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Ratgeber Braut

Kein Rücktritts- und Widerufsrecht bei geplatzter Hochzeit

28. August 2018


Auch wenn die Hochzeit platzt, gibt es bei Kaufverträgen kein Rücktritts- und Widerufsrecht 

Die Freude war groß. Romantischer Heiratsantrag, endlich. Die Brautleute sind sich einig, das Ereignis ihres Lebens soll jetzt stattfinden. Ein Brautmodengeschäft im Wohnort bietet ausreichend Auswahl. Das Brautkleid ist schnell gefunden. Die Freudentränen fließen, das Kleid ist gekauft. Alles ist vorbereitet, die Hochzeit kann stattfinden. Doch das Leben läuft manchmal anders als geplant.

Der Hochzeitstermin platzt. Das Brautpaar wird keinesfalls heiraten. Aber was ist mit dem Kleid? Was mit der gebuchten Lokalität, dem bestellten Büfett, dem DJ, dem Feuerwerk?  

Die Fast-Braut meint, das Brautkleid im Geschäft gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben zu können. Weil es hier Probleme gibt, sucht sie Rat bei der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Beim vermuteten Rückgaberecht irrt sie - wie auch viele andere Verbraucher. Nicht jeder Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden. Das ist, so die Feststellung der Verbraucherzentrale, der häufigste Verbraucherirrtum. In Geschäften abgeschlossene Kaufverträge sind für beide Vertragspartner bindend. Es gibt kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Natürlich kann man versuchen, den Vertrag rückgängig zu machen. Allerdings ist man dabei auf die Kulanz und das Wohlwollen des jeweiligen Händlers angewiesen. 

Auch bei den anderen vor einer Hochzeit abgeschlossenen Verträgen muss man ganz genau schauen, zu welchen Konditionen man aussteigen kann. Ist in den sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Rücktrittsrecht eingeräumt, heißt das regelmäßig die Zahlung einer pauschalisierten Schadenersatzsumme. Natürlich hat auch die Gegenseite auf ein Geschäft und entsprechenden Gewinn gehofft. Ggf. sind sogar bereits Aufwendungen betrieben worden. Ob man will oder nicht, soweit angemessen, ist die Schadenersatzpauschale dann auch zu zahlen. So wird in diesem Fall die Hochzeit teuer, auch wenn sie gar nicht stattfindet.


Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt