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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 23. November 2020

  1. AfD: Wirtschaftsprüfer sollen alle vier Jahre wechseln
    Finanzen/Antrag
  2. Keine Insidergeschäfte mit Wirecard-Papieren in der BaFin
    Finanzen/Antwort
  3. Von aktuellen Cum/Ex-Geschäften nichts bekannt
    Finanzen/Antwort
  4. Vorkehrungen gegen Insiderhandel von Bundesbediensteten
    Finanzen/Antwort
  5. Erlaubnisverfahren für Geschäfte mit Kryptowerten dauern an
    Finanzen/Antwort
  6. EZB-Kaufprogramm und verbotene Staatsfinanzierung
    Finanzen/Kleine Anfrage
  7. Verkauf eines ehemaligen Munitionsdepots
    Finanzen/Kleine Anfrage


01. AfD: Wirtschaftsprüfer sollen alle vier Jahre wechseln

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/PST) Die AfD-Fraktion fordert als Konsequenz aus dem Wirecard-Skandal strengere Regeln für den Einsatz von Wirtschaftsprüfern in Unternehmen. Der Bilanzbetrug sei "erst durch ein Sondergutachten des Wirtschaftsprüfers KPMG aufgeflogen", schreibt sie in einem Antrag (19/24396). Dem Wirtschaftsprüfer Ernst & Young sei dies nicht aufgefallen. Deshalb solle die Pflicht zum Wechsel des Wirtschaftsprüfers, die bisher bei Banken und Versicherungen nach zehn Jahren und bei anderen Unternehmen von öffentlichem Interesse nach 20 beziehungsweise 24 Jahren bestehe, verschärft werden. Künftig solle allgemein ein Wechsel nach vier Jahren vorgeschrieben werden. Zudem soll die Haftung von Abschlussprüfern für fahrlässig verursachte Schäden erhöht werden sowie Abschlussprüfung und Steuerberatung nicht mehr vom gleichen Unternehmen durchgeführt werden dürfen.



02. Keine Insidergeschäfte mit Wirecard-Papieren in der BaFin

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) 85 Beschäftigte der Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht (BaFin) haben zwischen Januar 2018 und August 2020 zusammen 495 private Finanzgeschäfte mit Bezug zur Wirecard AG bei ihrem Arbeitgeber angezeigt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24130) auf eine Kleine Anfrage (19/23589) der FDP-Fraktion mit. "Kenntnisse, dass Mitarbeiter der BaFin private Finanzgeschäfte mit Bezug zu Wirecard AG getätigt haben, welche gegen Vorgaben im Wertpapierhandelsgesetz beziehungsweise in der Marktmissbrauchsverordnung verstoßen, liegen bisher nicht vor", schreibt die Regierung. Allerdings sei festgestellt worden, dass drei Mitarbeiter ihre Geschäfte erst erhebliche Zeit nach ihrer Durchführung angezeigt hätten. Die Klärung dieser Sachverhalte dauere noch an.

Die FDP-Fraktion hatte ihre Anfrage gestellt, nachdem die Bundesregierung in einer früheren Antwort (19/23144) von einer Sonderauswertung hinsichtlich privater Finanzgeschäfte mit Bezug zur Wirecard AG in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht berichtet hatte. Wie die Regierung nun in ihrer Antwort mitteilt, wird diese Sonderauswertung vom Beauftragten der BaFin zur Überwachung der Mitarbeitergeschäfte mit Unterstützung der Innenrevision der BaFin durchgeführt.



03. Von aktuellen Cum/Ex-Geschäften nichts bekannt

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass trotz einer Systemumstellung 2012 weiterhin Cum/Ex-Geschäfte und trotz einer weiteren Gesetzesänderung 2016 noch Cum/Cum-Gestaltungen möglich sind. Die AfD-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage (19/23626) um eine Stellungnahme zur Aussage von Wissenschaftlern gebeten, wonach die Erstattung von nicht gezahlter Kapitalertragsteuer durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich sei. In ihrer Antwort (19/24156) verweist die Bundesregierung allerdings auf eine noch andauernde Prüfung dieser Kapitalmarktgestaltungen durch eine neue Sondereinheit beim Bundeszentralamt für Steuern, die am 1. März 2020 ihre Arbeit aufgenommen habe. Die Frage nach der Gesamtzahl der zwischen 2018 und 2020 bekannt gewordenen Cum/Ex-Fälle beantwortet die Regierung mit einem Verweis auf früher erteilte Auskünfte.



