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Sachsen-Anhalt-News: Robra zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: „Kulturelle Leistungsfähigkeit unseres Landes muss wiederhergestellt werden“

Mittwoch, den 26. Mai 2021

Staats- und Kulturminister Rainer Robra (Foto) begrüßt die heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: „Wenngleich vielerorts das gesellschaftliche Leben wieder hochfährt, so wird auch immer deutlicher, dass Hilfen für die Kultur noch längere Zeit benötigt werden. Es ist wichtig, die vielfältige kulturelle Leistungsfähigkeit unseres Landes wiederherzustellen. Ich danke der Bundesregierung für ihr Engagement, in dieser schwierigen Situation eine Anschubfinanzierung für die Wiederaufnahme von Kulturveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Noch wichtiger erachte ich die Ausfallversicherung, die der schwer getroffenen Kulturbranche ein Mindestmaß an Planungssicherheit ermöglicht. Damit stellen wir sicher, dass bald wieder Theateraufführungen, Konzerte und Lesungen stattfinden können. Das macht Mut!“

Hintergrund

Das Bundeskabinett hat heute den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro gebilligt. Nach der langen Zeit der Pandemie möchte der Bund ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen wieder möglich machen. Mit dem Programm sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstlerinnen und Künstler ebenso wie die Veranstalter nun den Wiederanlauf planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.