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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Kryptowährungen sollen genutzt werden

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 17. Oktober 2019

  1. Kryptowährungen sollen genutzt werden
  2. Zugang zum digitalen Nachlass
  3. Antrag zur Nichtzulassungsbeschwerde
  4. FDP will Förderung von Computerspielen
  5. Stärkung der Rechte indigener Völker
  6. Friedensforschung stärken
  7. Stellungnahme zu Bürokratieentlastung


01. Kryptowährungen sollen genutzt werden

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll keine pauschalen Verbote von Kryptowährungen aussprechen, sondern sich international für eine innovationsoffene Regulierung einsetzen. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/14049). Darin heißt es, die Blockchain-Strategie der Bundesregierung dürfen sich nicht nur auf die hypothetischen Nachteile von Kryptowährungen konzentrieren, sondern müsse verstärkt die Vorteile dieser Innovationen in den Mittelpunkt stellen. Der Möglichkeit, durch Kryptowährungen einen günstigeren und schnelleren internationalen Zahlungsverkehr zu schaffen sowie wertstabileres Geld für Milliarden Menschen insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern bereitzustellen, dürfe nicht mit pauschalen Verboten begegnet werden, fordert die FDP-Fraktion.

Anstatt Sonderverbote für die Kryptowährung Libra und andere Stablecoins zu fordern, soll die Bundesregierung den bestehenden Regulierungsrahmen anwenden. Mit der E-Geld-Richtlinie würden bereits grundlegende Vorgaben für Kryptowährungen bestehen, die je nach Ausgestaltung des Produkts von den Bestimmungen für Finanzinstrumente und Kreditinstitute sowie zur Geldwäsche und zum Datenschutz flankiert würden, schreibt die FDP-Fraktion.



02. Zugang zum digitalen Nachlass

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, mit dem der Zugang zum digitalen Nachlass geregelt und rechtlich in der Europäischen Union harmonisiert werden soll (19/14044). Das Thema werde bislang nur von den Gerichten angegangen, die einen Bruch zwischen analogem und digitalem Tod zu vermeiden versuchten, heißt es in dem Antrag. Trotz der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im "Facebook-Urteil" vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) blieben offene Fragen, die europarechtlich, auf Bundesebene und untergesetzlich zu beantworten seien. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, eine Regelung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen, wonach eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Online-Dienste unwirksam ist, welche die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Tod des Account-Inhabers vorsieht oder den Eintritt des Erben oder der Erbengemeinschaft in das Rechtsverhältnis ausschließt. Die Betreiber von Online-Diensten sollen angehalten werden, die Gefahr der missbräuchlichen Toterklärung durch Dritte zu minimieren und nutzerfreundlich gestaltete technische Lösungen bereitzustellen, mit denen der digitale Nachlass zu Lebzeiten unkompliziert individuell geregelt werden kann.



03. Antrag zur Nichtzulassungsbeschwerde

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Um die Abschaffung der Wertgrenze bei der Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen geht es in einem Antrag der FDP-Fraktion (19/14038). Die Nichtzulassungsbeschwerde müsse auch bei kleinen Streitwerten zugelassen werden, heißt es darin. Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die bislang zeitlich befristete Regelung einer Streitwertgrenze in Höhe von 20.000 Euro, die zur Entlastung des Bundesgerichtshofs eingeführt wurde, dauerhaft in der Zivilprozessordnung verankert werden soll. Der Bundestag solle daher die Bundesregierung auffordern, so die Antragsteller, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine fortlaufende Evaluierung der Arbeitsbelastung des Bundesgerichtshofs vornimmt. Zudem soll der Entwurf vorsehen, dass die Wertgrenze bei der Nichtzulassungsbeschwerde schrittweise zurückgeführt, die Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen zugelassen und die Möglichkeit eines Zurückweisungsbeschlusses durch das Gericht aufgehoben wird.



04. FDP will Förderung von Computerspielen

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, eine nachhaltige Förderung von Spielen für Computer, Konsolen, Tablets und Handys auf Bundesebene einzurichten. In dem entsprechenden Antrag (19/14059) setzt sie sich unter anderem dafür ein, dass die bestehende Förderung von Filmproduktionen geöffnet und dafür 110 Millionen Euro im Bundeshaushalt jährlich zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollen der Deutsche Computerspielpreis zu einer Spitzenauszeichnung mit "internationalem Leuchtturmcharakter" ausgebaut, die zwingende Beteiligung der Gameswirtschaft an der Finanzierung der Preisgelder aufgehoben und der sogenannte "eSport" als Sportart anerkannt werden. Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll der digitale Breitbandausbau vorangetrieben werden, um Games-Entwickler und Spieler mit Gigabit-Netzen zu versorgen, und ein europaweit einheitlicher digitaler Binnenmarkt errichtet werden. Deutschland sei eine "Gamingnation", argumentieren die Antragsteller. Der Umsatz der deutschen Games-Branche sei weiter angestiegen, im Jahr 2018 seien 4,4 Milliarden Euro mit Spielen und Spielekonsolen erwirtschaftet worden.

