header-placeholder


image header
image
Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 25. Mai 2020

  1. Weitere Steuererleichterungen verlangt
  2. Software-Einsatz bei Sicherheitsbehörden
  3. FDP fordert digitale Freiheitszonen
  4. Benachteiligung für jüdische Studierende
  5. Begründung der Corona-Maßnahmen


01. Weitere Steuererleichterungen verlangt

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplanten steuerlichen Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie wie eine Senkung der Umsatzsteuer auf die Abgabe von Speisen in Restaurants von 19 auf sieben Prozent sind am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses von der betroffenen Branche und den Gewerkschaften begrüßt worden. Mehrere Sachverständige sprachen sich in der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Anhörung jedoch für zusätzliche steuerliche Maßnahmen zugunsten der Wirtschaft wie eine bessere Berücksichtigung von Verlusten aus. Außerdem wurde wegen der stark zugenommen Tätigkeiten im Homeoffice eine verbesserte steuerliche Anerkennung der Aufwendungen dafür angeregt.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband erinnerte daran, dass er aus Gründen des fairen Wettbewerbs die Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen seit Jahrzehnten gefordert habe. Die Maßnahme sei jetzt wichtiger denn je. Sie helfe den "speisegeprägten" Betrieben des Gastgewerbes in der schwierigen Zeit bis zur Normalität, die massiven Umsatzausfälle ein wenig zu kompensieren. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Speisen gelte zudem in 17 von 27 EU-Mitgliedstaaten.

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie ein identischer Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/1915019/1916419/19134 ) sehen eine Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent vor. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 gültig sein. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt allerdings von der Steuersenkung ausgenommen.

Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Entsprechend der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt steuerfrei gestellt werden. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz. Gegenstand der Anhörung waren außerdem zwei Anträge der AfD-Fraktion zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie (19/1872719/19164).

Das Institut der Wirtschaftsprüfer plädierte angesichts der "schwierigen Abgrenzung" dafür, die Lieferung von Menüs oder ähnliche Leistungen, die ein Getränk beinhalten, einheitlich unter den ermäßigten Steuersatz fallen zu lassen. Mit Blick auf den Zweck des Gesetzes, den besonders schwer und langanhaltend betroffenen gastronomischen Betrieben zu helfen, wäre es "konsequent und unbürokratisch", die Abgabe sämtlicher Getränke ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, erklärte das Institut der Wirtschaftsprüfer.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kann die Umsatzsteuersenkung einen spürbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Entlastung eines großen Teils der Gastronomiebetriebe leisten, die unter der erzwungenen, aber zweifellos erforderlichen Schließung besonders gelitten hätten. Der DGB wies aber darauf hin, dass Kleinstbetriebe und Schankwirtschaften wegen der Herausnahme des Getränkeverkaufs aus der Steuersenkung keinerlei Nutzen davon hätten.

Dagegen verlangte Professor Christoph Sprengel von der Universität Mannheim einen Verzicht auf die Umsatzsteuersenkung. Diese sei "denkbar ungeeignet, systematisch fragwürdig, populistisch und ganz und gar nicht zielführend". Besser seien direkte und kalkulierbare Liquiditätshilfen für alle von der Krise betroffenen Branchen wie Verlustrückträge. Für Professorin Johanna Hey (Universität zu Köln) bleibt der Gesetzentwurf weit hinter dem zurück, was aktuell erforderlich sei. "Damit das Gesetz seinen Namen verdient, sollten Maßnahmen im Bereich der Verlustverrechnung, namentlich die Ausweitung des Verlustrücktrags, aufgenommen werden", verlangte die Professorin. Professor Lars P. Feld (Universität Freiburg) bezeichnete die Umsatzsteuerreduzierung als "relativ wirkungslos". Verlustrückträge hätten eine bessere Wirkung. Ähnlich äußerte sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der sich für schnelle Liquiditätshilfen und eine Stärkung des Eigenkapitals der Betriebe aussprach. Professor Frank Hechtner (Universität Kaiserslautern) konstatierte, dass die Regelung kurzfristige einzelne positive wirtschaftliche Effekte leisten könne. Eine direkte branchenbezogene Förderung wäre allerdings deutlich zu bevorzugen, da sich auch zielgenauer wirken könnte. Nach Ansicht des Instituts Finanzen und Steuern werden in den nächsten Monaten weitere Branchen in Schwierigkeiten geraten. Daher müsse der Umgang mit Risiken und Verlusten im Steuerrecht generell geändert werden.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sprach sich auch für eine bessere Verlustverrechnung für Unternehmen aus sowie für die Möglichkeit, eine Corona-Rücklage einzuführen. Die Forderung besserer Verlustverrechnungsmöglichkeiten wird unter anderem in einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19164) erhoben, der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war.

