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ALB o.Ma  nnchen  u.Weibchen

Magdeburg-News: Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers



veröffentlicht am Dienstag, 16. Mai 2023

Magdeburg. Mit der Neufassung der Allgemeinverfügung der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt vom 11. April 2023 wird die Fläche der Quarantänezone im Südosten geringfügig vergrößert. Neben Fällmaßnahmen sind ab sofort auch Gehölzschnittmaßnahmen anzeigepflichtig. Die Quarantänezone ist aufgrund neuer Funde aus September 2022 bis zum 7. September 2026 aufrechtzuerhalten.

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora glabripennis [Motschulsky]) ist erstmalig 2014 in Sachsen-Anhalt, im Stadtteil Rothensee der Landeshauptstadt Magdeburg, in Erscheinung getreten. Von dem aus Asien stammenden Quarantäneschädling geht ein enormes Schadpotential aus, da er nahezu alle heimischen Laubgehölze befällt. Im Gegensatz zu anderen, heimischen Schädlingen befällt er ausschließlich gesunde Bäume. Der Larvenfraß des ALB unterbindet die Wasser- sowie Nährstoffversorgung in der Wirtspflanze und bringt diese letztendlich zum Absterben. Aufgrund der von dem Schädling ausgehenden Gefahr für den Laubholzbestand ist der ALB in der Europäischen Union als sogenannter prioritärer Quarantäneschädling eingestuft. Auf Grundlage europäischer und nationaler Gesetze und Verordnungen hat die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) aufgrund des festgestellten Auftretens des ALB eine Quarantänezone (abgegrenztes Gebiet) eingerichtet und eine Allgemeinverfügung erlassen. Damit wurden Maßnahmen angeordnet, deren Ziel es ist, den Schädling im betroffenen Gebiet auszurotten und seine Vermehrung und weitere Ausbreitung zu verhindern. Unter anderem wird seit 2014 ein intensives Monitoring durchgeführt, bei dem die LLG durch den Eigenbetrieb Stadtgärten und Friedhöfe der Landeshauptstadt Magdeburg sowie teilweise externe Dienstleister unterstützt wird. Bei einem bestätigten ALB-Befall wird die Fällung aller spezifizierter Wirtspflanzen des ALB im Umkreis von 100 m um den Fundort herum angeordnet.


Wann waren die letzten Funde?

Im Jahr 2022 wurden zwei Käfer in den zur Überwachung installierten Lockstofffallen gefangen sowie fünf Befallsbäume bestätigt, an denen Larven und Eiablagestellen des ALB festgestellt wurden. Infolgedessen hat die LLG am 11. April 2023 eine geänderte Allgemeinverfügung über die Maßnahmen zur Bekämpfung des ALB erlassen. Die Allgemeinverfügung betrifft Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Landkreise Börde und Jerichower Land.

Was ist neu?

Die Quarantänezone musste aufgrund der Funde im Jahr 2022 im Südosten geringfügig erweitert werden, umfasst jedoch nach wie vor eine Fläche von rund 49 km².

Neu ist, dass ab sofort der LLG nicht nur Fällmaßnahmen innerhalb der Quarantänezone anzuzeigen sind, sondern auch Baumschnittmaßnahmen ab einem Durchmesser von  über 1 cm. Die Funde aus dem letzten Jahr zeigten, dass die Weibchen des ALB die Eier vor allem in den Baumkronen ablegen, wodurch von Baum- und Gehölzschnitt ein besonderes Gefahrenpotential ausgeht.

Anzuzeigen sind hierbei ausschließlich Fällungen und Baumschnittmaßnahmen, die an den 15 bevorzugten Pflanzenarten des ALB, den sogenannten "spezifizierten Pflanzen", erfolgen sollen.

Dazu zählen die folgenden Arten:
  • Ahorn
  • Esche
  • Linde
  • Birke
  • Hainbuche
  • Pappel
  • Blasenbaum
  • Haselnuss
  • Platane
  • Buche
  • Kastanie
  • Ulme
  • Erle
  • Kuchenbaum
  • Weide

Konkretisiert wurden zudem die Regelungen für den Transport von spezifizierten Pflanzen und Holz sowie Teilen davon. Der Transport spezifizierter Pflanzen und deren Teilen ist grundsätzlich anzeige- und genehmigungspflichtig.


