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Sachsen-Anhalt-News: Gesetzespaket „Migration und Integration“ Zum einen Unterstützung für Fachkräfte, zum anderen Durchsetzung der Ausreisepflicht

mi 2018 01 17 jensschlueter 1860

Freitag, den 28. Juni 2019


Der Bundesrat hat heute das Gesetzespaket zum Thema „Migration und Integration“ abschließend behandelt. Das Paket umfasst sieben Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages. Der Bundesrat hat den jeweiligen Gesetzesbeschlüssen zugestimmt bzw. die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht verlangt.

Innenminister Stahlknecht (Foto): „Das Gesetzespaket ist vor allem auch aus wirtschaftlicher Sicht zu begrüßen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird der Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften durch gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten künftig besser gedeckt werden können und zugleich ihre Integration unterstützt. Mit der Beschäftigungsduldung wird zudem ein verlässlicher Status für die Betroffenen, für die sich auch eine Bleibeperspektive öffnet, und ihre Arbeitgeber geschaffen. Auf der anderen Seite wird mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Durchsetzung der Ausreisepflicht konsequent verbessert. Über die Steuerung der Migration hinaus, stellt das Gesetzespaket auch einen Baustein für ihre Ordnung dar. So kann Sachsen-Anhalt mit der Entfristung des Integrationsgesetzes die landesinterne Wohnsitzregelung fortsetzen.“

 

Zu den Gesetzesbeschlüssen im Einzelnen:

 

·         Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll den Zuzug von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus Nicht-EU-Staaten erleichtern und damit dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirken.

·         Das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung zielt darauf ab, besondere Fallgruppen der Duldungen aus dem allgemeinen Duldungstatbestand des § 60a Aufenthaltsgesetz in eigene Vorschriften zu überführen und neu zu strukturieren, um deren Anwendung zu vereinfachen. Ausländerinnen und Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen (Ausbildungsduldung) oder die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind (Beschäftigungsduldung), soll ein rechtssicherer Aufenthalt ermöglicht und eine Bleibeperspektive aufgezeigt werden.

·         Mit dem Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes soll insbesondere die durch das Integrationsgesetz aus dem Jahr 2016 geschaffene Wohnsitzregelung (§ 12a des Aufenthaltsgesetzes [AufenthG]) für schutzberechtigte Ausländerinnen und Ausländer entfristet werden.

·         Mit dem Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz sollen Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete, die sich um Ausbildung und Beschäftigung bemühen, stärker unterstützt werden.

·         Das Dritte Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes dient der Umsetzung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Neuermittlung der Bedarfssätze für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe anzupassen sind.

·         Das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht) soll die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchsetzung der Ausreisepflicht von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen praktikabler gestalten und die Zuführungsquote zu Rückführungsmaßnahmen deutlich erhöhen, damit einer Pflicht zur Ausreise die tatsächliche Ausreise folgt.

·         Das Zweite Datenaustauschverbesserungsgesetz soll die Registrierung und den Datenaustausch zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken weiter verbessern. Das Gesetz regelt im Wesentlichen die Weiterentwicklung der Nutzungsmöglichkeiten des Ausländerzentralregisters, Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Maßnahmen zur Verbesserung der Registrierung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern und die bessere Steuerung der freiwilligen Ausreise und Rückführung.