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SAN Heute

Besserer Schutz für Grundwasser: Neue Landesverordnung für nitratgefährdete Gebiete in Kraft

Montag, den 15. Juli 2019


Seit dem 6. Juli 2019 ist die neue „Verordnung über ergänzende düngerechtliche Vorschriften“ in Kraft. Diese Verordnung regelt die Ausweisung von sogenannten nitratgefährdeten Gebieten. Dies sind Gebiete von Grundwasserkörpern, die aufgrund von Nitrat in den schlechten Zustand eingestuft wurden. Ziel der Verordnung ist die Verbesserung des Grundwasserschutzes.

In Sachsen-Anhalt erfolgt die Ausweisung der Gebietskulisse nach der Methodik der Binnendifferenzierung. Dabei werden die boden-klimatischen Besonderheiten des Landes als mitteldeutsches Trockengebiet mit unter anderem geringen Niederschlägen und Sickerwasserraten in einer Risikoanalyse für erhöhte Nitratkonzentrationen im Grundwasser berücksichtigt.

Zum besseren Schutz des Grundwassers gelten in den ausgewiesenen Gebieten strengere Regeln als die allgemein geltenden Anforderungen der Düngeverordnung. Der ermittelte Düngebedarf darf aufgrund nachträglich eintretender Umstände wie zum Beispiel günstige Witterungs- und Wachstumsbedingungen um maximal 10 Prozent überschritten werden. Festmist von Huf- und Klauentieren sowie Kompost dürfen im Zeitraum vom 15.11. bis 31.01. nicht aufgebracht werden. Zusätzlich sind die Betriebe verpflichtet, vor Ausbringung von Wirtschaftsdüngern oder Gärrückständen deren Gehalt an Nährstoffen nach wissenschaftlich anerkannten Messmethoden zu ermitteln oder diese im Auftrag feststellen zu lassen.