Sonntag, den 21. Februar 2021
Der am vorletzten Wochenende festgenommene syrisch-stämmige 40-Jährige Beschuldigte aus
dem Großraum Offenbach ist am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Er war verdächtig, an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
beteiligt gewesen zu sein.
In der Dessauer Wohnung eines seiner Brüder und in Dänemark
waren Mittel, die zur Herstellung von Sprengsätzen dienen können, aufgefunden worden.
Ein dringender Tatverdacht gegen ihn konnte nicht erhärtet werden.
Die Auswertung von Spurenmaterial hat keine genügenden Beweise zu Tage gefördert, die
auf eine Tatbeteiligung des 40-Jährigen Mannes mit der erforderlichen Sicherheit hindeuten.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des
Untersuchungshaftbefehls nicht mehr vorliegen, hat die Generalstaatsanwaltschaft dessen
Aufhebung beantragt; das zuständige Amtsgericht hat diesem Antrag Folge zu leisten (§ 120
Abs. 3 Satz 1 StPO).
Hintergrund:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau hat die zuständige Ermittlungsrichterin des dortigen Amtsgerichts am vergangenen Wochenende (Samstag, 6. Februar 2021) Haftbefehle gegen drei syrisch-stämmige Männer im Alter von 33, 36 und 40 Jahren erlassen.
Den Beschuldigten wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a StGB zur Last gelegt.
Sie sollen im Januar dieses Jahres am Ankauf mehrerer Kilogramm Chemikalien beteiligt gewesen sein, die zur Herstellung von Sprengsätzen dienen können. Die Durchsuchung einer Wohnadresse in der Stadt Dessau-Roßlau hat weitere Indizien zu Tage gefördert, nämlich u. a. das Auffinden von 10 Kilogramm Schwarzpulver und von Zündschnüren.
Aufgrund des Tatvorwurfs hat die Staatsschutzabteilung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg die Ermittlungen derzeit übernommen. Diese wurden zunächst vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt und nunmehr vom Bundeskriminalamt ausgeführt.
Zwei der drei Beschuldigten wurden zwischenzeitlich in Dänemark festgenommen; dort konnten auch die angekauften Chemikalien sichergestellt werden.
Der dritte Beschuldigte ist in Hessen (Raum Offenbach) verhaftet worden. Für die den Beschuldigten angelastete Tat sieht das Gesetz die Verhängung von Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor, in minder schweren Fällen von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Für die Beschuldigten gilt bis zur Verhängung einer rechtskräftigen Strafe die Unschuldsvermutung.