München (ots). Gegen Meningokokken-Erkrankungen stehen in Deutschland drei Impfungen zur Verfügung:
- Meningokokken C
- Meningokokken B
- Meningokokken ACWY
Aktuell ist nur die C-Impfung standardmäßig empfohlen und wird von allen Krankenkassen als sogenannte Pflichtleistung erstattet.
Um für die beiden zusätzlich möglichen Impfungen eine Kostenübernahme zu erzielen, gibt es folgende Schritte:
#1 Kinder- und Jugendarzt nach einem vorgefertigten Formular zur Kostenerstattung von Impfungen fragen oder einfach auf: www.meningitis-bewegt.de herunterladen.
#2 Anfrageformular bei der Krankenkasse (am besten schriftlich) einreichen
#3 Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt: in Vorkasse gehen und im Anschluss diese Unterlagen an die Kasse schicken:
- Impfstoff-Rezept
- Apothekenrechnung für den Impfstoff
- Arztrechnung
Hinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.
#4 Falls nach 2-3 Wochen noch keine Rückmeldung kam: noch einmal die Krankenkasse kontaktieren Es lohnt sich in jedem Fall, erneut nachzufragen, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Info
Meningokokken-Erkrankungen sind selten, können aber schnell lebensbedrohlich verlaufen und schwere Folgeschäden haben. Am häufigsten sind Babys und Kleinkinder betroffen. (1) Den bestmöglichen Schutz bieten Impfungen. Eltern sollten ihren Kinder- und Jugendarzt frühzeitig darauf ansprechen.
Text / Foto: "obs/GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG/Andrej Freidich"