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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Finanzplan bis 2023 vorgelegt

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 14. August 2019

  1. Finanzplan bis 2023 vorgelegt
  2. Etats der Verfassungsorgane
  3. Handelsverbot für Schweizer Aktien
  4. Korrekturbitten des BMU im Februar
  5. Unterstützung für Sanktionsmechanismus
  6. Erleichterungen bei Steuererklärung
  7. Keine Korrekturbitten vom ITZBund
  8. Keine deutsche RTG-Forschung
  9. Arbeitsplätze in der Windenergiebranche


01. Finanzplan bis 2023 vorgelegt

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023 (19/11801) vorgelegt. Demnach wird das Ausgabevolumen des Bundes von 356,4 Milliarden Euro (Soll) in diesem Jahr und 359,8 im kommenden Jahr über 366,2 im Jahr 2021 und 372,4 im Jahr 2022 auf 375,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 steigen. Die Finanzplanung wird gemeinsam mit dem Regierungentwurf für den Bundeshaushalt 2020 (19/11800) beraten.

Den Ausgaben stehen jeweils Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Davon entfallen in diesem Jahr 325,5 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen. Für 2019 sind 327,7, für 2021 334,2, für 2022 345,5 und für 2023 356,1 Milliarden Euro als Steuereinnahmen vorgesehen. Eine Nettokreditaufnahme ist für den Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen. Die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote von 60 Prozent des BIP, eines der sogenannten Maastricht-Kriterien, soll in diesem Jahr erreicht werden. Laut Finanzplanung ist für 2019 mit einer Quote von rund 58,75 Prozent des BIP zu rechnen. Bis 2023 wird ein Rückgang auf 51,25 Prozent prognostiziert.

Die als Investitionen verbuchten Ausgaben des Bundes sollen laut Finanzplanung 2020 auf rund 40,0 Milliarden Euro steigen (Soll-2019: 38,9 Milliarden Euro). Von 2021 bis 2023 weist die Finanzplanung jeweils 39,8 Milliarden Euro als Investitionen aus. Die Investitionsquote sinkt demnach von 10,9 Prozent in diesem Jahr bis 2023 auf 10,6 Prozent.

In der Finanzplanung weist die Bund zudem die Entwicklung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen aus. Demnach wird der Bund beispielsweise im Aufgabenbereich "Soziale Sicherung" in diesem Jahr 98,018 Milliarden Euro (Soll) für Rentenversicherungsleistungen ausgeben, für 2020 sind 101,765 Milliarden Euro vorgesehen. Bis 2023 soll der Betrag auf 113,662 Milliarden Euro steigen.

Die Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt sollen laut Finanzplanung von 30,99 Milliarden Euro (Soll) in diesem Jahr über 37,75 Milliarden Euro im kommenden Jahr auf 45,96 Milliarden Euro im Jahr 2023 steigen. Die Abführungen ab 2021 hingen aber insbesondere vom noch zu verhandelnden Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 ab, führt die Bundesregierung aus.



02. Etats der Verfassungsorgane

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Mit dem Entwurf zum Bundeshaushalt 2020 (19/11800) hat die Bundesregierung die Etat-Ansätze der Verfassungsorgane Bundespräsident (Einzelplan 01), Bundestag (Einzelplan 02), Bundesrat (Einzelplan 03) und Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19) vorgelegt. Zudem enthält der Entwurf die Budgetplanung für den Bundesrechnungshof (Einzelplan 20) und den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21).

Für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt sind in kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 44,727 Millionen Euro vorgesehen. Das sind 2,912 Millionen Euro weniger als das Soll-2019. Der Großteil der Ausgaben entfällt mit 24,942 Millionen Euro auf das Personal, für sächliche Verwaltungsausgaben sind 12,103 Millionen Euro eingeplant. Für ein Forschungsprojekt "Das Bundespräsidialamt und der Nationalsozialismus" sollen 2020 erstmals 350.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Für 2020 und 2021 sind jeweils Verpflichtungsermächtigungen in gleicher Höhe vorgesehen.

Der Etat des Bundestages soll 2020 laut Regierungsentwurf um 30,841 Millionen Euro auf rund 1,022 Milliarden Euro steigen. Wesentliche Ausgabenposten des Einzelplans sind Personalausgaben mit 688,8 Millionen Euro (+11,3 Millionen Euro im Vergleich zum Soll-2019) und sächliche Verwaltungsaufgaben mit 171,5 Millionen Euro (+rund 17 Millionen Euro).

Laut Regierungsentwurf soll der Bundesrat im kommenden Jahr rund 39,449 Millionen Euro ausgeben können und damit rund 2 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. Für Personalausgaben sind 19,182 Millionen Euro eingeplant (Soll-2019: 18,159). Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind mit 14,042 Millionen Euro (Soll-2019: 12,993) verbucht.

Dem Bundesverfassungsgericht stehen laut Entwurf im kommenden Jahr 35,271 Millionen Euro zur Verfügung und damit 908.000 Euro mehr als im Soll-2019. Auch in diesem Etat sind die Personalausgaben mit 27,834 Millionen Euro (Soll-2019: 27,597) der wesentliche Ausgabeposten. Die sächliche Verwaltungsausgaben sollen 2020 4,456 Millionen Euro (Soll-2019: 4,221) betragen.

Laut Haushaltsentwurf sind für den Bundesrechnungshof im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 163,135 Millionen Euro rund 1,1 Millionen Euro mehr veranschlagt als für 2019. Schwerpunkt bilden auch hier die Personalausgaben, die 2020 mit 127,584 Millionen Euro um 0,637 Millionen Euro niedriger ausfallen sollen als das Soll-2019.

Im Etat des Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 25,142 Millionen Euro eingeplant, 76.000 Euro weniger als das Soll-2019.



03. Handelsverbot für Schweizer Aktien

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Das seit dem 1. Juli geltende Handelsverbot für die meisten Schweizer Aktien an deutschen Börsen und Börsen im EU-Ausland ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/12181). Wie die FDP-Fraktion in ihrer Kleinen Anfrage erläutert, steht das Handelsverbot im Zusammenhang mit den langwierigen Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Die Bundesregierung soll erläutern, welche Position sie in dem Streit zwischen der EU und der Schweizer Eidgenossenschaft zum Partnerschaftsabkommen einnimmt und ob sie den Versuch einer Deeskalierung unternommen hat. Gefragt wird auch nach dem früheren Volumen des Handels mit Schweizer Aktien an deutschen Börsen. Nach Angaben der FDP-Fraktion dürfen international beliebte Aktien von Nestlé, Roche oder Novartis an den Börsen in der EU nicht mehr gehandelt werden.



04. Korrekturbitten des BMU im Februar

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat im Februar 2019 in keinem Fall "unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe" um Korrekturen von Berichterstattung ersuchen lassen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/12153) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11817) hervor. Das Bundesministerium gebe "in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMU veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMU einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt", führt die Bundesregierung aus.



05. Unterstützung für Sanktionsmechanismus

Haushalt/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Ein "glaubwürdiger Sanktionsmechanismus" stellt nach Auffassung der Bundesregierung "ein wesentliches Element für die Einhaltung des gemeinsamen finanz- und haushaltspolitischen Fiskalrahmens dar". Insofern unterstütze die Bundesregierung die Sanktionsmöglichkeiten des bestehenden Regelwerkes und setze sich für die "konsequente Anwendung" des gemeinsamen Fiskalrahmens der Wirtschafts- und Währungsunion ein, heißt es in einer Antwort (19/11962) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11497). "Ein sichtbarer Erfolg der haushaltspolitischen Entwicklung ist die Rückführung der Schuldenstandsquote im Eurozonendurchschnitt seit dem Jahr 2014", führt die Bundesregierung weiter aus.



