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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 11. Oktober 2021

  1. Zusätzliche Maßnahme für Klimaschutz im Gebäudesektor
    Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
  2. Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
    Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
  3. Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts
    Recht und Verbraucherschutz/Antwort
  4. Erkenntnisse über die Identitäre Bewegung Deutschland
    Inneres und Heimat/Antwort
  5. Ersatzbau der Salzbachtalbrücke in Wiesbaden
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Umsatzerlöse bei der DB Station&Service AG gestiegen
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  7. Korrekturbitten der Bundesnetzagentur gegenüber Medien
    Wirtschaft und Energie/Antwort
  8. Korrekturbitten gegenüber Medien im Dezember 2019
    Wirtschaft und Energie/Antwort


01. Zusätzliche Maßnahme für Klimaschutz im Gebäudesektor

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in einer Unterrichtung (19/32636) über die von ihr - entsprechend Paragraf 8 Absatz 2 Klimaschutzgesetz (KSG) - vorgelegte zusätzliche Maßnahme für den Gebäudesektor, „welche dazu beitragen wird, die 2020 entstandene Ziellücke zu schließen“. Sie sieht der Vorlage zufolge die Sicherstellung eines „zusätzlichen Neuzusagevolumens für Förderanträge im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Höhe von insgesamt 11,5 Milliarden Euro vor“. Davon seien 5,8 Milliarden Euro vom Haushaltsausschuss bereits am 24. Juni 2021 als überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt worden, um einen kontinuierlichen Programmverlauf sicherzustellen, wird mitgeteilt.

Weitere 5,7 Milliarden Euro sollen den Angaben zufolge noch im Jahr 2021 im Rahmen dieser Maßnahme verfügbar gemacht werden. Aufgrund des drohenden Programmstopps im Bereich der KfW-Programme müsse die Bereitstellung der Mittel zeitnah erfolgen, heißt es. „Die entsprechende Mittelausstattung der BEG ist zeitnah umsetzbar und ein wichtiges Signal im Hinblick auf die stark gestiegenen Förderabrufe und deren Beitrag für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand“, schreibt die Bundesregierung.



02. Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat nach eigener Aussage die Umsetzung der im Juni 2020 verabschiedeten Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) „mit Nachdruck vorangetrieben und damit wichtige Grundlagen für Investitionen aus der Wirtschaft sowie für Forschungsinitiativen geschaffen“. Diese würden dazu beitragen, Deutschland als Vorreiter und Technologieführer zu positionieren, heißt es im „Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie“ (19/32641).

Eine wichtige Maßnahme sei der Start der so genannten „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI) im Bereich Wasserstoff gewesen, teilt die Regierung mit. Hier seien 62 Wasserstoff-Großprojekte ausgewählt worden, für die seitens Bund und Ländern insgesamt acht Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liege dabei auf dem Industrie- sowie dem Verkehrssektor. Insbesondere der Stahlbereich steht laut Bundesregierung im Fokus, da die Dekarbonisierung der Stahlindustrie ein wichtiges Handlungsfeld für den Standort Deutschland sei. Hierfür sei auch mit dem „Handlungskonzept Stahl“ ein Gesamtrahmen vorgeschlagen worden.

Der für 2022 geplante Start der Förderung von Transformationsvorhaben der Industrie durch Klimaschutzverträge („Carbon Contracts for Difference“) solle ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten. Auch die beschlossene Befreiung der Produktion von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage sei für den sektorübergreifenden Markthochlauf von besonderer Bedeutung, „da sie dazu beitragen wird, die Kosten für die Herstellung von grünem Wasserstoff zu senken“. Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Sommer 2021 seien erste regulierungsrechtliche Grundlagen für eine reine Wasserstoffnetzinfrastruktur geschaffen worden, schreibt die Bundesregierung in dem Bericht.



03. Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt (GBA) führt nach Angaben der Bundesregierung derzeit insgesamt 2.443 Verfahren. Hiervon seien 626 Ermittlungsverfahren und 1.817 ARP-Vorgänge, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/32649) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32143). ARP steht der Antwort zufolge für Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen; unter einem ARP-Aktenzeichen würden Vorgänge geführt, bei denen Erkenntnisse auf ein Staatsschutzdelikt hindeuteten, die aber noch keine oder nicht genügend Tatsachen enthielten, die für die ausreichende Beurteilung eines Anfangsverdachts herangezogen werden könnten.

