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Theren Gabriele Opferhilfe Sachsen Anhalt   MS LSA

Magdeburg-News: Landesregierung bestätigt Landesopferbeauftragte Gabriele Theren im Amt

Mittwoch, 8. Dezember 2021

Magdeburg. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat beschlossen, dass Dr. Gabriele Theren (Foto) ihre Tätigkeit als ehrenamtliche und unabhängige Landesopferbeauftragte fortsetzen kann. Das Kabinett folgte damit der Empfehlung von Sachsen-Anhalts Justiz- und Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger. Nach der Bildung einer neuen Landesregierung war die erneute Bestellung notwendig geworden, da die Amtsperiode der Landesopferbeauftragten mit der Legislaturperiode korrespondiert. Die Landesopferbeauftragte ist dem für Opferhilfe und Opferschutz zuständigen Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz zugeordnet.
 
„Opfern von Terrorismus und schweren Straftaten eine Stimme zu geben, sich ihrer Sorgen anzunehmen und schnell Hilfe zu leisten, ist eine wichtige Aufgabe. Mit der Landesopferbeauftragten haben wir dafür nicht nur eine Ansprechpartnerin geschaffen, sondern auch eine Stelle für Beratung und Koordination. Ich bin mir sicher, Frau Dr. Theren wird sich auch in den kommenden Jahren dieser Herausforderung mit ganzer Kraft widmen“, betonte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff.
 
Sachsen-Anhalts Justiz- und Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger: „Ich freue mich, dass die Landesregierung der erneuten Bestellung zugestimmt hat und damit die Arbeit von Frau Dr. Theren würdigt. Sie genießt hohes Ansehen und Vertrauen. Ihre Tätigkeit ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Opferhilfe Sachsen-Anhalt.“
 
Dr. Gabriele Theren war im Juli 2020 von der Landesregierung zur ersten Landesopferbeauftragten in Sachsen-Anhalt bestellt worden. „Als ehrenamtlich und landesweit tätige Beauftragte bin ich für die Opfer von Terrorismus und sonstigen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen direkte Ansprechpartnerin. Mein Ziel ist es, Akteure im Hilfesystem zu vernetzen und Opfer sowie deren Angehörige schnell und unbürokratisch zu unterstützen,“ sagte Dr. Theren.
 
Die Landesopferbeauftragte wird auch bei Gesetzesvorlagen, Verordnungen, Kabinettsvorlagen und Petitionen, die Fragen der Opfer und deren Angehörige in Fällen von Terrorismus und sonstigen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen betreffen, beteiligt. Sie arbeitet eng mit dem Opferbeauftragten des Bundes zusammen.
 
Im ersten Jahr ihrer Tätigkeit hat die Landesopferbeauftragte gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt eine erste vorläufige Einsatzkonzeption für den Ernstfall erstellt, die gewährleistet, dass bei einem Ereignis die unmittelbare Information der Landesopferbeauftragten durch die Polizei erfolgt und für mögliche Opfer oder anderweitig Betroffene schnellstmöglich die erforderliche Unterstützung und Hilfe organisiert werden kann. Die vorläufige Einsatzkonzeption definiert etwa Erreichbarkeiten, die Koordination der Hilfsakteure sowie die Einbeziehung der 2020 neu gebildeten Zentralen Anlaufstelle für die Opfer und deren Angehörige in Fällen von Terrorismus und anderen auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen. 
 
Die Zentrale Anlaufstelle, die zum Justizministerium Sachsen-Anhalt gehört, ist zugleich die Geschäftsstelle der Landesopferbeauftragten und unterstützt sie in ihrer Tätigkeit fachlich und sächlich. Die Zentrale Anlaufstelle leitet Opfer und deren Angehörige in das Hilfesystem aus haupt- und ehrenamtlichen Helfern gemeinnütziger Organisationen weiter. Sie koordiniert und nimmt alle damit verbundenen Aufgaben wahr.
 
Landesweit arbeiten die Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner der Opferhilfe mit dem Sozialen Dienst der Justiz eng zusammen. Neben den nichtstaatlichen Opferhilfeeinrichtungen steht bereits seit 1994 im Sozialen Dienst der Justiz Sachsen-Anhalt eine flächendeckende professionelle Opferberatung zur Verfügung, die Opfer von Straftaten begleiten und unterstützen. In den sechs Dienststellen des Sozialen Dienstes der Justiz in Sachsen-Anhalt sind gegenwärtig 15 Sozialarbeiterinnen und ein Sozialarbeiter in den Bereichen der Opferberatung, Zeugenbetreuung und Psychosozialen Prozessbegleitung landesweit und flächendeckend tätig. Sie verfügen über entsprechende Studienabschlüsse im Bereich der Sozialen Arbeit sowie eine staatliche Anerkennung und haben sich auf den Bereich der Opferhilfe spezialisiert. Bundesweit ist diese Struktur einmalig. Der Soziale Dienst der Justiz vereint unter einem Dach sämtliche Felder justizieller Sozialarbeit, was eine durchgehende Betreuung ermöglicht.
 
Informationen zur Opferhilfe Sachsen-Anhalt: www.opferhilfe.sachsen-anhalt.de

Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: © MS LSA