In 94 Fällen weitere Prüfungen erforderlich
Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dresden kontrollierten in der vergangenen Woche die Beschäftigten in mehr als 100 Gaststätten im Hauptzollamtsbezirk (Landesdirektionen Dresden und Leipzig). Dabei befragten sie das dort tätige Personal zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Im Ergebnis der Kontrollen ergaben sich in 94 Fällen Verdachtsmomente, die weitergehende Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Das betrifft zum Beispiel Fälle von Leistungsmissbrauch, Beitragsvorenthaltung, Ausländerbeschäftigung oder die Nichteinhaltung von Mindestlohnzahlungen.