Freitag, den 19. März 2021
Die Gemeinde Barleben wird eingehende Anträge zum Abbrennen von Osterfeuern nicht genehmigen. Die aktuelle pandemische Entwicklung mit derzeit wieder steigenden Infektionszahlen lässt dies nicht zu.
Generell sind öffentliche Veranstaltungen mit zahlreichen Besuchern laut 10. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt nicht gestattet. Wer dennoch im privaten Bereich ein Feuer zum Beispiel in einer Feuerschale plant, sollte unbedingt die geltenden Kontaktbeschränkungen einhalten.
Foto: Die großen Osterfeuer in den Ortschaften der Gemeinde Barleben mit zahlreichen Besuchern, wie hier in Meitzendorf im Jahr 2019, werden in diesem Jahr nicht stattfinden. © Gemeinde Barleben