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Sachsen-Anhalt-News: Prüfung von Sozialverbänden durch den Landesrechnungshof ist rechtlich nicht möglich

Freitag, den 28. Februar 2020

Der SPD-Landtagsfraktion liegt seit heute das Ergebnis der Prüfung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages zu der Frage vor, ob der Landesrechnungshof die Verwendung öffentlicher Fördermittel prüfen darf, die Sozialverbände nach dem 9. und 12. Sozialgesetzbuch  des Bundes erhalten. „Das Ergebnis ist eindeutig: Wir können dem Landesrechnungshof solche Prüfrechte nicht einräumen, weil das gegen Bundesrecht verstoßen würde“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben (Foto), zum Ergebnis. „Der Bund hat die entsprechenden Prüfrechte für die Verwendung seiner Gelder abschließend geregelt.“

Die SPD-Fraktion lehne es jedoch keineswegs ab, die Mittelverwendung bei den freien Wohlfahrtsverbände stärker zu kontrollieren, betonte Erben: „Wir müssen jetzt die bestehenden Kontrollmechanismen stärken. Das bedeutet insbesondere, dass wir die Sozialagentur des Landes in diesem Bereich adäquat personell ausstatten müssen.“