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Magdeburg-News: Ordnungsamt kontrolliert verstärkt Gastronomie – Einhaltung der 2G-Regeln

Samstag, 20. November 2021

Magdeburg. Das Ordnungsamt hat heute 10 Magdeburger Gaststätten kontrolliert, die angezeigt haben, dass in ihren Lokalen die 2G-Regel gilt. Die Beamten stellten nur kleinere Unregelmäßigkeiten fest, z.B. das Vergessen des Kenntlichmachens der 2G-Regelung bereits an der Eingangstür. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden deshalb nicht eingeleitet. Die Kontrollen wurden sehr wohlwollend von den Betreiberen aufgenommen.
 
In Lokalen mit 2G-Regelung gelten Erleichterungen für die Gäste und das Personal (keine zwingenden Abstandsvorschriften und keine Maskenpflicht auf Begegnungsflächen). Dies bedeutet auch, dass das gesamte Personal in den Lokalen vollständig geimpft oder genesen ist und dass zusätzlich alle Gäste vollständig geimpft und genesen sind.
 
Bei den heutigen Kontrollen wurde festgestellt, dass in allen Gaststätten Gäste beim Einlass auf den Impf- oder Genesenenstatus hin überprüft wurden. Allerdings wurde nur in vier der kontrollierten Gaststätten auch überprüft, ob die Person, die auf dem Impf- oder Genesenen-Zertifikat aufgeführt ist, auch identisch mit der Person ist, die gerade das Lokal betritt. Diesbezüglich herrscht Unsicherheit bei den Betreiber*innen, ob man auch berechtigt sei, Lichtbildausweise zu kontrollieren.
 
Nach Paragraf 2a Absatz 3 der aktuell gültigen 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes haben Gäste dem Verantwortlichen den Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder einen Genesenen-Nachweis jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, einem Schülerausweis oder einem amtlichen Lichtbildausweis, aus dem sich die Nichtvollendung des 18. Lebensjahres ergibt, vorzulegen. Der oder die Verantwortliche hat sicherzustellen, dass die Vorgaben personenbezogen geprüft werden, um eine wirksame Zugangskontrolle zu gewährleisten.
 
Daraus ergibt sich, dass die Gastwirte neben der Kontrolle des Impf- oder Genesenen-Statusses auch die Verpflichtung haben, das vorgezeigte Zertifikat mit einem entsprechenden amtlichen Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis) abzugleichen. Personen, die sich weigern, ein derartiges Dokument vorzulegen, ist der Zutritt zur Gaststätte zu verwehren.

Text: Landeshauptstadt Magdeburg