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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 19. November 2019

  1. Förderung der Elektromobilität
  2. Robuste Mietpreisbremse
  3. FDP fordert besseres Vergütungssystem
  4. AfD will Notfallplan für Medizinprodukte
  5. Datenspeicherung durch Dienstanbieter
  6. Sicherheitsvorfälle bei Finanzfirmen


01. Förderung der Elektromobilität

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Wohnungseigentumsgesetzes zur Förderung der Elektromobilität vorgelegt (19/15085). Damit sollen die rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen durch Mieter und Wohnungseigentümer deutlich abgesenkt werden. Der Entwurf basiert auf Vorschlägen einer länderoffenen Arbeitsgruppe der Justizministerinnen und Justizminister. Danach soll jeder Mieter einen Anspruch auf den Einbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge haben. Im Wohnungseigentumsrecht soll ein Anspruch jedes Wohnungseigentümers geschaffen werden, dass ihm durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft der Einbau einer Ladestation ermöglicht wird. Für einen zügigen Ausbau einer privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sei es notwendig, diese Reform des Wohneigentumsgesetzes zeitnah umzusetzen, heißt es in dem Entwurf.



02. Robuste Mietpreisbremse

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Mietpreisbremse verschärfen. Wie die Abgeordneten in einem Antrag mit dem Titel "Robuste Mietpreisbremse einführen" (19/15122) schreiben, soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Mieter vor Überlastung durch steigende Mieten zu schützen. So soll bei der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) in Gebieten mit Wohnraummangel die zulässige Miethöhe von derzeit zehn Prozent auf fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete abgesenkt werden. Außerdem sollen die Ausnahmen für Wohnungen, deren Mieten bereits höher als fünf Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Vormiete) und für "umfassende modernisierte" Wohnungen abgeschafft werden. Die Mietpreisbremse soll als dauerhaftes Instrument in das Mietrecht integriert und die mögliche Geltung vor Ort auf mindestens zehn Jahre ausgeweitet werden. Ferner soll das Wirtschaftsstrafgesetzes praxistauglich ausgestaltet werden, indem auf das Tatbestandsmerkmal des "Ausnutzens" einer Mangellage verzichtet und geregelt wird, dass Mietentgelte schon dann unangemessen hoch sind, wenn sie die ortsübliche Miete um mehr als 15 Prozent übersteigen, sofern in der Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde vergleichbarer Wohnraum knapp ist.



03. FDP fordert besseres Vergütungssystem

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Nach Ansicht der FDP-Fraktion muss die ambulante medizinische Versorgung verbessert und dazu auch die Abrechnung angepasst werden. In der ambulanten Versorgung sei das Vergütungssystem intransparent, heißt es in einem Antrag (19/15055) der Fraktion.

Es sei in seinem Verteilungsmodus nicht gerecht und habe keine an guter Versorgung orientierte Steuerungsfunktion. Vielmehr spürten alle Beteiligten die Auswirkungen der Budgetierung ärztlicher Leistungen.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag, ein Gesetz vorzulegen, das die qualitätsbasierte Versorgung im ambulanten Sektor fördert. Dabei sollen insbesondere sogenannte Pay for quality-Vergütungsmodelle einbezogen werden. Die Verfahren und Indikatoren zur Qualitätsmessung und -bewertung sollten vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden.



04. AfD will Notfallplan für Medizinprodukte

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (19/15070) einen Notfallplan zur Sicherung der Versorgung mit Medizinprodukten. Trotz einer Übergangsfrist von drei Jahren lägen die Voraussetzungen zur reibungslosen Umsetzung der 2017 beschlossenen europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) nicht vor.

Inzwischen werde befürchtet, dass in den Krankenhäusern bestimmte Medizinprodukte ab Mai 2020 nicht mehr zur Verfügung stünden.

Die Abgeordneten fordern daher, bis spätestens Ende des ersten Quartals 2020 einen nationalen Notfallplan vorzulegen, um die Versorgung sicherzustellen. Zudem müsse gewährleistet sein, dass Bestandsprodukte für einen Übergangszeitraum von fünf Jahren weiter in den Verkehr gebracht werden könnten, wobei zugleich die Dokumentationsanforderungen stark verringert werden müssten. Zudem sollte für die Neuzulassung ein verkürztes Prüfverfahren geschaffen werden.



05. Datenspeicherung durch Dienstanbieter

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Speicherung von Telekommunikationsdaten durch Dienstanbieter ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13697) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13204). Danach unterliegen eine solche Speicherung sowie die Weitergabe der Daten an staatliche Stellen klaren gesetzlichen Vorgaben. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, werden nach ihrer Kenntnis diese gesetzlichen Vorgaben von den Dienstanbietern eingehalten. Ihr lägen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Dienstanbieter in Deutschland über das nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zulässige Maß hinaus in der Vergangenheit Verkehrsdaten erhoben, gespeichert oder verarbeitet hätten oder dies gegenwärtig tun.

Der Bundesregierung ist laut Vorlage bekannt, dass Dienstanbieter Verkehrsdaten von Kunden zu betrieblichen Zwecken nach Maßgabe des TKG speichern. Dabei könne es zulässigerweise zu einer Speicherung von bis zu 80 Tagen und länger kommen. Welche Verkehrsdaten auf welcher rechtlichen Grundlage wie lange gespeichert werden dürfen, ist den Angaben zufolge zusammengefasst im gemeinsamen Leitfaden des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und der Bundesnetzagentur zur datenschutzgerechten Speicherung von Verkehrsdaten, der online abrufbar ist. Wenn die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, "können diese zu betrieblichen Zwecken gespeicherten Daten an berechtigte Stellen beauskunftet werden", führt die Bundesregierung weiter aus.



06. Sicherheitsvorfälle bei Finanzfirmen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Jahr 2018 wurden insgesamt 301 Zahlungssicherheitsvorfälle an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übermittelt. In diesem Jahr waren es bis Anfang September 197 Zahlungssicherheitsvorfälle. Von diesen der BaFin gemeldeten Vorfällen sei allerdings nur ein sehr geringer Teil auf Angriffe beziehungsweise Angriffsversuche aus dem Cyberraum zurückzuführen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13419) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12887). Es habe sich zumeist um interne IT-Vorfälle gehandelt.


Foto: Bundesregierung / Bergmann