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Gesundheit-News: Tipps zur Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen

17. Juli 2020

München (ots). Gegen Meningokokken-Erkrankungen stehen in Deutschland drei Impfungen zur Verfügung:

- Meningokokken C

- Meningokokken B

- Meningokokken ACWY

Aktuell ist nur die C-Impfung standardmäßig empfohlen und wird von allen Krankenkassen als sogenannte Pflichtleistung erstattet.

Um für die beiden zusätzlich möglichen Impfungen eine Kostenübernahme zu erzielen, gibt es folgende Schritte:

#1 Kinder- und Jugendarzt nach einem vorgefertigten Formular zur Kostenerstattung von Impfungen fragen oder einfach auf: www.meningitis-bewegt.de herunterladen.

#2 Anfrageformular bei der Krankenkasse (am besten schriftlich) einreichen

#3 Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt: in Vorkasse gehen und im Anschluss diese Unterlagen an die Kasse schicken:

- Impfstoff-Rezept

- Apothekenrechnung für den Impfstoff

- Arztrechnung

Hinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.

#4 Falls nach 2-3 Wochen noch keine Rückmeldung kam: noch einmal die Krankenkasse kontaktieren Es lohnt sich in jedem Fall, erneut nachzufragen, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Info

Meningokokken-Erkrankungen sind selten, können aber schnell lebensbedrohlich verlaufen und schwere Folgeschäden haben. Am häufigsten sind Babys und Kleinkinder betroffen. (1) Den bestmöglichen Schutz bieten Impfungen. Eltern sollten ihren Kinder- und Jugendarzt frühzeitig darauf ansprechen.


Text / Foto: "obs/GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG/Andrej Freidich"