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„Gute-KiTa-Vertrag“ für Sachsen-Anhalt: Fachkräfte-Pakt und Eltern-Entlastung

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Freitag, den 23. August 2019

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Sozialministerin Petra Grimm-Benne haben heute den Vertrag zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes für Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Mit dem Gute-KiTa-Gesetz investiert der Bund bis 2022 rund 140 Mio. Euro für die Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt. Damit können ein Fachkräfte-Pakt geschnürt, Kindertageseinrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf personell unterstützt und Eltern weiter entlastet werden.

Bundesfamilienministerin Giffey (Foto) sagte bei der Unterzeichnung in den Franckeschen Stiftungen zu Halle: „Sachsen-Anhalt setzt auf Fachkräfte und das sind gute Nachrichten für die Kinder in der frühkindlichen Bildung. Ich freue mich, dass das Land einen Fachkräfte-Pakt geschnürt hat. Das passt hervorragend zur Fachkräfteoffensive des Bundes, mit der wir die Länder zusätzlich zum Gute-KiTa-Gesetz dabei unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Parallel dazu in weniger Gebühren zu investieren, erleichtert die Teilhabe aller Kinder, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Mit Sachsen-Anhalt starten wir in die zweite Hälfte der Vertragsunterzeichnungen. Im Herbst sollen alle Verträge geschlossen sein, so dass das Geld dann fließen kann.“

Ministerpräsident Reiner Haseloff betonte: "Wir haben in Sachsen-Anhalt bereits eine hervorragende Kinderbetreuung. Bei uns können Eltern ihren Beruf ausüben und dabei ihre Kinder gut betreut wissen. Die Bundesmittel werden wir dafür nutzen, die Qualität in unseren Kitas weiter zu verbessern und die Eltern bei den Gebühren erneut zu entlasten. Damit garantieren wird eine hervorragende Bildung und ein gutes Aufwachsen für unsere Kinder. Das ist eine Investition in die Zukunft der Kinder und damit eine Investition in die Zukunft unseres Landes."

Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte: "Ich bin sehr dankbar, dass Franziska Giffey die Idee vom Gute-KiTa-Gesetz in die Realität umgesetzt hat. Es hilft uns, die frühkindliche Bildung in Sachsen-Anhalt noch besser zu machen. Wir brauchen gut qualifizierte Erzieherinnen und Erzieher, und wir brauchen dringend mehr Berufsnachwuchs! Diese Themen gehen wir an. Wir investieren in Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften und unterstützen die Landkreise, über pädagogische

Fachberatung die Qualität in den Einrichtungen vor Ort weiter zu steigern. Bei der Elternentlastung schaffen wir den nächsten, großen Schritt.“

Das Gute-KiTa-Gesetz:

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Die Kindertagesbetreuung soll überall in Deutschland weiterentwickelt werden. Aber jedes Bundesland hat seine eigenen Stärken und Entwicklungsbedarfe. Die Länder entscheiden darum selbst, in welche Handlungsfelder und Maßnahmen investiert werden soll. In einem Vertrag halten der Bund und das jeweilige Bundesland fest, wie das Gute-KiTa-Gesetz vor Ort umgesetzt werden soll und wie es die jeweils eingesetzten Landesmittel ergänzt.

Die Bundesregierung hat darüber hinaus im Ergebnis der Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse beschlossen, dass der Bund sich auch über 2022 hinaus an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Deutschland beteiligt.

 
Die Details zum Gute-KiTa-Vertrag mit Sachsen-Anhalt

Mit den rund 140 Millionen Euro, die aus den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes nach Sachsen-Anhalt fließen, werden im Land – gemäß des Vertrages – Schwerpunkte in folgenden Handlungsfeldern gesetzt:

Fachkraft-Kind-Schlüssel

Kindertageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen bekommen zusätzliches Personal. Es geht um mindestens 135 zusätzliche Stellen. Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden, wo konkret vor Ort unterstützt werden soll.

Fachkräftesicherung und –gewinnung

Sachsen-Anhalt schnürt einen Fachkräfte-Pakt. Erstens: Die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung an Berufsfachschulen mit den Fachrichtungen Kinderpflege und Sozialassistenz sowie an Fachschulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik in privater Trägerschaft wird rückwirkend zum Schuljahresstart 2019/20 kommen. Zweitens: Die praxisintegrierte vergütete Ausbildung von insgesamt 200 Fachschülerinnen/-schülern zu Erzieherinnen/Erziehern wird gefördert. Drittens: Um die Erzieherausbildung für Quereinsteiger/-innen attraktiver zu machen, soll ab 2020 die Vergütung für das 600stündige Vorpraktikum für drei Jahrgänge der Quereinsteiger/-innen übernommen werden. Viertens: Damit Schülerinnen und Schüler in den Einrichtungen gut unterstützt und fachgerecht angeleitet werden können, müssen Fachkräfte qualifiziert werden. Sachsen-Anhalt unterstützt das durch Freistellung für die Praxisanleitung und Finanzierung ihrer Qualifizierung.

Entlastung der Eltern von Gebühren

In Sachsen-Anhalt zahlen Eltern seit Januar 2019 nur noch für das älteste Kind, wenn zwei oder mehr Geschwister in Krippe oder Kindergarten betreut werden. Diese Regelung wird ausgeweitet. Ab 2020 entfallen auch für das älteste Kind in Kindertagesbetreuung die Beiträge, wenn ein älteres Geschwisterkind den Schulhort besucht. Es muss dann nur noch der Hortbeitrag gezahlt werden. Zudem werden durch die mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ beschlossene Änderung des § 90 SGB VIII bereits ab dem 1. August 2019 Eltern auf Antrag beitragsfrei gestellt, die einen Wohngeld- oder Kinderzuschlagsanspruch haben oder andere Sozialleistungen beziehen.