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Teilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer wäre sachgerechte Lösung

EWB Berlin
Donnerstag, den 28. Februar 2019


Zu dem von Bundesjustizministerin Barley vorgelegten Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (Foto):

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Bestellerprinzip übersieht, dass beim Immobilienkauf auch die Käufer oft auf fachkundige Beratung angewiesen sind. Dazu passt nicht, wenn der Makler nur im Auftrag des Verkäufers handelt und alleine von ihm bezahlt wird. Private Immobilienkäufer wären dann bei einer der wichtigsten wirtschaftlichen Entscheidungen ihres Lebens weniger geschützt. Dies kann nicht Ziel des Verbraucherschutzes sein. In den meisten Bundesländern ist bereits die Teilung der Courtage zwischen Verkäufer und Käufer gang und gäbe. Dies wäre auch bundesweit eine sachgerechte Lösung.“