Professor Sprengel verlangte in seiner Stellungnahme eine Beseitigung von krisenverschärfenden Elementen im deutschen Unternehmenssteuerrecht. Als Beispiele nannte er die Zinsschranke oder die Hinzurechnung von Finanzierungsentgelten zur Gewerbesteuer. Auch der Deutsche Steuerberaterverband begrüßte die im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geforderte verbesserte Verlustverrechnung "grundsätzlich in hohem Maße". Zu den Forderungen der Organisation gehören unter anderem Verfahrensänderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer sowie die Aufhebung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer verlangte auch die Industrie.

Der DGB sprach sich für eine unbürokratische Anerkennung des Homeoffice als Werbungskosten aus. Die derzeit geltenden Regelungen für häusliche Arbeitszimmer seien nicht sachgerecht, weil vergleichsweise wenige Beschäftigte die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers steuerlich geltend machen könnten. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine empfahl, dass Arbeitgeber für jeden Monat der Tätigkeit von zu Hause aus einen pauschalen Kostensatz in Höhe von 50 Euro steuerfrei auszahlen könnten. Alternativ solle der Arbeitnehmer den Betrag als Werbungskosten geltend machen können.

Die geplante Steuerfreiheit für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld war ebenfalls ein Thema des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine. Steuerfreie Einkommensbestandteile würden bei der Ermittlung der Steuer auf das verbleibende steuerpflichtige Einkommen berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Die Vorschrift vermeide eine doppelte Freistellung des steuerlichen Existenzminimums und sei somit steuersystematisch sachgerecht. Der Progressionsvorbehalt verringere zwar die steuerliche Entlastung, stelle aber eine Lastengleichheit gegenüber den Bezug anderer steuerfreie Einnahmen her. Der Bundesverband der deutschen Industrie wies darauf hin, dass viele Arbeitnehmer für das Jahr 2020 durch die steuerfreien Einkünfte eine Einkommensteuererklärung abzugeben hätten, wozu sie bisher nicht verpflichtet gewesen seien. Dadurch werde ein erheblicher Aufwand sowohl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch für die Finanzverwaltung entstehen.

Professorin Hey forderte dringend die Schaffung einer gesetzlichen Rechtsgrundlage für die Steuerfreiheit des sogenannten Corona-Bonus von bis zu 1.500 Euro, soweit dieser von einem privaten Arbeitgeber gezahlt werde. Die Steuerfreiheit sei nicht durch die bisherige Rechtslage gedeckt. Auch der Steuerberaterverband befürwortete eine gesetzliche Regelung.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bezeichnete eine Verlängerung der Übergangsregelungen zu Paragraph 2b des Umsatzsteuergesetzes als dringend erforderlich. Interkommunale Kooperationen in Deutschland seien sonst praktisch nicht mehr wirtschaftlich durchführbar. Dies stelle einen tiefen Eingriff in das Recht auf kommunale Selbstverwaltung dar.



