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Heute im Landtag: Koalition bringt Gesetzentwurf ein

Magdeburg, den 24. Oktober 2018


Änderungen am Kommunalabgabengesetz sollen Investitionen erleichtern und zusätzliche Beiträge verhindern

 

 

Die stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Silke Schindler (Foto), hat für die Koalitionsfraktionen in die Landtagssitzung am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zu Neuregelungen bei kommunalen Abgaben eingebracht. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen besteht aus zwei Teilen.

 

Zum einen wird in § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) neu geregelt, dass Kommunen Beiträge im Bereich Abwasser nicht mehr erheben müssen, aber weiterhin können. Die Regelung ermöglicht es den Kommunen künftig, Investitionen an den Abwasseranlagen auch über die Gebühren abrechnen zu können. Auf eine Erhebung von Kostenbeiträgen, die durchaus zu namhaften Beträge für die Bürgerinnen und Bürger führten, kann dann verzichtet werden. Diese Neuregelung ist zeitgemäß, da mittlerweile ein hoher Anschlussgrad im Land erreicht ist. Bei dem früheren Ausbaustand war die Beitragserhebung nach der bestehenden Rechtslage zwingend, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Künftig sollen nun Verbesserungsinvestitionen im Abwassersystem, die in manchen Kommunen erneut anstehen, über die Gebührenabrechnung vorgenommen werden können, damit sie nicht zu neuerlichen Beitragserhebungen führen.

 

Schindler: „Der hohe Ausbaugrad rechtfertigt die nun gewählte Kann-Regelung. Wir vermeiden damit einen Investitionsstau bei den Kommunen ebenso wie neue Belastungen der Bürgerinnen und Bürger mit möglicherweise hohen Beitragszahlungen für Folgeinvestitionen im Abwassernetz.“    

 

Zum anderen wird mit der KAG-Neufassung die Regelung der bisherigen Kurtaxe neu gefasst. Neben den anerkannten Kur- und Erholungsorten sollen zukünftig auch andere Gemeinden einen Gästebeitrag zweckgebunden erheben dürfen, wenn in der Gemeinde Einrichtungen für den Tourismus bestehen und darin investiert wird, wenn laufende Aufwendungen für deren Unterhalt bestehen, wenn sie Veranstaltungen für touristische Zwecke durchführen oder wenn sie den Gästen kostenfreie Verkehrsleistungen im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs anbieten.

 

Holger Hövelmann, wirtschafts- und tourismuspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Wir geben den Gemeinden mit der Neuregelung eine Möglichkeit, ihre touristischen Einrichtungen besser zu unterhalten und auszubauen. Die gute Entwicklung bei den Gästezahlen der vergangenen Jahre werden wir damit unterstützen. Eine Pflicht zur Beitragserhebung wird es nicht geben.“