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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 14. April 2021

  1. Experten fordern höhere Mehrwegquote bei Verpackungen
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung
  2. Unterstützung für Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts
    Recht und Verbraucherschutz/Anhörung
  3. FDP fragt nach Rolle des Steuerrechts im Klimaschutz
    Finanzen/Kleine Anfrage


01. Experten fordern höhere Mehrwegquote bei Verpackungen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/CHB) Sachverständige haben sich im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mehrheitlich für eine Ausweitung der Pfandpflicht für Getränkeverpackungen und eine Förderung des Mehrwegsystems ausgesprochen. In einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch begrüßten sie mehrheitlich den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen (19/27634). In der von der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Anhörung wurde aber auch Kritik an einzelnen Punkten laut.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Vorgaben der EU-Richtlinie 2019/904 möglichst weitgehend eins zu eins in nationales Recht umzusetzen und dabei das Verpackungsgesetz ökologisch fortzuentwickeln. Dabei soll das Abfallaufkommen insbesondere bei Einwegkunststoffverpackungen im Lebensmittelbereich verringert werden. Zudem sollen die Betreiber elektronischer Marktplätze verstärkt in die Pflicht genommen werden.

Torsten Mertins von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte die Ausweitung der Pfandpflicht auf praktisch alle Kunststoff-Getränkeverpackungen sowie die Pflicht, beim Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr Mehrwegalternativen für Einwegkunststoffverpackungen anzubieten. Hingegen bemängelte er das Fehlen einer Regelung, welche die dualen Systeme verpflichtet, sich angemessen an den kommunalen Kosten für die Erfassung von Papier, Pappe und Karton zu beteiligen.

Die Ausweitung der Pfandpflicht auf Verpackungen für Milch und Milchmischgetränke bewertete Benjamin Peter vom Handelsverband Deutschland (HDE) kritisch. Damit seien erhebliche Hygieneprobleme verbunden, erklärte er, da die in den Flaschen enthaltenen Milchreste Fäulnis- und Gärungsprozesse auslösten. Auch sei nicht geregelt, wie mit Getränkeverpackungen umzugehen sei, die zum Stichtag 1. Januar 2022 neu unter die Pfandpflicht fallen, aber noch kein Pfandlogo besitzen. Zudem bedeute die Forderung, Einweg- und Mehrwegverpackungen zum gleichen Preis anzubieten, eine unzumutbare Einschränkung der Preisfestlegung.

Hingegen plädierte Andreas Bruckschen vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) dafür, den Gesetzentwurf unverändert zu verabschieden. Kleinteilige Diskussionen zu Detailaspekten seien nicht zielführend. Zwar habe auch der BDE Verbesserungsvorschläge etwa zur Erweiterung der Pfandpflicht und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft; diese sollten jedoch in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden.

Martin Engelmann von der IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen stellte sich zwar hinter den Gesetzentwurf, verband seine Zustimmung aber mit kritischen Hinweisen. So sollte nach seinen Worten die Pflicht, eine Mehrwegalternative anzubieten, nur dann gelten, wenn die Verpackungen auf Bestellung oder vom Kunden selbst befüllt werden, nicht aber beispielsweise bei Sushi, das im Supermarkt verpackt wird.

Holger Thärichen von der Abteilung Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Mehrwegförderung ebenfalls. Nicht richtig weiter kämen die Kommunen jedoch beim Umgang mit Papier und Karton. Der Online-Handel profitiere enorm von der Coronakrise und müsse deshalb in angemessener Weise an den Sammelkosten für Kartonverpackungen beteiligt werden.

Das Problem der Serviceverpackungen - also beispielsweise Pommes-Frites-Schalen, Pizzakartons und Kaffeebecher - thematisierte Gunda Rachut von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Bei Serviceverpackungen sei eine umfassende Registrierungspflicht erforderlich.

Die Ausweitung der Pfandpflicht sei aus Verbrauchersicht nachvollziehbar, sagte Sebastian Lange von der Rewe Group. Bei Milch und Milchprodukten seien damit jedoch hygienische Probleme verbunden. Obwohl die Rewe Group sich zum Mehrwegprinzip bekenne, sei eine Pflicht dazu kritisch zu sehen, da Mehrwegverpackungen eine großen logistischen Aufwand und viel Platz erforderten.

Hochwertige Mehrwegsysteme sollten priorisiert werden, forderte hingegen Janine Korduan vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die Menge an Verpackungsmüll steige unaufhörlich, weshalb Mehrwegsysteme entscheidend für den Klimaschutz seien. Es brauche einen Stufenplan mit dem Ziel eines europaweiten Mehrwegsystems.

Die Ausweitung der Pfandpflicht sei zu begrüßen, da sie der Vermüllung des öffentlichen Raums entgegentrete, sagte Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Maßnahme reiche aber nicht aus, um eine Trendumkehr zu Mehrwegverpackungen zu erreichen. Fischer sprach sich deshalb für eine Abgabe von mindestens 20 Cent pro Einwegverpackungseinheit aus.



02. Unterstützung für Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Auf überwiegende Zustimmung der Sachverständigen traf ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts (19/27670) in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung unterstützten sowohl die Vertreter der Anwaltschaft als auch Experten aus der Rechtswissenschaft die Vorlage.