02. Software-Einsatz bei Sicherheitsbehörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz von Software bei Sicherheitsbehörden ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19105) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17930). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist aus ihrer Sicht eine grundsätzliche Unterscheidung von Softwareprodukten in präventive und repressive Nutzung "wenig sinnhaft, da unterschiedliche Funktionen und Features einer Software sowohl Komponenten für eine Nutzung in der Prävention oder auch der Repression enthalten können". Der Verwendungszweck von Softwareprodukten könne verschiedene Einsatzgebiete umfassen.

Software zur präventiven Tätigkeit bei den Sicherheitsbehörden des Bundes mit polizeilichen Aufgaben umfasst der Antwort zufolge "sämtliche Software, welche als Führungs- und Einsatzmittel in der Kriminalitätsbekämpfung genutzt wird". Auch Anwendungen zur inhaltlichen Datenträgerauswertung oder Hashwertdatenbanken zur Erkennung pornographischer Schriften oder auch Hinweisportale werden laut Vorlage für präventive Zwecke, hauptsächlich jedoch zu repressiven Zwecken, genutzt. IT-Verfahren zur Risikoanalyse sowie zum Risikomanagement würden zu präventiven, Software zur Datenanalyse sowohl zu präventiven als auch repressiven Zwecken genutzt. Darüber hinaus kämen auch die zentralen Systeme "Inpol" und "Inzoll" sowie das Schengener Informationssystem zum Einsatz, schreibt die Bundesregierung zur Frage nach zu präventiven Tätigkeiten eingesetzter Software weiter.

Software zur repressiven Tätigkeit bei den Sicherheitsbehörden des Bundes mit polizeilichen Aufgaben umfasst ihren Angaben zufolge sämtliche Software, "welche zum Beispiel zur Vorgangsbearbeitung, zur Fallbearbeitung, Fahndungs- und Auskunftssystem, erkennungsdienstliche Verfahren genutzt wird". Ferner würden zur forensischen Sicherung, Analyse und zu Auswertezwecken ebenfalls unterschiedliche kommerzielle und eigens entwickelte Produkte genutzt, die entsprechend des Einzelfalles zur Anwendung kommen.



03. FDP fordert digitale Freiheitszonen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/19324) die Einrichtung sogenannter digitaler Freiheitszonen. Die Förderung dieser Zonen soll sowohl in die KI-Strategie als auch in die Hightech-Strategie der Bundesregierung aufgenommen werden. Besondere Berücksichtigung sollen bei der Festlegung der Freiheitszonen, die in enger Abstimmung mit Ländern, Kommunen und Regionen ausgewiesen sollen, die regionalen Strukturen finden. Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, hierfür auch bestehende Regulierungen zu lockern oder sogar zu streichen.

Mit der Einrichtung dieser digitalen Sonderwirtschaftszonen soll der Strukturwandel vorangetrieben werden und Entwicklungskerne für neue und technologisch veränderte Wirtschaftsstrukturen gebildet werden. Start-ups könnten die schon länger bestehenden Unternehmen bei ihrer digitalen Transformation unterstützen und selbst von deren langjährigen Erfahrungen profitieren

Nach dem Willen der Liberalen sollen in den digitalen Freiheitszonen IT- und MINT-Bildungs-Zentren errichtet werden, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften innerhalb ihres Profils ihre Kompetenzen bei IT, Data Sciences und MINT sowie beim Transfer ausbauen, außerdem soll die Vernetzung aller Akteure vorangetrieben werden. Als ein Beispiel nennt die Fraktion die OstWestfalenLippe GmbH zur Förderung der Region, die äußerst erfolgreich agiere.

Ferner tritt die FDP dafür ein, den Hochschulen mehr Freiheitsrechte zu gewähren und sie zu ertüchtigen, alle Studiengänge sowie Lehr- und Lernangebote mit den Möglichkeiten der Digitalisierung weiterzuentwickeln. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen sollen sich aktiv in die digitalen Freiheitszonen einbringen und sie mit Ausgründungen bereichern.

