KZBV und BZÄK zur weiteren Prozesskette zur Beschleunigung der
Impfkampagne
Corona-Schutzimpfungen sollen demnächst auch von Zahnärztinnen
und Zahnärzten ausgeführt werden dürfen. Noch ist es jedoch zu früh, um als
Patient in den Praxen nachzufragen und entsprechende Termine zu vereinbaren,
erklärten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung (KZBV).
Denn technische und juristische Vorbereitungen und die
Impfstofflogistik sind noch nicht final geklärt, werden aber derzeit von den
zuständigen Stellen unter Hochdruck erarbeitet. So muss etwa der Gesetzgeber
erst eine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen. Auf diese vorgelagerte
Prozesskette müssen Zahnärzteschaft und Patienten jetzt zunächst warten.
Zudem braucht es spezielles technisches Equipment,
Software-Tools, damit zum Beispiel Beratungsunterlagen bereitgestellt werden
können, QR-Codes für Impfzertifikate erstellt werden können oder die Meldung
über eine Impfung an das Robert Koch-Institut (RKI) abgesetzt werden kann. Dann
muss insbesondere Impfstoff in ausreichender Menge geliefert werden. Dies alles
wird noch einige Zeit beanspruchen.
„Auch, wenn die Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Ländern am Donnerstagabend beschlossen hat, dass Zahnärzte nun potentiell
Corona-Schutzimpfungen geben dürfen, heißt das noch nicht, dass es ab morgen
schon losgeht. Impfungen beim Zahnarzt in der Praxis sind nicht ab sofort
möglich. Wir bitten daher alle Patientinnen und Patienten, von Anrufen in der
Zahnarztpraxis abzusehen. Die Information zum Start kommt rechtzeitig“, so
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK.
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV: „Wir
stehen gemeinsam mit unseren Teams Gewehr bei Fuß, um in externen mobilen
Einheiten, Arztpraxen und Impfzentren unsere ärztlichen Kolleginnen und
Kollegen zu unterstützen und zu entlasten. Sobald entsprechende rechtliche und
sonstige Rahmenbedingungen geklärt sind, können wir dann unsere Impfleistungen
perspektivisch auch direkt in Zahnarztpraxen erbringen.“
Text / Foto: Bundeszahnärztekammer – BZÄK / pixabay