Berlin: (hib/HAU) Nach mehr als drei Jahrzehnten ist aus Sicht der Bundesregierung das wieder vereinte Deutschland „nicht nur wirtschaftlich, sondern auch auf der Ebene der Einstellungen und des subjektiven Empfindens zusammengewachsen“. So lautet das Fazit des Jahresberichts der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2021, der als Unterrichtung (19/31840) vorliegt.
Bei allen Enttäuschungen und Missverständnissen seien diese drei Jahrzehnte durch ein großes solidarisches Miteinander geprägt gewesen. Mindestens ebenso wichtig ist laut Regierung die Aussage, „dass das vereinte Deutschland mit großem Optimismus in die Zukunft schauen kann“. Die trotz Pandemie guten wirtschaftlichen Aussichten und der starke gesellschaftliche Zusammenhalt böten eine tragfähige Grundlage für die weitere gemeinsame und erfolgreiche Entwicklung des vereinten Deutschlands.
Eine wechselseitige Kenntnis und Auseinandersetzung mit den kollektiven Erinnerungen in den alten und neuen Bundesländern seien eine wichtige Grundlage, diesen Prozess weiter zu fördern, heißt es in dem Bericht. Mindestens ebenso wichtig sei es, gemeinsam in die Zukunft zu schauen und sich konstruktiv damit auseinanderzusetzen, wie Deutschland die großen Herausforderungen wie die Folgen der Pandemie, Globalisierung, Migration, Digitalisierung, Klimawandel und die ungünstige demografische Entwicklung meistern kann. „Die Grundlage dafür ist trotz des tiefen Einschnitts durch die COVID-19-Pandemie in der zurückliegenden Legislaturperiode gefestigt worden“, urteilt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/PST) Einen Überblick über die erwarteten Kosten des Pilotprogramms für Klimaschutzverträge, mit denen deutsche Unternehmen bei der Umstellung auf CO2-freie Produktion unterstützt werden sollen, gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31890 ) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31701). Im Haushaltsjahr 2022 seien hierfür 900 Millionen Euro vorgesehen, schreibt die Regierung. Da das Programm nachfrageorientiert sei, ließen sich „zum jetzigen Zeitpunkt weder durchschnittliche Ausgleichszahlungen pro Unternehmen noch die Verteilung der Mittel auf einzelne Branchen angeben“. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mehr als 50 Unternehmen der Branchen Stahl, Zement, Kalk und Ammoniak antragsberechtigt sein werden.
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hält die geltenden Regelungen zur Umsatzbesteuerung bei Sachspenden von Unternehmen für ausreichend. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (19/31909) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31731). Den Fragestellern war es darum gegangen, ob Unternehmen beispielsweise Retouren im Versandhandel aus Steuergründen lieber vernichten, als sie für wohltätige Zwecke zu spenden. Die Bundesregierung verweist dazu auf eine mit den Finanzbehörden der Länder abgestimmte Regelung vom 18. März 2021, mit der „rechtlichen Unsicherheiten bei den Unternehmen vorgebeugt und so das Spenden von noch gebrauchsfähiger Ware erleichtert“ werde. Eine generelle Umsatzsteuerbefreiung sei wegen EU-Vorgaben sowie dem bereits erfolgten Vorsteuerabzug nicht möglich.
Berlin: (hib/PST) Um mögliche Interessenkonflikte zwischen der Scope Group und der Greensill Bank geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/31905) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31697). Gegenstand der Fragen war unter anderem um ein positives Rating, das ein Unternehmen der Scope Group der inzwischen insolventen Greensill Bank ausgestellt hatte, und die gleichzeitige Beratertätigkeit eines anderen Scope-Unternehmens für die Bank. Die Regierung erklärt hierzu, nachdem die Bankenaufsicht BaFin im Juni 2020 von solchen Verbindungen erfahren habe, habe sie ihre Aufsicht intensiviert sowie eine forensische Sonderprüfung bei der Bank angeordnet. Die zweifelhaften Ratings seien der BaFin allerdings erst im Juni 2021 und damit nach der Insolvenz der Greensill Bank im März 2021 bekannt geworden.