04. Vorkehrungen gegen Insiderhandel von Bundesbediensteten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Für die Mitarbeiter der Bundesregierung und ihrer Ministerien und nachgeordneten Behörden gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, die eine Verwertung dienstlich erworbener Kenntnisse für private Finanzgeschäfte, sogenannten Insiderhandel, untersagen. Ein Verstoß gegen die Insiderregeln könne neben der strafrechtlichen Relevanz auch eine Dienstpflichtverletzung darstellen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24201) auf eine Kleine Anfrage (19/23516) der Fraktion Die Linke. Diese hatte vor allem im Blick auf mögliche Geschäfte von Mitarbeitern von Aufsichtsbehörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) mit Aktien der insolventen Wirecard AG oder Derivaten davon gefragt. Zu dieser konkreten Frage teilt die Regierung mit, dass es mit Ausnahmen der BaFin keine Anzeigepflicht für private, nicht gewerbsmäßige Wertpapiergeschäfte gebe und sie deshalb nicht wisse, in welchem Umfang Mitarbeiter privat in solche Papiere angelegt hätten. In Behörden wie der BaFin und der APAS gebe es über die allgemeinen Vorschriften hinaus besondere Verpflichtungserklärungen zur strikten Trennung von Privatinteressen und Dienstpflichten.



05. Erlaubnisverfahren für Geschäfte mit Kryptowerten dauern an

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Mangels einschlägiger Statistiken kann die Bundesregierung nur sehr begrenzt Auskunft über Zahl und Umsatz von Unternehmen geben, die im Geschäft mit Kryptowährungen und anderen Kryptowerten tätig sind. Das ergibt sich aus der Antwort der Regierung (19/24088) auf eine Kleine Anfrage (19/23387) der FDP-Fraktion. Im Hinblick auf das zum 1. Januar 2020 als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung eingeführte Kryptoverwahrgeschäft seien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bisher neun Erlaubnisanträge zugegangen, schreibt die Regierung. Die Erlaubnisverfahren dauerten noch an. Bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung im Bereich der Kryptowerte tätige Unternehmen könnten ihre Tätigkeit vorerst fortführen und noch bis Ende November Erlaubnisanträge stellen.



06. EZB-Kaufprogramm und verbotene Staatsfinanzierung

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Um das Pandemie-Anleihekaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) der Europäischen Zentralbank (EZB) geht es in einer Kleinen Anfrage (19/24294) der FDP-Fraktion. Bei PEPP handelt es sich, wie die Fragesteller ausführen, um ein temporäres Ankaufprogramm für Anleihen öffentlicher und privater Schuldner. Sie fragen die Bundesregierung über ihre Kenntnis zu Art und Umfang dieser Aufkäufe. Vor allem aber werfen sie die Frage auf, ob die Aufkäufe öffentlicher Anleihen im Rahmen dieses Programms gegen das Verbot monetärer Staatsfinanzierung im EU-Vertragswerk verstoßen und wollen von der Regierung wissen, ob sie dies geprüft hat.



07. Verkauf eines ehemaligen Munitionsdepots

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Detaillierte Auskunft der Bundesregierung über den Verkauf eines ehemaligen Munitionsdepots der Luftwaffe an das Unternehmen Center Parcs, das dort einen Ferienpark plant, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/24147). Nach ihren Angaben hat das Bundesamt für Immobilienaufgaben (BImA) das Gelände bei Langlau im Fränkischen Seenland im vergangenen August verkauft. Die Käuferin wolle die Kosten der Sanierung des stark mit Munition, Asbest und anderen Schaftstoffen belasteten Geländes übernehmen. Die Abgeordneten verweisen auf Presseberichte, wonach zwar der Landrat und der Bürgermeister, nicht aber der örtliche Gemeinderat und der für Maßnahmen um den See zuständige Zweckverband Brombachsee vorab über den Verkauf informiert gewesen seien. Dies widerspreche einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags im Jahr 2012, wonach die BImA beim Verkauf von Konversionsliegenschaften Transparenz garantieren soll.