06. Erleichterungen bei Steuererklärung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Wer für seine Steuererklärung nicht das Online-Portal "mein ELSTER" nutzen kann oder will, soll in der Steuererklärung 2019 die bereits der Steuerverwaltung elektronisch vorliegenden Daten nicht mehr in die Formulare eintragen müssen. Die entsprechenden Felder, in denen grundsätzlich Daten elektronisch vorliegen, werden in den Papiervordrucken für die Abgabe der Steuererklärung 2019 entsprechend gekennzeichnet sein, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19//11987) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11496), die sich nach aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Vereinfachung der Steuererklärung erkundigt hatte. Zu den Daten, die der Steuerverwaltung bereits elektronisch vorliegen, gehören vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Vorsorgeaufwendungen (Riester- oder Rürup-Verträge), Lohnersatzleistungen sowie Beiträge der Vermögensbildungsbescheinigung. Dieser sogenannte Belegabruf ("vorausgefüllte Steuererklärung") soll noch um Kirchensteuerzahlungen, Erstattungen von Kirchensteuer, Spenden und zum Beispiel den Grad der Behinderung erweitert werden.



07. Keine Korrekturbitten vom ITZBund

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) hat seit seiner Einrichtung am 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 nicht um Korrekturen von Berichterstattungen ersucht. In Einzelfällen gebe das ITZBund einem Medium einen Hinweis, wenn vom ITZBund veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das ITZBund einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12001) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11627). Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche Dokumentation werde auch nicht durchgeführt.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.



08. Keine deutsche RTG-Forschung

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/fno) Radionuklidbatterien (RTGs) auf Basis von Americium-241 werden innerhalb der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) hauptsächlich von Großbritannien entwickelt. Eine deutsche Beteiligung an entsprechenden Projekten gebe es nicht, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/12016) auf eine Kleine Antwort (19/11736) der AfD-Fraktion. Radionuklidbatterien nutzen die Energie des radioaktiven Zerfalls zur Stromerzeugung und werden hauptsächlich in der Raumfahrt eingesetzt. Mit den jetzigen Forschungsprojekten erhoffe man sich Unabhängigkeit von US- bzw. russischen RTGs bei zukünftigen Explorationsmissionen.

Bis jetzt habe die ESA keine Radionuklidbatterien betrieben oder eingekauft, bei europäischen Weltraumprojekten nutzen die Ingenieure nach Angaben der Bundesregierung ausschließlich Solarenergie. Dementsprechend besitzt die ESA keinen Vorrat an Plutonium-238, dem derzeit üblichen Brennstoff für Atombatterien. Bei Missionen, die aufgrund der Entfernung zur Sonne oder durch Strahlenbelastung nicht mit Solarzellen realisiert werden konnten, habe die NASA entsprechende Batterien bereitgestellt. Diese seien aber nie nach Europa eingeführt worden.



09. Arbeitsplätze in der Windenergiebranche

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Im Jahr 2017 waren ungefähr 135.100 Menschen im Windenergiesektor beschäftigt, was einem Rückgang von 25.900 Stellen im Vergleich zu 2016 entspricht. Die Bundesregierung nutzt in ihrer Antwort (19/12129) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11619) unter anderem Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Amtliche Daten seien nicht verfügbar, da die Windenergiebranche in der Statistik nicht als Wirtschaftszweig geführt werde. Die Abgrenzung zu anderen Branchen gestalte sich schwierig, daher können detaillierte Angaben, etwa zur Teilzeitquote, nicht gemacht werden. Auch die komplette Wertschöpfung sei nach Angaben der Bundesregierung nicht genau ermittelbar, allerdings werde der deutsche Produktionswert von Windkraftanlagen statistisch erfasst. Dieser lag im Jahr 2018 bei 1,58 Milliarden Euro, 2016 waren es 3,16 Milliarden Euro.

Ausstehende Genehmigungen und die Dominanz von Bürgerenergieprojekten bremsen den Zubau von neuen Anlagen aus, einer von mehreren Faktoren der Arbeitsplätze in der Branche gefährde. Über den zukünftigen Ausbau gefragt, verweist die Bundesregierung auf die gesteigerten Ausschreibungen der Jahre 2019-2022, diese "übersteigen den möglichen Rückbau ab 2021". Ob die neu installierte Leistung in den kommenden Jahren allerdings über dem Rückbau liegen werde, hänge von der zügigen Realisierung der jetzt genehmigten Projekte ab.


Foto: Bundesregierung / Bergmann