22 KLs 232 Js 25327/17 (32/18) – 2. Jugendstrafkammer
Prozessbeginn: Donnerstag, 31. Januar 2019, NICHT ÖFFENTLICH
Die 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts Magdeburg verhandelt in einem insgesamt nicht öffentlichen Prozess gegen eine zur Tatzeit 17-jährige Jugendliche, der vorgeworfen wird, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit am 14. August 2018 in Magdeburg versucht zu haben, in ihrem Zimmer in einem Jugendwohnheim Feuer zu legen. Die Kammer prüft auch, ob die dauerhafte Unterbringung der mittlerweile 18-jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
Da die Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig gewesen ist, findet nach § 48 JGG die komplette Verhandlung einschließlich der Verkündung des Urteils in nichtöffentlicher Sitzung statt.