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rainer robra

2016 rund 55,3 Millionen Euro für Denkmale in Sachsen-Anhalt ausgegeben.



Das Land Sachsen-Anhalt hat im Haushaltsjahr 2016 Fördermittel in Höhe von rund 55,3 Mio. Euro zur Sanierung und Instandhaltung von privaten und öffentlichen Kulturdenkmalen, sowie zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne zur Verfügung gestellt. Davon entfielen rund 35,3 Mio. Euro auf das Land, knapp 19,5 Mio. Euro auf den Bund und rund 564.000 Euro wurde aus Mitteln des EU-Strukturfonds ELER gefördert.


"Mit der Förderung von Denkmalen wollen wir das bau- und kulturhistorisch wertvolle Erbe unseres Landes für nachfolgende Generationen bewahren. Gerade für ein Land wie Sachsen-Anhalt, das sich durch eine einzigartige Kulturlandschaft auszeichnet, ist der Erhalt von Erinnerungsorten, stadtbildprägenden Denkmalen und historischen Stadtzentren besonders wichtig", erklärt Kulturminister Rainer Robra ( Foto ) . Unterschiedliche Förderprogramme böten deshalb ressortübergreifend Anknüpfungspunkte, um gemeinsam das kulturelle Erbe zu erhalten und Sachsen-Anhalt auch weiterhin für Menschen aller Altersgruppen lebenswert zu machen.


Wie in den Vorjahren waren das Landesverwaltungsamt, die Investitionsbank und das Bau- und Liegenschaftsmanagement des Landes Sachsen-Anhalt mit der Umsetzung und Abwicklung der Denkmalförderung betraut. Zu den größten Förderprojekten des Jahres 2016 gehörten das Große Schloss Blankenburg (170.000 Euro Landesmittel) und die St. Johanniskirche in Werben (150.000 Euro Landesmittel).
Im Rahmen des Reformationsprogramms wurden 2016 Mittel in Höhe von rd. 15,2 Mio. Euro (einschließlich aus dem Vorjahr übertragener Mittel) zur Sanierung und touristischen Erschließung von authentischen Lutherstätten bereitgestellt. Neben den noch in der Fertigstellung befindlichen Bauvorhaben Schloss und Augusteum in der Lutherstadt Wittenberg konnten die Sanierungen der Schlosskirche in Wittenberg (794.075 Euro Landesmittel),  sowie der 1. und 2. Bauabschnitt der Sanierung und Erschließung des Klostergebäudes St. Annen in Eisleben (288.000 Euro Landesmittel) abgeschlossen werden. Zusätzlich zu den bereits in den vergangenen Jahren sanierten Denkmalen wurden damit weitere bedeutende Wirkungsstätten Martin Luthers touristisch erschlossen, die bereits im Vorfeld der Höhepunkte zum Reformationsjubiläum von Besuchern intensiv genutzt werden.


Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr fördert im Bereich des Denkmalschutzes aus zwei Programmteilen. Aus dem Programmteil "Städtebaulicher Denkmalschutz" wurden rund 21,8 Mio. Euro für Kommunen im Land bewilligt. Von den 35 Kommunen, die sich an dem Programmteil beteiligen, haben 32 Kommunen im Jahr 2016 einen Förderantrag in ihrem Erhaltungsgebiet gestellt, das im jeweiligen Stadtentwicklungskonzept ausgewiesen ist. Beispielhafte Projekte sind die Sanierungsmaßnahmen am Schloss Stolberg und die Neugestaltung des historischen Marktplatzes in Weißenfels. Aus dem Programm "Stadtumbau Ost" wurden mehr als 14 Millionen Euro zu Verfügung gestellt. Diese Mittel haben die Kommunen für Einzelmaßnahmen des Denkmalschutzes beantragt, die wiederum Teil einer städtebaulichen Maßnahme sind.


Es gilt prinzipiell das Prinzip der Drittel-Finanzierung (Bund, Land, Kommune), so dass 2016 durch Programme des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr rund 18 Millionen Euro reine Landesmittel im Rahmen der Städtebauförderung für Maßnahmen des Denkmalschutzes bereitgestellt wurden.
Denkmale im ländlichen Raum werden durch das Ministerium für Umwelt Landwirtschaft und Energie gefördert. Im Jahr 2016 wurde für 35 Vorhaben ein Zuschuss von rund 684.000 Euro bewilligt. Für die Maßnahme Dorfentwicklung wurden ELER-Mittel (rd. 564.000 Euro), Bundes- (72.000 Euro) und Landesmittel eingesetzt (48.000 Euro).


Hintergrund

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur ist in Sachsen-Anhalt die Oberste Denkmalbehörde des Landes. In dieser Funktion verantwortet sie, unterstützt vom Landesverwaltungsamt und dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie als Denkmalfachamt, Denkmalpflegeförderung in seiner gesamten Bandbreite von der Baudenkmalpflege bis zur Archäologie. Gefördert werden sowohl private, öffentliche oder auch kirchliche Denkmalpflegeprojekte.

Einen weiteren wichtigen Förderschwerpunkt der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur in Sachsen-Anhalt stellen die institutionellen Förderungen der staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts im Kulturbereich dar, mit deren Hilfe jedes Jahr eine Vielzahl von Denkmalpflegevorhaben an den hochrangigsten Denkmalen, mit zum Teil UNESCO-Welterbestatus, und Sakralbauten des Landes realisiert werden.