Während in Deutschland das Instrument der "Sonderwirtschaftszone" Anfang der 2000er Jahre bezüglich der fünf neuen Bundesländer debattiert, aber wegen erheblichen Widerstandes nicht umgesetzt worden sei, gebe es außerhalb Deutschlands im Rest der Welt mittlerweile rund 5.000 unterschiedliche Formen von Sonderwirtschaftszonen. Dabei handele es sich um meist räumlich abgegrenzte Gebiete innerhalb eines Staates, die sich durch rechtliche, steuerrechtliche und administrative Erleichterungen auszeichneten. Hierzu würden unter anderem Industrie- und Wissenschaftsparks, Freihandelszonen, Exportförderzonen, und Enterprise Zones zählen. Je nach Land und Zielsetzung seien diese Zonen unterschiedlich aufgestellt.

Als Beispiel nennt die FDP den französischen Wissenschaftspark "Sophia Antipolis", der als französisches Silicon Valley gelte. In dem Park seien rund 1.350 Unternehmen mit 34.400 Beschäftigten angesiedelt. Sein Bruttoinlandsprodukt liege bei circa sechs Milliarden Euro jährlich. Ein wesentlicher Standortvorteil sei eine Steuergutschrift. Unternehmen würden 30 Prozent ihrer Ausgaben für Forschung erstattet bekommen, in den ersten beiden Jahren sogar 50 beziehungsweise 40 Prozent - vorausgesetzt, ihre Ausgaben liegen unter 100 Millionen Euro im Jahr.

Als weiteres Beispiel führt die Fraktion das Nachbarland Polen an. Dort seien 1994 Sonderwirtschaftszonen gegründet worden vor allem mit dem Ziel, ausländische Investoren anzulocken. Mittlerweile gebe es 14 Industrieparks, dazu hunderte angegliederte Subzonen. Zu den Instrumenten gehöre der Erlass von Körperschaftsteuern und bisweilen Immobiliensteuern, Investitionsbeihilfen für die Schaffung von Arbeitsplätzen, staatlich bereitgestellte Infrastruktur sowie administrative Unterstützung.

Die FDP begründet ihr Vorhaben damit, dass Deutschland in seiner wirtschaftlichen Stärke nach wie vor überwiegend industriell geprägt und die digitale Wirtschaft immer noch nicht ausreichend entwickelt sei. Das International Institute for Management Development habe Deutschland 2019 in seinem jährlichen Ranking der leistungsfähigsten Digitalökonomien der Welt lediglich auf Platz 17 geführt.



04. Benachteiligung für jüdische Studierende

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) In einer Kleinen Anfrage (19/19292) beschäftigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Benachteiligungsschutz für jüdische Studierende im Hinblick auf Examina und Prüfungen an jüdischen Feiertagen und am Schabbat. Die Fraktion fragt, ob die Bundesregierung die Auffassung der Grünen teilt, dass das Einhalten der Arbeitsruhe an den jüdischen Feiertagen und am Schabbat in den Schutzbereich des Artikel 4 I GG fällt und eine Benachteiligung aufgrund der Ausübung dieser Religionsfreiheitsrechte, insbesondere nach den Artikeln 3, 12 und 33 GG unzulässig ist. Ferner fragt die Fraktion, wie die Hochschulen des Bundes, die Universitäten der Bundeswehr und Bildungseinrichtungen des Bundes und vom Bund (mit-)finanzierte Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Goethe-Institut, mit Schabbat und jüdischen Feiertagen bei der Terminierung von Kursen (Teilnahme), Prüfungen und Examina umgehen.



05. Begründung der Corona-Maßnahmen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FNO) Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (19/19081) nach einer Begründung der Bundesregierung für die Kontaktbeschränkungen und wirtschaftliche Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie. Gefragt wird unter anderem, mit welchen Gründen die Regierung "die hohen wirtschaftlichen Schäden und die zusätzlichen Sterbefälle, die aus ihren Maßnahmen resultieren, vor allem unter Berücksichtigung der geringen geretteten Lebenszeit" rechtfertige.


Foto: Bundesregierung / Bergmann