Die Liberalen sprechen sich in ihrem Antrag dagegen aus, die Gamingszene unter den Generalverdacht zu stellen, Nährboden für extremistisches Gedankengut zu sein. Vielmehr müsse der Jugendschutz und der Jugendmedienschutz besser miteinander verzahnt und eine Regulierung gefunden werden, die sich nicht am Medium, sondern am zu beurteilenden Inhalt orientiert. Zudem müsse die Vermittlung von Medienkompetenz in allen Altersklassen und Bildungseinrichtungen verbessert werden.



05. Stärkung der Rechte indigener Völker

Menschenrechte/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, die Rechte indigener Völker wirksam zu stärken und die Konvention 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker zu ratifizieren.

Die Konvention sei das einzige völkerrechtlich verbindende Dokument zum Schutz von Indigenenrechten, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (19/14107). 23 Staaten hätten die ILO-Konvention 169 bereits ratifiziert, darunter auch die EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Spanien. Deutschland jedoch gehöre bislang nicht dazu -obwohl die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag erklärt habe, die Ratifizierung anzustreben, so die Kritik der Grünen. "Das häufig genannte Argument gegen eine Ratifizierung der ILO-Konvention, in Deutschland lebten keine Indigenen, weshalb die Ratifizierung obsolet sei, wird den Verhältnissen in einer globalisierten Welt nicht gerecht." Die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen und die Politik der Bundesregierung wie etwa in Form von Maßnahmen der derzeit überarbeiteten Rohstoffstrategie berührten die Interessen indigener Gesellschaften und beeinflussten ihre Lebensverhältnisse.

Konkret fordert die Fraktion die Bundesregierung deshalb auf, 2019 als das von Vereinten Nationen erklärte Jahr indigener Sprachen zum Anlass zu nehmen und die ILO-Konvention 169 dem Bundestag "umgehend zur Ratifizierung vorzulegen". Innerhalb der europäischen Union solle sie sich dafür einsetzen, dass weitere EU-Mitgliedstaaten die Konvention ratifizieren. Weltweit solle sie außerdem darauf hinwirken, dass die Rechte, wie sie in der ILO-Konvention 169 sowie in der UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker (Resolution 61/295 UNDRIP) verankert sind, "umfassend geschützt, geachtet und umgesetzt" werden.

Zudem solle die Regierung den Schutz von Indigenenrechten, vor allem das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung, in die Überarbeitung ihrer Rohstoffstrategie "explizit" integrieren und auch "in allen Phasen von Vorhaben der Außen-, Wirtschafts-, Handels-, Umwelt- und Entwicklungspolitik, die sich auf das Land, die Gebiete oder sonstige Ressourcen von Indigenen auch indirekt auswirken" Indigenenrechte berücksichtigen und deren Einhaltung regelmäßig prüfen. Vorbild dafür solle das Menschenrechtskonzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sein, schreiben die Abgeordneten. Darüber hinaus verlangen sie, die Bundesregierung solle sich für den Schutz von für Indigene engagierten Umwelt- und Menschenrechtsverteidigern in Deutschland und weltweit einsetzen.

Als Begründung führt die Fraktion an, dass Angehörige indigener Völker - weltweit rund 370 Millionen Menschen in 90 Staaten - in "besonderem Maße von Diskriminierung, Unterdrückung, Ausbeutung, Armut und Marginalisierung" betroffen seien. Gleichberechtigte politische, kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe werde Indigenen "vielfach verwehrt" und viele indigene Sprachen seien vom Aussterben bedroht. Darüber hinaus bedrohten wirtschaftliche Interessen an der Ausbeutung von Ressourcen wie Wasser und weltweit stark nachgefragten Rohstoffen wie Erdöl und seltene Erden die Lebensgrundlagen indigener Bevölkerungsgruppen sowie den Erhalt wichtiger Ökosysteme.



06. Friedensforschung stärken

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die Friedens- und Konfliktforschung leistet aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen wichtigen Beitrag zum Verständnis und zur Lösung gewaltsamer Konflikte, zur Gewaltprävention und der Wahrung des Friedens. Insbesondere die Politik der Bundesregierung profitiert international, aber auch im Inneren, von den Ergebnissen der Grundlagen - und praxisbezogenen Forschung des Feldes, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/14111). Es sollte der Regierung selbst daran gelegen sein, beste Bedingungen für dieses Forschungsfeld zu schaffen.

