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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do.., 15. April 2021

  1. Schärfere Sicherheitsüberprüfung von Soldaten
    Verteidigung/Gesetzentwurf
  2. Neues Marktüberwachungsgesetz
    Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf
  3. AfD fordert Einrichtung unabhängiger Expertenkommission
    Recht und Verbraucherschutz/Antrag
  4. Grüne wollen Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nachbessern
    Recht und Verbraucherschutz/Antrag


01. Schärfere Sicherheitsüberprüfung von Soldaten

Verteidigung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Soldaten in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen der Bundeswehr sollen zukünftig einer intensiveren und erweiterten Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Zudem sollen Reservisten vor Antritt eines Reservedienstes einer einfachen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28126) zur Änderung des Soldatengesetzes und des Reservistengesetzes vor.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Gesetzesvorlage darauf, dass Soldaten in bestimmten Verwendungen aufgrund ihrer besonders qualifizierenden Ausbildung und ihrer Kenntnisse "über eine individuelle militärische Wirkfähigkeit" verfügen, welche diejenigen anderer Soldaten "deutlich übersteigt". Dazu gehörten beispielsweise herausragende Kampffertigkeiten mit und ohne Waffen, besondere Kenntnisse über die Einsatzmöglichkeiten von Sprengmitteln oder Kompetenzen für Cyberoperationen. Die Folgen eines Missbrauchs dieser Kenntnisse und Fähigkeiten könnten sehr weitreichend sein. Deshalb dürfe der Rechtsstaat solche Fähigkeiten nur an Personen vermitteln, bei denen Sicherheitsrisiken auszuschließen sind. Die einfachen Sicherheitsüberprüfungen bei Reservisten sollen zudem ausschließen, dass Personen mit fragwürdigen Einstellungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Extremismus, Terrorismus oder Gewaltgeneigtheit, Zugang zu Waffen und Munition erhalten.



02. Neues Marktüberwachungsgesetz

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will mit neuen Regelungen zur Marktüberwachung ein Dachgesetz für Produkte in diesem Bereich schaffen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Marktüberwachung (19/28401) vorgelegt, mit dem eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sichergestellt werden soll.

Für europäisch harmonisierte Non-Food-Produkten gibt es bereits über die Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechende Regelungen. Die Verordnung greift jedoch nicht für den europäisch nicht harmonisierten Produktbereich. Marktüberwachungsbestimmungen für diesen Bereich finden sich den Angaben zufolge derzeit im Produktsicherheitsgesetz. Dieses Nebeneinander von Verordnung und Gesetz sei unbefriedigend, so die Bundesregierung. "Deshalb wurden die maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/1020 im Marktüberwachungsgesetz, soweit angemessen, durch Entsprechungsklauseln auf den europäisch nicht harmonisierten Non-food-Produktbereich übertragen." Im Ergebnis gebe es dann in Deutschland einheitliche Bestimmungen.

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht mit der Neuregelung den Verbraucherschutz vor allem im Online-Handel maßgeblich gestärkt. Der Bundesrat erklärt in einer Stellungnahme, den Vorstoß zu begrüßen; zugleich prognostiziert er einen höheren Erfüllungsaufwand für die Länder und bittet darum, diesen Aufwand entsprechend darzustellen. Die Bundesregierung nimmt dies nach eigenen Angaben zur Kenntnis.



03. AfD fordert Einrichtung unabhängiger Expertenkommission

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur Corona-Politik der Bundesregierung eingebracht (19/28447). Er trägt den Titel "Alternative Maßnahmen zur Lockdown-Politik der Bundesregierung durch den Bundestag aufstellen - Pflicht des Deutschen Bundestages als Legislative, staatliche Handlungsmöglichkeiten zu benennen". Danach möge der Bundestag beschließen, eine von der Bundesregierung und dem Robert Koch-Institut (RKI) unabhängige Expertenkommission einzurichten, die dem Bundestag bei der Wahrnehmung seiner legislativen Tätigkeit hilft, staatliche Handlungsmöglichkeiten als Alternativen zum Lockdown zu entwickeln. Der Kommission sollen Personen aus der Praxis, Infektionsmediziner, Krankenhaushygieniker, Gesundheitsamts-Experten sowie Experten aus der Wirtschaft angehören. Zudem solle der Bundestag seine legislativen Pflichten, staatliche Handlungsmöglichkeiten zur Beendigung der exekutiv angeordneten Lockdown-Maßnahmen infolge des Covid-19-Virus zu benennen, endlich wahrnehmen.

Zur Begründung heißt es, da man "bekanntermaßen in Zukunft mit dem Covid-19-Virus leben" müsse, sei es angezeigt, dass der Bundestag seine legislativen Pflichten wieder aufnimmt und staatliche Handlungsmöglichkeiten entwickelt. Die seit einem Jahr durch die Bundesregierung immer wieder vorgenommene Lockdown-Verlängerungen seien keine Lösung des Problems, sondern verursachten vielmehr massive gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgeprobleme, die möglicherweise irreparabel seien.



04. Grüne wollen Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nachbessern

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag zur Nachbesserung des Entwurfs eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge eingebracht (19/28442). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, den Entwurf anzupassen und dabei die anfängliche Laufzeit eines Vertrags auf maximal ein Jahr zu begrenzen und Preisänderungen innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit auszuschließen. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um mehr als einen Monat. Gleichzeitig soll klargestellt werden, dass diese Regelungen auch auf Verträge über die regelmäßige entgeltliche Nutzung von Sport- oder Freizeiteinrichtungen (beispielsweise Fitnessstudioverträge) anzuwenden sind.

Außerdem soll eine Pflicht zum Vorsehen eines einfach auffindbaren, barrierefreien und verständlich beschriebenen Kündigungsbuttons vorgegeben werden, soweit der Abschluss des Vertrags im Zusammenhang mit einem Bestell- beziehungsweise Vertragsabschlussbutton erfolgt. Ferner sei die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse als Empfangsvorrichtung für alle rechtserheblichen Erklärungen (zum Beispiel Kündigung oder Widerruf) sowie eine unverzügliche elektronische Empfangsbestätigung für solche Erklärungen sowie die sogenannte Bestätigungslösung für alle telefonisch angebahnten Verträge vorzusehen. Die Wirksamkeit von Vertragsschlüssen, die aufgrund von Werbeanrufen zustande kommen, sei an eine ausdrückliche Bestätigung des Verbrauchers in Textform zu knüpfen.

Gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sei die Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), die Preisbestandteile oder Zusatzkosten regeln, oder (Sonder)Kündigungs- oder Nacherfüllungsrechte betreffen, an die Bedingung zu knüpfen, dass die wesentlichen Regelungsinhalte zu Beginn des Regelungstextes deutlich hervorgehoben dargestellt werden. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem den besseren Schutz vor unseriösen Schlüsseldiensten.