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Rückblick auf die Strafverfolgung in Sachsen-Anhalt in den vergangenen 30 Jahren

Freitag, den 5. März 2021

Die vier Staatsanwaltschaften in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie die beiden Zweigstellen in Naumburg und Halberstadt haben seit 1992 insgesamt rund 8,4 Millionen Ermittlungsverfahren bearbeitet und abgeschlossen (genau: 8.394.011 Js- und UJs- Verfahren). Das sind knapp 290.000 Verfahren im Durchschnitt je Jahr. 

Die durchschnittliche Erledigungsdauer für ein einzelnes Verfahren hat sich dabei von ursprünglich 3,5 Monaten (1993) auf 2,1 Monate (2020) deutlich verkürzt (minus 40 %). 

Gleichzeitig ist die sog. Aufklärungsquote (= das Verhältnis der Js-Sachen zu den UJsSachen) bei der Justiz um fast 50 % gestiegen. Sie betrug zu Beginn der statistischen Erhebung (1992) 38,8 % und ist inzwischen (2020) auf knapp 57 % angestiegen, so dass heute wesentlich mehr Fälle aufgeklärt werden. 


Landesweit stark gesunken ist die Kriminalitätsbelastung pro Kopf: 

Wurden 1995 noch 14.745 Ermittlungsverfahren (Js- und UJs -Verfahren) pro 100.000 Einwohner gezählt, waren es 2020 nur noch 10.928 Verfahren. Dies stellt einen Rückgang um mehr als ¼ dar (genau: minus 25,9 %). 


Im Bereich der Jugendkriminalität spiegelt sich der Rückgang der Verfahrenszahlen besonders wider: 

Betrug der Anteil von Jugendlichen und Heranwachsenden an der Gesamtzahl aller Beschuldigten im Jahre 2000 noch 34,3 %, lag er 2020 nur noch bei 15,2 %. Die Jugendkriminalität hat sich in den vergangenen Jahren somit mehr als halbiert (2000: 215.959 Beschuldigte insgesamt, davon 74.024 Jugendliche und Heranwachsende; 2020: 163.564 Beschuldigte insgesamt, davon 24.921 Jugendliche und Heranwachsende). Der Rückgang der Jugendkriminalität ist auch und gerade bei den Zahlen zur Untersuchungshaft evident: Mussten im Jahr 2000 noch 124 Jugendliche in Untersuchungshaft genommen werden, waren es 2020 lediglich noch 8 Inhaftierungen Jugendlicher (im Fünf-Jahres-Schnitt 1.1.2000 bis 31.12.2004: 114 Inhaftierungen je Jahr, im Fünf-Jahres-Schnitt 1.1.2016 bis 31.12.2020: 17 Inhaftierungen je Jahr).

In den letzten 30 Jahren haben Staatsanwaltschaften und Gerichte einen bedeutenden Beitrag zur Aufarbeitung des zu DDR-Zeiten begangenen staatlichen Unrechts geleistet: Im Zeitraum von 1990 bis 2020 haben die Staatsanwaltschaften den Gerichten insgesamt 41.188 Anträge auf Rehabilitierung wegen rechtsstaatswidriger Verfolgung von Personen vor 1989 vorgelegt, von denen bisher 40.948 (= 99,4 %) gerichtlich entschieden worden sind. In allen Fällen, in denen eine politische Verfolgung nachweislich vorlag, sind die Opfer durch die Landgerichte in Halle und Magdeburg sowie das Oberlandesgericht in Naumburg rehabilitiert worden. Eine Rehabilitierung kommt inzwischen auch für Unterbringungen in Spezialkinderheimen, Jugendwerkhöfen und für rechtswidrige Einweisungen in Polikliniken in Betracht.