Aufgeschlüsselt nach den Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) sind laut Bundesregierung dem Phänomenbereich PMK-rechts derzeit 46 Ermittlungsverfahren zu- zuordnen. Diese würden gegen 90 namentlich bekannte Beschuldigte und in 14 Verfahren (auch) gegen unbekannt geführt. Im Phänomenbereich PMK-links führe der GBA derzeit 52 Ermittlungsverfahren gegen 46 namentlich bekannte Beschuldigte. In 36 Verfahren richteten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Dem Phänomenbereich PMK-ausländische Ideologie seien derzeit 65 Ermittlungsverfahren gegen 75 namentlich bekannte Beschuldigte zuzuordnen. In zehn Verfahren richteten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Dem Phänomenbereich PMK-religiöse Ideologie seien derzeit 266 Ermittlungsverfahren gegen 392 namentlich bekannte Beschuldigte zuzurechnen. In 51 Verfahren richteten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Ein den vorgenannten Phänomenbereichen der PMK nicht zuzuordnendes Ermittlungsverfahren richte sich gegen einen Beschuldigten.

Weiter heißt es, dem Bereich des die äußere Sicherheit betreffenden Staatsschutzstrafrechts seien derzeit 83 Ermittlungsverfahren gegen 105 Beschuldigte zuzurechnen. In 31 Verfahren richteten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Dem Bereich des Völkerstrafrechts seien derzeit 113 Ermittlungsverfahren gegen 113 Beschuldigte zuzurechnen. In 16 Verfahren richteten sich die Ermittlungen (auch) gegen unbekannt. Mit ihrer Anfrage wollten die Fragesteller angesichts der Vielzahl auch politisch relevanter Ermittlungsverfahren des GBA einen Überblick über die laufenden Verfahren sowie die Entwicklungen in den Phänomenbereichen Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus der letzten Jahre gewinnen.



04. Erkenntnisse über die Identitäre Bewegung Deutschland

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Erkenntnisse über die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32632) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32130) dar. Danach ist die IBD hierarchisch nach den Ebenen Bundesleitung, Regionalgruppen sowie Ortsgruppen gegliedert. Derzeit werden ihr laut Bundesregierung bundesweit etwa 575 Personen zugerechnet.

Die IBD grenzt sich laut Vorlage offen vom historischen Nationalsozialismus ab. Symbole und Begriffe, die durch den traditionellen Rechtsextremismus besetzt sind, werden den Angaben zufolge konsequent vermieden. Durch ihr zumindest scheinbar „modernes“ Auftreten sei sie insofern auch attraktiv und annehmbar für Personen aus dem bürgerlichen Spektrum.

In fast allen deutschen Ländern sowie im europäischen Ausland existierten regionale Untergruppen beziehungsweise landeseigene IB, heißt es in der Antwort weiter. Die lokalen Untergruppen seien unterschiedlich stark aktiv. Zudem gebe es starke Diskrepanzen hinsichtlich der Distanz zur klassischen rechtsextremistischen Szene und neonazistischen Gruppierungen. Auch wenn sich die IBD grundsätzlich von Gewalt distanziere und es aktuell nicht zu erwarten stehe, dass sie von diesem Grundsatz abweicht, müsse „vor diesem Hintergrund eine Radikalisierung einzelner Mitglieder oder Sympathisanten der IBD, in Einzelfällen auch ganzer Ortsverbände, insbesondere angesichts der Auseinandersetzungen mit dem politischen Gegner, zumindest einkalkuliert werden“.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, betreibt die IBD diverse Wirtschaftsunternehmen. So sei die Medienagentur „Okzident Media“, die Dienstleistungen, Kampagnenplanung sowie Marketingberatung anbiete, der IBD zuzurechnen. Ebenso verhalte es sich mit dem Unternehmen „Schanze Eins“, einem Finanzdienstleister, durch den Investoren für „identitäre“ Immobilienprojekte gewonnen werden sollten. „Kohorte UG“ steht als Unternehmen hinter dem IBD-Shop „Phalanx Europa“, über welchen Merchandise-Artikel der IBD vertrieben würden.

