Inkassounwesen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern weitgehend ungehindert um sich. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher würden durch hohe Inkassokosten in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Nicht selten würden Menschen durch Druck und Drohungen zu Zahlungen von Forderungen gedrängt, die unberechtigt seien. Der im April 2020 vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung werde den festgestellten Defiziten und den notwendigen Reformen der Inkassobranche nicht gerecht, heißt es weiter in dem Antrag. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bezüglich der Inkassokosten vorzulegen, der unter anderem maximale Inkassokosten sowie Rechte der Schuldner und Pflichten der Inkassounternehmen und -rechtsanwälte festlegt.



04. Vermeidung unverschuldeter Insolvenzen

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag ein (19/20560). Unverschuldete Insolvenzen sollen so vermieden und überlebensfähige Unternehmen gesichert werden, heißt es darin. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie mit ihren erheblichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der in Deutschland tätigen Unternehmen solle der Bundestag die Bundesregierung auffordern, die EU-Richtlinie 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der EU-Richtlinie 2017/1132 über Restrukturierung und Insolvenz unverzüglich in nationales Recht umzusetzen. Dazu sieht der Antrag eine Vielzahl von Maßgaben vor.



05. Herstellerverantwortung für Batterien

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/LBR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, Ressourcenverschwendung bei Altbatterien zu stoppen und die Herstellerverantwortung sicherzustellen. In einem Antrag (19/20562) plädieren die Abgeordneten dafür, das "in Deutschland mangelhaft umgesetzte System der erweiterten Herstellerverantwortung" für Haushalts-, Geräte- und Industriebatterien nach ökologischen Kriterien neu auszurichten.

Sichergestellt werden müsse, dass herstellende Unternehmen von Batterien und Akkumulatoren "während des gesamten Lebenszyklus ihrer Verantwortung nachkommen, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte zu minimieren", schreibt die Fraktion in dem Antrag. Um die Sammlung von Altbatterien und Akkumulatoren deutlich zu steigern brauche es eine Stärkung des Batteriemelderegisters beim Umweltbundesamt. Weiter müsse die Sammelquote auf eine Zielvorgabe von 65 Prozent ab 2021 und 80 Prozent ab 2030 erhöht werden. Durch die Einführung eines Pfands für Hochenergie-Lithium-Ionen-Batterien könnten eine sortenreine Erfassung und hohe Sammelmengen ermöglicht werden, heißt es im Antrag.



06. Vorschläge für inklusive Gesellschaft

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/20593) vorgelegt, in dem sie fordert, die Gesellschaft zu einer inklusiven Gesellschaft umzubauen und Lehren aus der Covid-19-Pandemie zu ziehen. Zur Begründung schreibt sie, dass die Pandemie und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen deutlich zeigten, dass behinderte Menschen sowohl gesundheitlich als auch sozial höheren Risiken ausgesetzt seien. Ein wesentlicher Grund dafür seien traditionelle Formen der Unterstützung, die vielfach darauf basierten, Menschen mit ähnlichen Bedarfen in gemeinsamen Einrichtungen zu versorgen. Diese Praxis werde seit Jahren von den meisten Verbänden behinderter Menschen und der Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert, schreiben die Grünen.

Sie fordern die Bundesregierung auf, unter Beteiligung behinderter Menschen und ihrer Verbände eine Umgestaltung des Unterstützungssystems in Angriff zu nehmen. Ziele der Umgestaltung müssten die bestmögliche Unterstützung und Befähigung zur gleichberechtigten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, der bestmögliche Schutz vor Pandemien und die Gewährung des Rechts aufs selbstbestimmte Lebensführung sein. Unter anderem fordern die Grünen, Sondereinrichtungen für behinderte Menschen abzubauen, einen inklusiven Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen und das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen umzugestalten.



07. Photovoltaikausbau in Hamburg

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion möchte wissen, wie es um den Photovoltaikausbau in Hamburg bestellt ist. In einer Kleinen Anfrage (19/20291) erkundigen sich die Abgeordneten nach in den vergangenen Jahren geflossenen Fördermitteln. Sie fragen auch nach installierten Anlagen und deren Leistung.