Samstag, den 9. Mai 2020
Neuregelung ab dem 11. Mai
Auf einigen Magdeburger Friedhöfen können für Trauerfeiern ab dem 11. Mai wieder die Kapellen genutzt werden. Das teilt der Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg mit. Damit stehen auf 5 kommunalen Friedhöfen unter Berücksichtigung der Hygienebestimmungen eine eingeschränkte Anzahl von Sitzplätzen zur Verfügung.
Die Wiedereröffnung geschieht unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregelungen, die wegen der Corona-Pandemie gelten. Geöffnet haben am dem 11. Mai wieder die Kapellen auf dem
Westfriedhof
Anzahl Sitzplätze: 34
Südfriedhof
Anzahl Sitzplätze: 22
Ostfriedhof
Anzahl Sitzplätze: 10
Buckauer Friedhof
Anzahl Sitzplätze: 18
Gr. Ottersleber Friedhof
Anzahl Sitzplätze: 11.
Die Kapellen können ausschließlich von dem festgelegten Personenkreis entsprechend der 5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt genutzt werden. Dazu zählen nur der engste Freundes- und Familienkreis der oder des Verstorbenen, die jeweiligen Trauerredner*innen oder Geistlichen sowie das erforderliche Personal des Bestattungsunternehmens.
Bei der Nutzung der Feierhallen sind die ausgelegten Hygienebestimmungen zu beachten. Die Hände sind vor dem Betreten des Raumes zu desinfizieren und es ist ein Mund-Nasen-Schutz eigenverantwortlich zu tragen. Diesen müssen die Anwesenden der Trauerfeier mitbringen; er wird nicht von der Friedhofsverwaltung bereitgestellt.
Foto: Magdeburger Westfriedhof © Landeshauptstadt Magdeburg