Donnerstag, den 14. August 2019
Die für das Kommunalrecht zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit dem den Beteiligten nunmehr bekanntgegebenen Beschluss entschieden, dass die am Montag, dem 12. August 2019 vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam ausgesprochene Kündigung des am 11. Juni 2019 geschlossenen Vertrages über die Nutzung der Aula des Humboldt-Gymnasiums in Potsdam für eine Veranstaltung der AfD unwirksam ist. Dem gestellten Eilantrag des Anmelders der Veranstaltung gegen die Kündigung ist damit stattgegeben worden.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die vom Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam angeführten Gründe für die fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages nicht tragfähig sind. Bereits bei Abschluss des Vertrages zur Nutzung der Aula zum Zweck des Bürgerdialogs musste auch der Stadt Potsdam klar gewesen sein, dass angesichts der zeitlichen Nähe zu den Wahlen zum Landtag am 1. September 2019 und den Teilnehmern die Veranstaltung auch dem Wahlkampf dient. Daher konnte das Gericht keine Gründe für die Versagung der Veranstaltung erkennen, die nicht bereits bei Abschluss des Vertrages vorgelegen haben. Die ausgesprochene Kündigung des Nutzungsvertrages erscheint mithin als nicht gerechtfertigt.
Gegen den Beschluss steht dem Antragsgegner die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.
VG Potsdam, Beschluss vom 13. August 2019 – VG 1 L 665/19