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Aus dem Gerichtssaal: Wissen der Kläger über Diesel-Abgasskandal schützt VW nicht vor Strafe

Montag, den 27. Januar 2020

Hammerurteil des Oberlandesgerichts Oldenburg: Selbst, wenn der klagende Käufer über den Diesel-Abgasskandal bei VW informiert gewesen sein sollte, schützt das die VW AG nicht vor ihrer Strafe. Das Gericht verurteilte am 16. Januar 2020 nach diesem Grundsatz den VW-Konzern auf Rückzahlung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) und Zinsen an den klagenden Verbraucher (Az. 14 U 166/19). Das mögliche Verbraucher-Wissen über den Diesel-Abgasskandal zum Zeitpunkt des Autokaufs hatte bisher stets zur Ablehnung der Klagen vor den Oberlandesgerichten geführt.

"Das ist eine Kehrtwende in der bisherigen Rechtsprechung, ein großartiger Erfolg für die Verbraucher", zeigt sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr höchst erfreut. "Von dem Urteil können tausende andere Kläger profitieren." Die Verbraucher sollten diese Chance wahrnehmen. Schließlich haben sie minderwertige Fahrzeuge verkauft bekommen und einen Schaden erlitten. Selbst in der zurzeit einsetzenden Verjährungs-Debatte sei das letzte Wort noch nicht gesprochen. In der Diskussion sind die üblichen drei Jahre. Die Frage ist, wann beginnt die Verjährung, wann endet sie. "Die Ansprüche auf eine Geldzahlung können nach § 852 BGB frühestens nach zehn Jahren verjähren", argumentierte Stoll gegen bisher anderslautenden Gerichtsbeschlüssen. Wer sittenwidrig täuscht und trickst, darf sich keine Hoffnungen darauf machen, dass seine Tat durch eine schnelle und übliche Verjährung der gerechten Bestrafung entgeht. Verbraucher-Anwalt Stoll verweist weiter auf Urteile der Landgerichte in Freiburg, Aachen, Ulm, Essen und Trier. .

Insgesamt, so Stoll weiter, sollten Verbraucher auch weiterhin den Klageweg überprüfen lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungklage gegen VW.

OLG: Vorsätzlich sittenwidriges Handeln darf nicht belohnt werden

Der Kläger hatte im vorliegenden Fall einen VW Caddy im Februar 2016 gekauft - und damit fünf Monate nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals bei VW. Im Februar 2017 ließ sich der Käufer das entsprechende Software-Update aufspielen. Im Dezember 2018 verklagte er den Volkswagenkonzern. Für das Oberlandesgericht Oldenburg hat VW nach Paragraph 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig gehandelt. Der mit einer verbotenen Abschaltautomatik entwickelte Motor des Typs EA 189 wurde in den Verkehr gebracht. Dabei seien Behörden und Verbraucher gleichermaßen getäuscht worden. Der Verbraucher hat zudem ein Auto gekauft, dass er so gar nicht wollte. Auch habe es VW in Kauf genommen, dass es mit dem erhöhten Stickoxid-Ausstoß zu Umwelt- und Gesundheitsschäden kommen kann, argumentiert das OLG Oldenburg in seiner Begründung. Das entspricht der Argumentation mittlerweile von 19 der 24 Oberlandesgerichten in Deutschland.

Doch nun nimmt Oldenburg eine neue Argumentationskette auf, an deren Ende es für das Urteil völlig unerheblich ist, ob der betrogene Verbraucher möglicherweise bereits beim Kauf des Autos vom Diesel-Abgasskandal Kenntnis hatte oder nicht. Für das Gericht ändert auch die Ad-Hoc-Mitteilung des VW-Konzerns vom Herbst 2015 nichts am sittenwidrigen Handeln von VW. Die Info über den Diesel-Abgasskandal hat auf die zivilrechtliche Haftung des Konzerns keinen Einfluss. Schließlich war der Schaden bereits eingetreten. Das Gericht hält es für nicht angemessen, bei einer vollendeten sittenwidrigen Handlung den Täter mit Straflosigkeit zu belohnen, nur, weil er sein Handeln öffentlich macht. Am Ergebnis der Tat ändert das nämlich nichts. Ebenso darf der geschädigte Käufer nicht das Risiko tragen, dass ihn die Aufklärungsmaßnahme der VW AG nicht erreicht hat. VW hatte sich in dem Verfahren auf die Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015 berufen und wollte aufgrund dessen die Klage abgewiesen sehen.

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.