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500 Millionen Euro zur Bekämpfung der Corona – Pandemie auf den Weg gebracht

Dienstag, den 24. März 2020

Magdeburg. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt ist heute dem Vorschlag von Finanzminister Michael Richter gefolgt und hat den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes in Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen. Das Geld soll helfen, notwendige Ausgaben wegen der Corona-Pandemie zu ermöglichen und deren Folgen abzumildern.

Auf Grund der Auswirkungen der Pandemie, die nahezu alle Bereiche der Gesellschaft erfasst und die staatliche Maßnahmen in erheblichem Umfang erfordert, besteht eine außergewöhnliche Notsituation im Sinne der Landesverfassung. Diese Notsituation ist in ihrem Ausmaß außergewöhnlich und bisher einmalig und sie beeinträchtigt die Finanzlage des Staates und damit auch des Landes Sachsen-Anhalt erheblich.

Die Summe von 500 Millionen Euro speist sich aus folgenden Quellen:

-  Im Haushaltsjahr 2020 wird auf die eigentlich geplante Tilgung von Altschulden in Höhe von 100 Millionen Euro verzichtet.

-  Die Steuerschwankungsreserve, in der noch ein Betrag von rund 141 Millionen Euro vorhanden ist, wird vollständig aufgelöst.

-  Das Land nimmt einen neuen Kredit in Höhe von etwa 259 Millionen Euro auf.

Der Nachtragshaushalt muss nun vom Gesetzgeber – dem Landtag - beschlossen werden. Die Landesregierung hat eine kurzfristige Sonderberatung des Landtages beantragt. Das Geld kann – wenn auch der Landtag grünes Licht gibt – für Maßnahmen des Landes zur Eindämmung der Pandemie und deren Folgen ausgegeben werden. Der Nachtragshaushalt wird es außerdem ermöglichen, das zeitgleich auf den Weg gebrachte Milliardenpaket des Bundes passgenau für Sachsen-Anhalt zu ergänzen.