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Auto-News: AvD - Änderungen, auf die sich Autofahrer 2023 einstellen müssen


veröffentlicht am 10. Dezember 2022

Keine weitere Erhöhung der CO2-Steuer
Fristen für den Führerscheintausch sind zu beachten
Änderungen bei der E-Auto-Förderung
Im kommenden Jahr gibt es einige neue Vorschriften, die Autofahrer beachten müssen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) nennt die wichtigsten Änderungen.

Kein zusätzlicher CO2-Aufschlag auf Kraftstoff – Teilung der Kosten bei Gebäuden
Der sich jährlich erhöhende Aufschlag auf die Energiesteuer von Kraftstoffen, die sogenannte CO2-Steuer, wird 2023 ausgesetzt. Grund sind die Verwerfungen auf den Märkten zur Energieversorgung. Erst 2024 sind dann 35 Euro pro Tonne CO2 auf die Kraftstoffpreise fällig, anstelle der geltenden 30 Euro. Der Steigerungsschritt für 2025 beträgt dann 45 Euro für die Tonne CO2.

Einschränkungen bei der E-Auto-Förderung
Die Bundesregierung will die Förderung von Elektrofahrzeugen „neu ausrichten“ und faktisch reduzieren. Es sollen ab 1. Januar 2023 nur noch rein batterie- oder brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge unterstützungsfähig sein. Für Hybridfahrzeuge gibt es zu diesem Zeitpunkt keine staatlichen Zuschüsse mehr.
Die Fördersätze des Bundes betragen ab 1.1.2023 4.500 Euro für reine E-Fahrzeuge und solche mit Brennstoffzelle bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro. Bei entsprechenden Fahrzeugen bis 65.000 Euro wird ein Zuschuss von 3.000 Euro gewährt. Ab 1.1.2024 wird die Förderung weiter reduziert. Dann stehen bei Nettolistenpreisen bis 45.000 Euro lediglich 3.000 Euro zur Verfügung. Teurere Fahrzeuge sind nicht mehr zuschussfähig.
Ab dem 1.9.2023 können zudem nur noch Privatpersonen einen Förderantrag stellen. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen werde derzeit noch geprüft, heißt es in einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums.

THG-Prämie gibt es auch 2023
Fahrer von Elektro-Kraftfahrzeugen können auch 2023 die THG-Prämie geltend machen. Der Gesetzgeber hat den Mineralölproduzenten jährlich steigende Einsparziele bei der CO2-Produktion vorgegeben. Wird die sogenannte Treibhausminderungsquote (THG-Quote) nicht erreicht, muss das Unternehmen dafür einen Ausgleich zahlen oder Emissionsrechte nachkaufen. Wer einen vollelektrischen Pkw, Lkw oder Roller hält, ist berechtigt, sich die CO2-Einsparung seines Fahrzeugs zertifizieren zu lassen, um vom Emissionshandel zu profitieren.

Anpassung der Euro-6-Norm
Im Rahmen der bestehenden Euro-6-Norm werden die Regeln für die Übereinstimmung von Emissionswerten mit den geltenden RDE-Vorgaben (RDE = Real Drive Emissions) angepasst. Ab dem 1. September 2023 dürfen Typgenehmigungen von Modell-Baureihen nur noch erteilt werden, wenn die neuen Parameter eingehalten werden können („Euro-6e-Norm“).

Führerschein-Umtausch
Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19.1.2023 ihren Führerschein in ein EU-Dokument im Scheckkartenformat umtauschen. Hintergrund ist die Verpflichtung Deutschlands zu dem Ziel, innerhalb der EU bis 19.1.2033 ein einheitliches Dokument zum Nachweis der Fahrerlaubnis zu verwenden. Um den bürokratischen Aufwand zu bewältigen, sind nach Jahrgängen gestaffelt die Exemplare bis zum jeweiligen Stichtag bei der örtlichen Führerscheinstelle vorzulegen. 2024 sind dann bis 19.1. die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, die neue Scheckkarte zu beantragen. Nach dem Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang bestehen, lediglich für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt.

Wer einen EU-Scheckkarten-Führerschein beantragt, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, ein biometrisches Passfoto beifügen, den zu tauschenden Papier-Führerschein mitbringen und eine Gebühr von rund 25 Euro zahlen. Ist der bisherige Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnortes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle per Post, telefonisch oder online anzufordern. Wird die Tauschfrist nicht eingehalten, kann das 10 Euro Verwarngeld kosten. Die Bundesländer können aber in Ausnahmefällen Ermessen ausüben. Die Fahrerlaubnis bleibt aber trotz ungültigem Dokument immer erhalten.

Neue Typ- und Regionalklassen
2023 gelten für rund 8,1 Millionen Autofahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung veränderte Einstufungen in die versicherungsrechtlichen Typklassen. 4,8 Millionen Kfz-Versicherungsverträge verbessern sich in der Klassifizierung. Auch die Regionalklassen, in denen sich die Schaden- und Unfallzahlen spiegeln, sind neu bewertet. Rund zwei Drittel der Verträge sind schlechter eingestuft als bisher, ein Drittel günstiger.

Mit rosa Plakette zur Hauptuntersuchung
Wer eine rosa Plakette auf dem hinteren Kfz-Kennzeichen kleben hat, muss 2023 zur Hauptuntersuchung (HU). Die üblicherweise TÜV-Plakette genannte Kennzeichnung der regelmäßigen HU wechselt jedes Jahr die Farbe aus sechs verschiedenen Farbtönen, die sich regelmäßig wiederholen. Die braune Plakette, die für 2022 galt, ist dann wieder 2028 aktuell.

Der Monat, bis zu dem der Termin absolviert sein muss, ist aus dem aufgedruckten Zahlenring ablesbar. Der Monat der HU steht immer oben. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, riskiert ein Verwarngeld von 15 Euro. Bei mehr als vier Monaten Überziehung erhöht sich der Betrag auf 25 Euro. Ist man mit mehr als acht Monaten im Verzug, wird ein Bußgeld von 60 Euro mit zusätzlichen Verwaltungskosten verhängt und ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Die Untersuchung kann bei jeder anerkannten Prüfstelle oder amtlichen Überwachungsorganisation durchgeführt werden.

AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Am 11. Juli 1926 veranstaltete der AvD auf der AVUS in Berlin den 1. Großen Preis von Deutschland, für dessen Austragung er bis heute über 75-mal als sportlicher Ausrichter verantwortlich war. Seit der Saison 2021 setzt der AvD im Opel e-Rally Cup mit dem AvD Young Talent Team ein eigenes Wettbewerbsauto ein. In den Jahren 2021 und 2022 fungierte der AvD zudem als sportlicher Ausrichter und Sportorganisator der DTM. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen 24/7-Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings sowie attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich, wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.

Text / Foto: Automobilclub von Deutschland e.V.