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Magdeburg / ST: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Osterfest

Montag, den 6. April 2020

Darf ich meine Familie noch besuchen?

Der Besuch der Lebenspartnerin/des Lebenspartners sowie der Angehörigen, insbesondere der (Schwieger-)Eltern, der Kinder und der Großeltern ist grundsätzlich möglich. Auch Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt sind aus familiären Gründen weiter zulässig. Reisende aus anderen Bundesländern sollten beachten, dass in ihren Ländern gegebenenfalls abweichende Regelungen für die Ausreise getroffen wurden.

Steht einem Osterspaziergang oder dem Ostereiersuchen etwas im Wege?

Ein Osterspaziergang an frischer Luft tut gut und bleibt möglich, sofern Sie im Kreis der Familie / Angehörigen des eigenen Hausstandes, alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, z.B. einer Freundin unterwegs sind. Achten Sie darauf, dass Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängerinnen und Spaziergängern halten.

Ist die Ostereiersuche noch erlaubt?

Die Ostereiersuche im eigenen Garten ist selbstverständlich erlaubt. Da es beim Verstecken und Suchen von Ostereiern im Öffentlichen Raum allerdings schnell zu größeren Ansammlungen kommen kann und im Eifer des Geschehens das Abstandsgebot nicht eingehalten wird, bitten wir Sie im Moment davon Abstand zu nehmen.

Sind Osterausflüge möglich?

Reisen aus touristischem Anlass sind untersagt; dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken unternommen werden. Familienbesuche sind aber weiterhin möglich.

Wir möchten grundsätzlich empfehlen, an Stelle des Ausflugs bspw. aus Magdeburg in Richtung Harz einen Spaziergang oder eine Fahrradtour vor der Haustür zu unternehmen, sofern keine kommunalen Regelungen dagegensprechen. Andernfalls müssen Sie gegenüber der Polizei den Grund Ihrer Reise glaubhaft machen.

Kann ich eine Motorradtour unternehmen?

Motorradausflüge z.B. durch die Harzer Berge werden als Freizeitreisen gewertet, die derzeit leider nicht möglich ist. Bitte verschieben Sie derartige Ausflüge auf einen späteren Zeitpunkt. Wer aus beruflichen, gewerblichen oder familiären Gründen eine Fahrt mit dem Motorrad unternimmt, kann dies selbstverständlich auch weiterhin tun.

Darf ich noch picknicken und grillen?

Nein. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt. Auf dem Privatgrundstück kann im Kreis der Kernfamilie weiter gegrillt werden. Auf gemeinschaftliches Grillen mit den Nachbarn ist zu verzichten.

Können meine Kinder mit anderen Kindern Fußballspielen?

Um Menschenansammlungen zu vermeiden, dürfen öffentliche und private Sportanlagen, Fußball- und Bolzplätze nicht betreten werden. Ballsport und Bewegung sind aber weiterhin auch an der frischen Luft möglich – jedoch nur in der Familie oder mit einer Person, die nicht zum Hausstand gehört, also einem Freund oder einer Freundin.

Darf ich noch gärtnern?

Ja, gärtnern tut der Seele gut. Sie können zu Ostern im Schrebergarten oder im Garten vor Tür den Frühling genießen. Zu nicht-touristischen Zwecken und zur Pflege der Parzellen können Dauercamper auch die Campingplätze zu nutzen, soweit der Betreiber des Platzes nicht komplett geschlossen hat. Lediglich Besitzern von Feriengrundstücken ist es untersagt, ihren Zweitwohnsitz zu nutzen.

Finden noch Ostergottesdienste statt?

Zum Schutz vor Neuinfektionen ist es in diesem Jahr nicht möglich, Seite an Seite mit den anderen Gemeindemitgliedern den Ostergottesdienst in der Kirche zu feiern. Viele Kirchen haben es aber geschafft, mit Gottesdiensten im Fernsehen, im Radio und im Internet viele Menschen zu erreichen. Dies wird ganz sicher auch zu Ostern der Fall sein.