Der Bundesregierung liegen laut Vorlage zudem Erkenntnisse vor, dass die IBD in der Vergangenheit Vereine gegründet hat, deren Bezeichnungen keine Rückschlüsse auf die IBD selbst zulassen, und diese unter anderem zum Zwecke der Anmietung von Veranstaltungsörtlichkeiten genutzt hat. Beispielhaft könne die Anmietung einer Unterkunft zur Durchführung eines „Aktivistenwochenendes“ der IBD-Regionalgruppe Schwaben im März 2020 in Baden-Württemberg unter der Bezeichnung „Schwäbischer Kulturverein e. V.“ genannt werden.

Um ein breites, über das „neurechte Spektrum“ hinausgehendes Publikum zu erreichen, verwendete die IBD den Angaben zufolge in Kampagnen zuletzt zudem Symbole und Farben, die nicht auf den ersten Blick der IBD zugerechnet werden, zum Beispiel die im Februar 2021 gelaunchte Internetseite „Rechtsklick“, auf der zum Widerstand gegen die „Corona-Zwangsmaßnahmen“ aufgerufen wird. Lediglich im Impressum sei die Verantwortlichkeit der IBD für die Website dargestellt.



05. Ersatzbau der Salzbachtalbrücke in Wiesbaden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das südliche Teilbauwerk des Ersatzes der abzureißenden Salzbachtalbrücke in Wiesbaden soll laut Bundesregierung Mitte des Jahres 2023 für den Verkehr freigegeben werden. Die Verkehrsfreigabe des nördlichen Teilbauwerks solle im Jahr 2026 erfolgen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32599) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32146). Was die unterhalb der vollständig gesperrten Salzbachtalbrücke verlaufenden Straßen und Schienen angeht, so soll der Antwort zufolge die Freigabe der Bundesstraße B 263 voraussichtlich im Dezember 2021 erfolgen, „sofern die Sprengung der Salzbachtalbrücke und deren Räumung planmäßig durchgeführt werden können“. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sei die Wiedereröffnung der Schienenwege unmittelbar vom Zeitpunkt der Sprengung der Autobahnbrücke abhängig.



06. Umsatzerlöse bei der DB Station&Service AG gestiegen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Umsatzerlöse bei der DB Station&Service AG sind von 1,01 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf 1,24 Milliarden Euro im Jahr 2020 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/32535) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/32046) hervor. Der Bedarf an Vollzeitpersonal bei der DB Station&Service AG hat sich der Vorlage zufolge im gleichen Zeitraum von 4.764 auf 6.526 erhöht. „Der Personalbestand und der Personalbedarf sind zum Juli 2021 nahezu ausgeglichen“, schreibt die Regierung. Zum Juli 2021 seien 277 Vollzeitpersonalstellen nach dem Plan unbesetzt. Allerdings seien 278 Vollzeitpersonalstellen über Personalausleihe eingesetzt, die temporär unter anderem für die Vertretung bei Elternzeit oder Langzeiterkrankung zum Einsatz kommen.



07. Korrekturbitten der Bundesnetzagentur gegenüber Medien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten der Bundesnetzagentur im Dezember 2019 gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/32453) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32403). Danach geben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und seine Geschäftsbereichsbehörden, zu denen auch die Bundesnetzagentur gehört, lediglich in selten auftretenden Fällen den Medien dann einen Hinweis, „wenn vom BMWi und seine Geschäftsbereichsbehörden veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMWi oder seine Geschäftsbereichsbehörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass eine Auflistung nicht erstellt werden könne.



08. Korrekturbitten gegenüber Medien im Dezember 2019

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gegenüber Medien im Dezember 2019 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/32467) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32421). Danach geben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und seine Geschäftsbereichsbehörden lediglich in selten auftretenden Fällen den Medien dann einen Hinweis, „wenn vom BMWi und seine Geschäftsbereichsbehörden veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMWi oder seine Geschäftsbereichsbehörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet“. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass eine Auflistung nicht erstellt werden könne.