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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Etat 2020: Kosten für die Rente steigen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 15. August 2019

  1. Etat 2020: Kosten für die Rente steigen
  2. Beschwerden im UN-Sozialpakt
  3. Integration in den Arbeitsmarkt
  4. Kaum Wettbewerb im Schienenfernverkehr


01. Etat 2020: Kosten für die Rente steigen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) 148,56 Milliarden Euro (2019: 145,26 Milliarden Euro) umfasst der Etat (19/11800, Einzelplan 11) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2020. Das ist ein Anstieg von 3,3 Milliarden Euro gegenüber 2019. Der größte Posten bleibt mit 109,61 Milliarden Euro (2019:105,32 Milliarden Euro) die Rente, deren steigende Kosten der Hauptgrund für den Anstieg des Gesamtetats sind. Auf 101,77 Milliarden Euro (2019: 98,01 Milliarden Euro) beziffern sich die Leistungen an die Rentenversicherung. Bei diesen Leistungen bilden die Zuschüsse des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung mit 37,83 Milliarden Euro (2019: 36,30 Milliarden Euro) den größten Ausgabenposten. Für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung will der Bund im nächsten Jahr 7,7 Milliarden Euro ausgeben (2019: 7,1 Milliarden Euro).

Für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme stellt der Bund, zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit, 36,99 Milliarden Euro (2019: 37,93 Milliarden Euro) bereit. Fast die gesamten Mittel dieses Bereiches werden für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende ausgegeben: 36,55 Milliarden Euro (2019: 37,32 Milliarden Euro). Davon entfallen 20,2 Milliarden Euro (2019: 20,6 Milliarden Euro) auf das Arbeitslosengeld II. Für die Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung sind 6,2 Milliarden Euro (2019: 6,7 Milliarden Euro) eingeplant.



02. Beschwerden im UN-Sozialpakt

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Das Beschwerdeverfahren im Rahmen des Fakultativprotokolls des UN-Sozialpaktes kann zu Empfehlungen führen, die für den Vertragsstaat aber völkerrechtlich nicht verbindlich sind. Im Wege des Individualrechtsschutzes im deutschen Sozialrecht erstrittene Entscheidungen deutscher Gerichte würden dagegen Rechtskraftwirkung entfalten und verbindlich sein. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12190) auf eine Kleine Anfrage (19/11423) der AfD-Fraktion. Das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt (UN-Sozialpakt) über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte enthält ein Beschwerdeverfahren für Einzelne oder Personengruppen für den Fall, dass sie sich in diesen Rechten verletzt sehen und den nationalen Rechtsrahmen ausgeschöpft haben.



03. Integration in den Arbeitsmarkt

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Im Jahr 2017 wurden nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit rund 951.000 Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gezählt. Darunter waren rund 374.000 Beschäftigungsaufnahmen, die nicht zu einer kontinuierlichen Beschäftigung führten. Der Anteil der Integrationen, die nicht zu einer kontinuierlichen Beschäftigung führten, an allen Integrationen belief sich auf 39,3 Prozent. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12189) auf eine Kleine Anfrage (19/11411) der Fraktion Die Linke.



04. Kaum Wettbewerb im Schienenfernverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Der Umsatz im Eisenbahnmarkt ist laut dem als Unterrichtung vorgelegten Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur für den Bereich der Eisenbahnen (19/11560) im Jahr 2017auf eine neue Höchstmarke von 20,7 Milliarden Euro gestiegen. Den stärksten Umsatzanstieg habe der Schienengüterverkehr (SGV) von 5,6 Milliarden Euro auf 5,7 Milliarden Euro verzeichnet, heißt es in der Vorlage. Im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sei eine weitere Umsatzsteigerung von vier auf 4,2 Milliarden Euro erreicht worden - im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) eine leichte Steigerung von 10,6 Milliarden Euro auf 10,8 Milliarden Euro. "Betrachtet man den Zeitraum der Jahre 2013 bis 2017, gab es im Eisenbahnverkehrsmarkt eine Steigerung um jährlich etwas mehr als zwei Prozent", schreibt die Bundesnetzagentur.

Im Jahr 2017 sei zudem in allen Verkehrsdiensten eine Höchstmarke der Verkehrsleistung erreicht worden. Im SPNV habe es eine Steigerung in den Jahren 2016 bis 2017 von 56 Milliarden auf 57 Milliarden Personenkilometern gegeben. Auch im SPFV sei mit 41 Milliarden Personenkilometern ein neuer Höchststand erreicht worden. Die größte Steigerung der Verkehrsleistung - von 126 Tonnenkilometern 2016 auf 129 Tonnenkilometer 2017 - gab es dem Bericht zufolge im Schienengüterverkehr.

Mit Blick auf die Entwicklung des Wettbewerbs ergibt sich laut Bundesnetzagentur ein unterschiedliches Bild in den einzelnen Verkehrsdiensten. Beim SGV hätten die Wettbewerber der Deutschen Bahn AG (DB AG) im Jahr 2017 einen Anteil von 47 Prozent erreicht und damit einen weiteren Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr hinzugewonnen, heißt es in der Vorlage. Im SPNV stagniere der Anteil der Wettbewerber an der Verkehrsleistung und liege bei 26 Prozent. Ein unverändertes Bild zeige sich in den letzten Jahren im SPFV. Hier herrsche nach wie vor eine Dominanz des Marktführers DB AG. "Der Wettbewerberanteil beträgt weniger als ein Prozent", schreibt die Bundesnetzagentur.

Insgesamt 6,4 Milliarden Euro an Infrastrukturnutzungsentgelten seien 2017 gezahlt worden, heißt es weiter. Davon sei der größte Anteil mit etwa 5,1 Milliarden Euro auf die Trassenentgelte für die Nutzung der Schienenwege entfallen. Der verbleibende Betrag setze sich aus Stationsentgelten(knapp 0,9 Milliarden Euro) sowie aus Entgelten für die Nutzung sonstiger Serviceeinrichtungen (etwa 0,4 Milliarden Euro) zusammen. Der Anteil der Infrastrukturnutzungsentgelte am Umsatz der Eisenbahninfrastrukturunternehmen unterscheidet sich der Vorlage zufolge je nach Verkehrsdienst deutlich. Im Jahr 2017 habe der SPNV mit rund 67 Prozent zum Umsatz aus Trassenentgelten beigetragen, gefolgt vom SPFV mit 18 Prozent und dem SGV mit etwas mehr als 15 Prozent.


Foto: Bundesregierung / Bergmann