Der Wissenschaftsrat habe in seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung vom 12. Juli 2019 festgestellt, dass das Feld in Forschung und Lehre grundsätzlich gut aufgestellt ist, doch in wichtigen Bereichen Handlungsbedarf besteht, betonen die Grünen. Gerade wenn etablierte Verfahren der multilateralen Zusammenarbeit infrage gestellt werden, sich regionale Konflikte zu Dauerkrisen mit weltweiten Folgen entwickeln und die globalen Rüstungsausgaben weiter steigen, müsse auch forschungspolitisch gehandelt werden.

Die Grünen unterstreichen, dass Wissenschaft und Politik dabei immer wieder vor neuen Herausforderungen stehen: Die Klimakrise setze weltweit Gesellschaften durch den Verlust von Lebensgrundlagen unter Druck, knapper werdende natürliche Ressourcen heizten Konflikte an und erstarkende nationalistische Bewegungen stellten internationale Institutionen und Abkommen zur Friedenssicherung infrage.

Im Sinne einer Außenpolitik unter dem Primat der zivilen Krisenprävention seien Forschungserkenntnisse über aktuelle oder sich abzeichnenden Konflikte und Dynamiken von unschätzbarem Wert. Hier gebe es weiterhin erheblichen Erkenntnisbedarf, beispielsweise in den Forschungsbereichen der Vergangenheitsbewältigung, Übergangsjustiz, Genozidforschung und Präventionsarbeit.

Um diese Herausforderungen bewältigen zu können, müssen die richtigen Förderinstrumente bereitgestellt werden, schreiben die Abgeordneten. Hierbei nehme die Deutsche Stiftung Friedensforschung seit dem Jahre 2000 eine zentrale Rolle ein, die die Förderung von "Forschungsinnovation, Netzwerkbildung und Praxistransfer" in der Friedens- und Konfliktforschung verfolge. Die Erfüllung dieser Aufgaben werde allerdings zunehmend schwieriger, da die Stiftung unter einer erheblichen Unterfinanzierung leide. Neben einigen Hinweisen zu den Arbeitsschwerpunkten der Stiftung empfiehlt der Wissenschaftsrat darum nachdrücklich die einmalige Aufstockung des Stiftungskapitals. Diese soll zeitnah umgesetzt werden, fordern die Grünen. Neue Technologien öffneten zudem neue Wege der Konfliktaustragung beispielsweise durch IT-Angriffe. Mit autonomen Waffensystemen drohe eine Kriegsführung, die sich der menschlichen Kontrolle entzieht. Atomare, biologische und chemische Waffen blieben eine Bedrohung, aber der Wissenschaftsrat attestiere einen "eklatanten Kompetenzverlust" in naturwissenschaftlichen und technischen Forschungsbereichen mit dramatischen Folgen für Verifikation, Rüstungskontrolle und Abrüstung.

Darum gilt es nach Ansicht der Grünen, die Empfehlungen des Wissenschaftsrats ernst zu nehmen und die konfliktwissenschaftliche Kompetenz in Physik, Biologie, Chemie, Informatik, Umwelt und anderen natur- und technikwissenschaftlichen Disziplinen nachhaltig zu stärken. Sie seien eine wichtige Grundlage effektiver Verfahren zur Überwachung und Eindämmung geächteter Waffensysteme. Dies soll nach den Plänen der Grünen aber nicht parallel, sondern im interdisziplinären Verbund mit den klassischen Kerndisziplinen der Friedens- und Konfliktforschung im politik- und sozialwissenschaftlichen Bereich geschehen.



07. Stellungnahme zu Bürokratieentlastung

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung beharrt im Zuge ihres Bürokratieentlastungsgesetzes auf Vereinfachungen und verkürzte Daten-Vorhaltepflichten für Unternehmen. In der als Unterrichtung (19/14076) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (19/13959) verweist die Bundesregierung dabei auf eine signifikante Entlastung für Betriebe, die damit einhergehe. Konkret geht es um die Vorhaltefrist für bestimmte Daten. Unternehmen sollen nach einem Wechsel des Datenverarbeitungssystems oder einer Auslagerung aus dem Produktivsystem die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen und Aufzeichnungen nach fünf Jahren nicht mehr im Altsystem vorhalten müssen, sondern nur noch auf einem maschinell lesbaren und auswertbaren Datenträger. Der Bundesrat hatte eine Frist von sechs Jahren vorgeschlagen.

Außerdem lehnt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrats ab, der auf strengere Umsatzsteuer-Voranmeldepflichten für Gründer abzielt. Die neuen Regelungen könnten die Gründungskultur in Deutschland stärken, heißt es zur Begründung. Unternehmen könnten so in den schwierigen ersten Jahren der Gründung von steuerlicher Bürokratie entlastet werden.


Foto: Bundesregierung / Bergmann