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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 12. Dezember 2019

  1. Bundestag debattiert über Schwarze Null
  2. Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020
  3. 24-Stunden-Arbeitsstellen auf Autobahnen
  4. Ausgabenreste bei Verkehrsinvestitionen
  5. Lkw-Rechtsabbieger in Schritttempo
  6. Whistleblower wichtig für Spitzensport


01. Bundestag debattiert über Schwarze Null

Finanzen/Aktuelle Stunde

Berlin: (hib/HLE) Fragen der Haushalts- und Finanzpolitik beschäftigen in dieser Woche den Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden am Freitag (13. Dezember) in einer Aktuellen Stunde nach der Debatte über das "Menschenrecht auf Frieden" ab etwa 15.30 Uhr zum "Kurs der großen Koalition in der Haushalts- und Finanzpolitik" debattieren. Die Aktuelle Stunde findet auf Verlangen der Fraktion der FDP statt.



02. Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/14182) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13318) die Städte und Kommunen auf, die im Jahr 2018 und im Jahr 2019 Fördermittel aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020" beantragt haben. Bei den Förderungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) seien im Rahmen des Sofortprogramms "Saubere Luft 2017 -2020" im Jahr 2018 119 Projekte abgelehnt und 419 Projekte genehmigt worden, heißt es in der Antwort. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2019 seien 90 Projekte abgelehnt und 173 Projekte genehmigt worden. In der Vorlage führt die Regierung auch die abgelehnten Projekte sowie die Gründe für deren Ablehnung auf.



03. 24-Stunden-Arbeitsstellen auf Autobahnen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2018 meldeten die Länder nach Angaben der Bundesregierung 42 geplante Arbeitsstellen auf Bundesautobahnen, die zumindest zeitweise in der Baubetriebsform 4 (Arbeiten rund um die Uhr) geplant waren. Im Jahr 2019 seien es 72 Arbeitsstellen gewesen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/14526) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13997). Für das Jahr 2020 seien bislang drei derartige Arbeitsstellen geplant, teilt die Regierung mit. Die Zugrundelegung der Baubetriebsform 4 zur Bauzeitreduzierung von Arbeitsstellen auf hochbelasteten Bundesautobahnen habe sich bewährt, heißt es in der Antwort.



04. Ausgabenreste bei Verkehrsinvestitionen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Gemäß dem Regierungsentwurf 2020 zum Bundeshaushalt finden sich bei den Verkehrsinvestitionen Ausgabenreste in Höhe von 1,74 Milliarden Euro (Schiene: 856 Millionen Euro, Straße: 157 Millionen Euro, Wasserstraße: 725 Millionen Euro). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14770) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14237) hervor. Gefragt nach den Gründen für Verzögerungen beim Abfluss der Investitionsmittel, schreibt die Regierung: Im Bereich der Neu- und Ausbaumaßnahmen der Schiene würden insbesondere die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erörterten Themen Lärmvorsorge, Trassenfindung und Ausbauvarianten zu zeitlichen Verzögerungen bei der Realisierung der Vorhaben beitragen. Vor allem die eingetretenen Verzögerungen bei der Baurechtserlangung hätten sich in den letzten Jahren wiederholt auf den Mittelabfluss ausgewirkt, heißt es.

Im Bereich der Bundesfernstraßen seien die vom Bund in den vergangenen Jahren bereitgestellten Investitionsmittel ohne Verzögerungen in voller Höhe verausgabt worden, schreibt die Regierung. Die Ausgabenreste seien im Wesentlichen Folge der seit dem Jahr 2018 geänderten Vorgaben für die Rechnungslegung. Bei den Bundeswasserstraßen sei es unter anderem zu Verzögerungen bei der Schaffung des Baurechts gekommen, "wobei einzelne Großprojekte teilweise über Jahre vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig waren".



05. Lkw-Rechtsabbieger in Schritttempo

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Entwurf der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sieht nach Angaben der Bundesregierung vor, dass Fahrzeuge des Schwerverkehrs beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren müssen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/14716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/14247) hervor. Aufgrund der erforderlichen Sorgfaltspflicht aller Verkehrsteilnehmer bei der Einfahrt in einen Knotenpunkt entstünden hieraus "keine unmittelbaren Sicherheitsrisiken", heißt es in der Antwort. Anpassungen der sogenannten Signalzeitenpläne seien nicht notwendigerweise geboten, schreibt die Regierung. Eine Überprüfung der Signalsteuerungen könne gegebenenfalls im Rahmen des routinemäßigen Qualitätsmanagements erfolgen. Daher bedürfe es keiner Übergangsfristen und finanzieller Mittel.



06. Whistleblower wichtig für Spitzensport

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung misst dem Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (Whistleblower) im Spitzensport erhebliche Bedeutung zu, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Integrität des Sports leisten. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/14704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13795). Im Bereich des Dopings könnten Whistleblower beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Dopingverstößen und damit für einen sauberen Sport leisten, schreibt die Regierung. Sie begrüße es sehr, dass die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) das Hinweisgebersystem "SPRICH'S AN" installiert habe, welches es Whistleblowern ermöglicht, sowohl anonym und strikt vertraulich Sachverhalte anzuzeigen als auch mit der NADA zu kommunizieren. Auch in weiteren Bereichen wie beispielsweise Sportwettbewerbsmanipulation, Korruption und sexualisierte Gewalt könnten Whistleblower einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten.

Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung auch in diesen Bereichen elektronische Hinweisgebersysteme und Ombudsstellen, die die Anonymität von Hinweisgebern schützen, "als grundsätzlich geeignetes Instrument zur Aufklärung und Bekämpfung entsprechender Phänomene". Ermöglichten Whistleblower die Aufklärung oder Verhinderung von erheblichen Straftaten oder leisteten sie dazu einen wesentlichen Beitrag, könnten sie nach Einzelfallprüfung nach Paragraf 1 Absatz 1 des Zeugenschutzgesetzes (ZSHG) in den Zeugenschutz aufgenommen werden, "wenn sie auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt sind und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignen", heißt es in der Vorlage.


Foto: Bundesregierung / Bergmann