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Letzte Ruhestätte für 121 NS-Opfer - Begräbnisstätte wird auf dem Halberstädter Friedhof eingeweiht

Samstag, den 26. Januar 2019


Am Sonntag, 27. Januar 2019, am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, wird auf dem städtischen Friedhof in Halberstadt eine neu angelegte Begräbnisstätte für 121 Opfer des Nationalsozialismus, die zumeist aus Polen und Italien stammen, übergeben. Die Verstorbenen waren zwischen Februar und April 1945 als Gefangene in einer Turnhalle am Reichsbahnausbesserungswerk Halberstadt interniert. Sie verstarben aufgrund der unmenschlichen Bedingungen und Arbeitsbelastungen an Entkräftung, Auszehrung oder Tuberkulose. Gemeinsam mit den Botschaftern Prof. Andrzej Przylebski (Polen), Luigi Mattiolo (Italien), Angehörigen der Verstorbenen und Oberbürgermeister Andreas Henke wird Innenminister Holger Stahlknecht die Grabanlage einweihen und der Öffentlichkeit übergeben.

 

Der Termin:

Sonntag, 27. Januar, 11:00 Uhr

Städtischer Friedhof in Halberstadt

 

Innenminister Holger Stahlknecht (Foto): „Diese Grabanlage ist für die Angehörigen der 121 NS-Opfer ein Ort der Trauer und des Gedenkens. Zugleich ist sie aber auch ein Ort des Gedenkens für alle Opfer des Nationalsozialismus, denen im Namen des deutschen Volkes furchtbares Unrecht zugefügt wurde.

Darüber hinaus ist sie eine Mahnung für uns alle heute. An diesem Ort kann man erkennen, wohin es führt, wenn die Demokratie beseitigt und die Menschen- und Freiheitsrechte mit Füßen getreten werden.“


 

Hintergrund:


Auf dem städtischen Friedhof Halberstadt haben in Park 30 eine Vielzahl Opfer ihre letzte Ruhestätte gefunden. In diesem auch Terrorfriedhof genannten Park wurde eine Begräbnisstätte mit 121 polnischen und italienischen Opfern aus dem 2. Weltkrieg neu angelegt.


Auf dem Gelände des Bahnhofs in Halberstadt befand sich bis zum Frühjahr 1945 die sogenannte Eisenbahnerturnhalle. In dieser war eine große Anzahl in Wolfenbüttel registrierter und wahrscheinlich aus Blankenburg nach Halberstadt verbrachter Strafgefangener vorwiegend polnischer und italienischer Nationalität untergebracht. Mindestens 121 dieser Zwangsarbeiter kamen zwischen Februar und April 1945 aufgrund der vor Ort herrschenden unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen ums Leben.


Nach bisherigen Erkenntnissen wurden die Opfer 1945 auf dem städtischen Friedhof in Halberstadt beigesetzt. Im Jahr 1953 wurden die sterblichen Überreste exhumiert und im Krematorium Quedlinburg eingeäschert. Nach der Beisetzung in zwei großen Urnen im Park 30 erfolgte am 20. Dezember 1953 die feierliche Einweihung der seinerzeit wohl vorhandenen Grabsteine.


In den folgenden Jahren gerieten die Grabstelle und somit auch die Geschichte der dort Beigesetzten in Vergessenheit. Erst mit der Anfrage des Angehörigen eines polnischen Opfers im September 2015 wurde der Sachverhalt der jetzigen Friedhofsleitung bekannt. Da eine Kennzeichnung der Grabstelle zu diesem Zeitpunkt nicht mehr vorhanden und bisher auch keine Registrierung der Fläche als Kriegsgrab erfolgt war, konnte die Grabstelle erst nach umfangreicher Recherche lokalisiert werden.


Auf Anregung des Ministeriums für Inneres und Sport wurde im Oktober 2017 unter Teilnahme der Vertreter der polnischen und italienischen Botschaften in Berlin, des Landesverwaltungsamtes Magdeburg, des Volksbundes Deutscher Kriegsgräberfürsorge sowie Vertretern der Stadt Halberstadt vor Ort über die Gestaltung einer Grabstätte beraten. Im Ergebnis wurde beschlossen, eine Grabanlage zu errichten, welche die Opfer namentlich nennt und deren Nationalität kenntlich macht.


In den darauffolgenden Monaten wurden die Opferlisten überprüft und bedarfsweise korrigiert. Nach Abschluss der umfangreichen Recherchen konnten die Daten von 71 polnischen, 42 italienischen und acht Opfern unbekannter Nationalität festgestellt werden.


Um mit der Gestaltung der Begräbnisstätte beginnen zu können, wurden zunächst Gestaltungsentwürfe mit den Botschaften diskutiert und abgestimmt sowie die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Mittel beim Landesverwaltungsamt beantragt.

 

Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln, die der Bund dem Land zur Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zur Verfügung gestellt hat.