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01 MDNEWS rathaus

Parkscheinfälscher zu einer Geldstrafe verurteilt: Amtsgericht Magdeburg verhängte erstes Urteil

In der vergangenen Woche wurde der erste Parkscheinfälscher am Amtsgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen mit je 30 Euro verurteilt. Die Verkehrsüberwachung des Magdeburger Ordnungsamtes hatte im Oktober 2016 und auch zu Beginn dieses Jahres gefälschte Parkscheine in der Innenstadt entdeckt. In allen Fällen wurden Strafanzeigen wegen Urkundenfälschung erstattet.

Noch ist das Urteil des Magdeburger Amtsgerichts aus der vergangenen Woche im Fall des ersten Parkscheinfälschers nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben derzeit noch die Möglichkeit, Berufung bzw. Revision einzulegen. Die Grundaussage des Richters war jedoch sehr deutlich. Es handelt sich hierbei nicht um einen Kavaliersdelikt. Für Urkundenfälschung drohen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.

Insgesamt acht gefälschte Parkscheine waren im vergangenen Herbst und Winter vom Magdeburger Ordnungsamt entdeckt worden. Nachdem die Beamten auf das Vergehen aufmerksam wurden, warteten sie, bis die Fahrzeugbesitzer zu ihren Autos zurückkehrten. Die gefälschten Scheine wurden sichergestellt und Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet. In zwei Fällen mussten die Fahrzeuge sogar abgeschleppt werden.