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Metall Gewerbe pixabay

Wirtschaft-News: IG Metall begrüßt EU-Mindestlohn-Richtlinie, fordert aber mehr Schutz für Gewerkschaften

Donnerstag, 15. September 2022

• Stärkung angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen in ganz Europa ist angesichts steigender Preise wichtiger denn je.
• EU-Parlament verbessert auch Bedingungen für freie und faire Tarifverhandlungen.
• Wolfgang Lemb: „Wir brauchen einen stärkeren Schutz für Gewerkschafts- und Tarifrecht innerhalb der EU. Die Inhalte der EU-Mindestlohnrichtlinie reichen dafür nicht aus.“

Frankfurt/Magdeburg. Die IG Metall begrüßt die neue EU-weite Mindestlohn-Richtlinie, die das Europäische Parlament verabschiedet hat als wichtigen Schritt für mehr soziale Gerechtigkeit in ganz Europa. Dazu Wolfgang Lemb, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall: „Die Mindestlohn-Richtlinie ist ein Erfolg der Gewerkschaften sowie ein wichtiger Ausgangspunkt für ein solidarisches Miteinander und gegen den sozialen Unterbietungswettbewerb im europäischen Binnenmarkt. Diese Stärkung angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen für die Beschäftigten in ganz Europa ist angesichts der vielen Krisen wichtiger denn je.“

Besonders positiv an der Richtlinie sei der Ansatz, nicht nur den Zugang zu gesetzlichen Mindestlöhnen zu stärken, sondern auch EU-weit die Bedingungen für freie und faire Tarifverhandlungen zu verbessern. Dies finde sich insbesondere im Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen sowie bei den Vorgaben zur öffentlichen Auftragsvergabe. Jetzt sei der deutsche Gesetzgeber gefordert die Richtlinie in den nächsten zwei Jahren konsequent umzusetzen und aufzuzeigen, wie auch hier in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften die Tarifbindung gestärkt werden kann.

„Klar ist aber auch,“ so Lemb weiter „dass gute Löhne und eine angemessene Beteiligung an den Gewinnen der Unternehmen nicht aus Brüssel, Straßburg oder den 27 Hauptstädten kommen werden – auch nicht mit der beschlossenen Richtlinie. Gewerkschaften vor Ort müssten nach wie vor selbst für gerechte Lohnpolitik kämpfen. Rechte auf Tarifverhandlungen und Mindestlöhne sind nur so stark, wie die Gewerkschaften, die diese Rechte nutzen.“

Und daran mangele es in der EU zunehmend. Kontaktbeschränkungen während der Pandemie und die vielen wirtschaftlichen Einbrüche hätten vielfach die Gewerkschaften Europas und ihre Mitgliederbasis geschwächt. Zudem sei insbesondere im Osten Europas die Bekämpfung von Gewerkschaften und ihren Rechten an der Tagesordnung.

Daher, so Lemb, sei mit der Richtlinie nun zwar ein erster Schritt getan, dabei dürfe es jedoch nicht bleiben: „Die EU muss sich stärker für den Schutz von Kollektivrechten der Gewerkschaften einsetzen. Die Rechtsprechung der EU hat in der Vergangenheit immer wieder wirtschaftlichen Grundfreiheiten Vorrang vor Kollektivrechten der Gewerkschaften eingeräumt. Wir brauchen aber umgekehrt eine ausnahmslose Vorfahrtsregel für das Recht von Gewerkschaften auf freien Arbeitskampf und faire Tarifverträge!“

Text: IG Metall
Foto: pixabay