Die Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Edith Kindermann, bezeichnete den Entwurf als wichtig, richtig und in seinen großen Leitlinien unverzichtbar. Neben grundsätzlicher Zustimmung gebe es Kritik an einzelnen Punkten. Dazu zähle die Regelung des Verbots der Vertretung von widerstreitenden Interessen. Auch andere Sachverständige hielten ein Tätigkeitsverbot wegen der Kenntnis sensibler Informationen nicht für erforderlich, da es praxisfern sei. Antje Wittmann, Mitglied des Verfassungsrechtsausschusses des DAV, erklärte in ihrer Stellungnahme, die Regelungen zur gemeinsamen Berufsausübungsgesellschaft mit anderen freien Berufen seien zu begrüßen. Sie würden der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht und genügten den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit.

Thomas Gasteyer, Vorsitzender des Ausschusses Berufsrecht des DAV, betonte, der Entwurf trage dazu bei, die Zukunftsfähigkeit der Rechtsanwaltschaft bei Wahrung ihrer "Core Values" sicherzustellen. Dabei nehme er wesentliche Anregungen und Forderungen des DAV auf. Die Öffnung der Berufsausübungsgesellschaften für die freien Berufe ermögliche es gerade jüngeren Anwältinnen und Anwälten sowie kleineren Sozietäten, sich weiter zu spezialisieren und im Wettbewerb mit anderen Beratern für Mandanten die erste Wahl zu bleiben. Der Berliner Rechtsanwalt und Mediator Markus Hartung erklärte, mit der Anerkennung der gemeinschaftlichen Berufsausübung sowie eines Pflichtenprogramms für Berufsausübungsgesellschaften werde sichergestellt, dass die Bewahrung der anwaltlichen Grundpflichten auch in Rechtsanwaltsgesellschaften in Form von Wirtschaftsunternehmen sichergestellt ist.

Der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), André Haug, begrüßte, dass mit dem vorliegenden Regierungsentwurf eine langjährige Forderung der BRAK umgesetzt werden solle. Mit der Reform werde das Recht der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften umfassend modernisiert und an die Entwicklungen und Erfordernisse der Berufsausübung von Rechtsanwälten angepasst. Bedauerlich sei aber, dass Änderungsvorschläge der BRAK fast ausnahmslos keine Berücksichtigung gefunden hätten. So sei die Erweiterung der Zulässigkeit einer interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit bestimmten anderen Berufsgruppen auf alle Angehörige eines freien Berufes viel zu weitgehend und auch nicht erforderlich.

Die eingeladenen Rechtswissenschaftler kamen in ihren Stellungnahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen. So merkte Christian Wolf von der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, an, dass die Reform nur eine sehr kleine Minderheit der anwaltlichen Unternehmenseinheiten betreffe und es keine praktische Notwendigkeit gebe. Wolf wies darauf hin, dass der Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege dem Gemeinwohl verpflichtet sei. Mit der Chiffre des "Freien Berufs" solle das Paradoxon - einerseits der Gemeinwohlverpflichtung der anwaltlichen Tätigkeit und andererseits nicht der staatlichen Kontrolle und Bevormundung zu unterliegen, also nicht Teil des Staates zu sein - aufgelöst werden. Dies setze aber voraus, dass die gesellschaftsrechtliche Organisationsform des Unternehmens dem Anwalt den Gemeinwohlbezug ermöglicht.

Martin Henssler von der Universität zu Köln bezeichnete die Reform dagegen als seit langem überfällig. Das Bundesjustizministerium habe einen exzellenten Gesetzesvorschlag erarbeitet, der insgesamt zu Recht als großer Wurf bezeichnet werde. In einem stimmigen Gesamtkonzept bringe er für kleinere Rechtsanwaltsgesellschaften klare Verbesserungen und trage auch der fortgeschrittenen Internationalisierung der Rechtsdienstleistungsmärkte Rechnung. Vereinzelt geäußerte grundsätzliche Kritik an dem Reformprojekt sei dagegen absolut substanzlos.

Hensslers Kölner Kollege Matthias Kilian erklärte, der Gesetzentwurf öffne sich den Realitäten des Rechtsdienstleistungsmarktes der Gegenwart und gleiche das deutsche Berufsrecht Regulierungsstandards an, die in bedeutenden internationalen Rechtsdienstleistungsmärkten bereits etabliert seien. Sichergestellt werden sollte, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten unabhängig vom Schicksal des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPEG) die Nutzbarkeit von offener Handelsgesellschaft (oHG) und Kommanditgesellschaft (KG), der aktuell noch handelsrechtliche Hindernisse entgegenstehen, ermöglicht wird.



03. FDP fragt nach Rolle des Steuerrechts im Klimaschutz

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Welche Rolle das Steuerrecht nach Ansicht der Bundesregierung bei der Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels spielt, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/28286) wissen. Sie bezieht sich dabei auf Steuern auf klima- oder umweltschädliche Produkte, aber auch auf steuerliche Anreize zu klimaschonenden Aktivitäten in der Wirtschaft. Außerdem fragen die Abgeordneten, welchen Beitrag das Bundesfinanzministerium zur Erreichung der Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes geleistet habe.