Was ist der LLG anzuzeigen?    
  • Fällungen und Gehölzschnittmaßnahmen von spezifizierten Pflanzen
  • Pflanzungen von Laubgehölzen, 
  • Transport von spezifizierten Pflanzen und deren Teilen in der Quarantänezone

Pflicht zur Kontrolle der eigenen Gehölze sowie zur Anzeige von Fällungen und Pflanzungen bleibt bestehen!

"Durch die letzten Funde ist die Quarantänezone weitere vier Jahre, bis zum 07.09.2026, aufrechtzuerhalten", berichtet Christian Wolff, Dezernatsleiter der LLG. Damit blieben für die Bürgerinnen und Bürger in dem betroffenen Gebiet auch einschränkende Regelungen bestehen. Nach wie vor gelte in der Quarantänezone eine Kontroll- sowie Anzeigepflicht auf Befall durch den ALB. Zusätzlich überprüfen die Mitarbeitenden der LLG mindestens einmal jährlich die Laubgehölze in der Quarantänezone auf Anzeichen eines ALB-Befalls. Um diese wichtige Aufgabe wahrnehmen zu können, besteht ein Betretungsrecht für die Mitarbeitenden der LLG und deren Beauftragte für die Grundstücke im Gebiet.

"Unser oberstes Ziel ist und bleibt die Ausrottung des ALB, eine Ausbreitung muss mit allen vorhandenen Möglichkeiten verhindert werden", sagt Christian Wolff. Aus diesem Grund sind neben beabsichtigte Fällungen, auch Schnittmaßnahmen und Pflanzungen von Laubgehölzen innerhalb der Quarantänezone rechtzeitig bei der LLG anzuzeigen. Zudem dürfen Laubgehölze und Baumschnitt spezifizierter Pflanzen nicht aus dem abgegrenzten Gebiet verbracht werden. Es stehen Sammelplätze im Gebiet zur Verfügung, an denen Kleinstmengen von Baumschnitt abgegeben werden können.


Aktuelles Monitoring

Aktuell befinden sich die Kollegen der LLG im Intensiven Kronenmonitoring, d.h. mittels Seilklettertechnik und Hubsteiger werden die Kronen der Bäume auf Schadsymptome des ALB überprüft.

Wie in den Jahren zuvor werden seit April außerdem sogenannte Pheromonfallen (Lockstofffallen) zur Überwachung des Fluges des ALB in der festgesetzten Quarantänezone installiert (s. Bild unten). "Auf Grund des erwarteten Temperaturanstiegs rechnen wir demnächst mit dem Beginn der Flugphase des ALB. Unsere Pflanzenschutzinspektoren und Seilkletterer haben an ca. 160 Bäumen Fallen aufgehängt. Die Fallen dienen der Überwachung des Käferfluges und stellen keine Bekämpfungsmaßnahme dar. Durch die Lockwirkung der Pheromone werden unbefruchtete Weibchen nur dieser Käferart angelockt. Beim Versuch an der Falle zu landen, rutschen sie an den glatten Fallenwänden in das mit Kochsalzlösung befüllte Gefäß an der Fallenunterseite. Bei den wöchentlichen Kontrollen werden die Fallen geleert und regelmäßig mit neuen Lockstoffen bestückt. Der beschriebene Wirkungsradius der Lockstofffallen beträgt etwa 100 Meter. Befindet sich ein Käfer in der Falle, ist dies ein Hinweis darauf, dass verstärkt nach bislang nicht entdeckten befallenen Brutbäumen gesucht werden muss.

"Wir bitten alle [...] Bürger sowie die Gäste der Stadt Magdeburg, die Fallen nicht zu beschädigen oder zu entwenden", appelliert Wolff und fügt hinzu: "Sie sind ein wichtiges und umweltschonendes Instrument für die Überwachung. Sie sind weder gesundheitsschädlich für den Menschen noch eine Gefahr für die heimische Tier- und Pflanzenwelt."


Text & Foto: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt