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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Ausschussmitglieder kritisieren Brandner

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 16. Oktober 2019

  1. Ausschussmitglieder kritisieren Brandner
  2. Abfederung des Kohleausstiegs
  3. Votum für Wohngeldreform
  4. Sicherheitsüberprüfung von Flüchtlingen
  5. Kontrollen an Grenze zu Österreich
  6. Fragen zur außerklinischen Intensivpflege
  7. Fragen zu Hausdurchsuchungsanträgen


01. Ausschussmitglieder kritisieren Brandner

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Mit Kritik an den Twitter-Aktivitäten des Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) begann die 62. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlas stellvertretend auch für die Fraktionen SPD, FDP und Die Linke eine Erklärung, wonach die Abgeordneten der vier Fraktionen die Äußerungen des Ausschussvorsitzenden verurteilen. Sie seien "erbärmlich" und würden ausdrücklich abgelehnt. Brandner habe mit seinen Äußerungen nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle Juden als Feindbild dargestellt und damit die Juden in Deutschland gefährdet. Er habe damit er eine Grenze überschritten und sich vom demokratischen Deutschland getrennt. Brandner sei nicht geeignet, den Rechtsausschuss zu führen, denn er habe die Voraussetzungen für den Vorsitz dieses Gremiums zerstört. Daraus müsse Brandner die Konsequenz ziehen. Es gebe eine "Grenze zwischen ihm und uns", sagte Rottmann.

Brandner hatte nach dem Anschlag, bei dem zwei vom Täter zufällig angetroffene Passanten starben, über das soziale Netzwerk Twitter zunächst den Tweet eines anderen Accounts weiter verbreitet, dessen Inhaber fragte, warum Politiker mit Kerzen in Moscheen und Synagogen "rumlungerten", wenn doch die Opfer des Anschlags letztlich eine "Deutsche" beziehungsweise ein "Bio-Deutscher" gewesen seien. In einem weiteren Tweet, den Brandner selbst verfasste, teilte er ein Video des jüdischen Publizisten und Anwalts Michel Friedman und bezeichnete ihn dabei als "deutschen Michel". Am Dienstag hatten der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Juristinnenbund (DJB) in einer gemeinsamen Pressemitteilung Brandners Rücktritt gefordert. In der Sitzung äußerte sich Brandner nicht zu der Kritik.

Der Ausschuss empfahl die Annahme einer Reihe von Gesetzentwürfen und beschloss weitere öffentliche Anhörungen. Gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen votierte das Gremium für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (19/1034819/10991). Dazu hatte Ende Juni eine öffentliche Anhörung stattgefunden. Mit großer Mehrheit und bei Enthaltung der AfD wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Eurojust-Verordnung (19/13451) angenommen. Nach einer ausführlichen Diskussion wurden ein Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Grundsteuer-Umlagefähigkeit (19/8827) und ein ähnlich gelagerter Antrag der Fraktion die Linke (19/18358) mit großer Mehrheit abgelehnt.

Die Abgeordneten beschlossen die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete (noch ohne Drucksache) am 13. November 2019 sowie dem Grunde nach eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Grünen zur Stärkung der Kinderrechte (19/1055). Zu den bereits terminierten Anhörungen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften (04.11.2019, 19/13828) und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Strafverfahrens (11.11.2019, noch ohne Drucksache) wurde die Einbeziehung von Anträgen von FDP und Grünen beschlossen. Weiter befasste sich der Ausschuss mit einer Vielzahl von Unterrichtungen, Gesetzentwürfen und weiteren Vorlagen, bei denen er mitberatend ist. Dabei gab es eine längere kontroverse Diskussion über den Antrag der Bundesregierung bezüglich des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte in Irak und Syrien (19/13290), der schließlich mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde. Das Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz wie auch ein Antrag der AfD für einen Bericht der Bundesregierung zum Thema "Hate Speech" im Internet sowie der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR wurden von der Tagesordnung abgesetzt.

Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, hat es bei den Mitgliedern des Gremiums erneut einen Wechsel gegeben. Für Katrin Budde rückt Karl Lauterbach (beide SPD) nach.



02. Abfederung des Kohleausstiegs

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/FLA) Das geplante Maßnahmenbündel zur Abfederung des Kohleausstiegs ist von Experten teils verhalten aufgenommen und mit zahlreichen Änderungsvorschlägen versehen worden. Das war das Ergebnis einer Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Bei der Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) ging es um den Entwurf der Bundesregierung eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen (19/13398).

Der Gesetzentwurf fuße auf den Vorschlägen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", so die Regierung. Es solle ein verbindlicher Rechtsrahmen für die "strukturpolitische Unterstützung der Regionen, insbesondere durch die Gewährung finanzieller Hilfen für Investitionen und weitere Maßnahmen bis 2038" geschaffen werden. Der Entwurf solle von einem Gesetz zum Ausstieg aus der Kohleverstromung flankiert werden.

Professor Ralf B. Wehrspohn (Fraunhofer-Gesellschaft) bemängelte, dass der Gesetzentwurf die enormen Herausforderungen gerade der energieintensiven Industrie ignoriere. Sie stehe vor der Herausforderung, ihre energetischen und prozessbedingten Treibhausgasemissionen drastisch zu senken. In Deutschland seien davon besonders die Chemie-, Papier-, Glas- und Metallbranchen betroffen.

Für Peter Kopf (Industrie- und Handelskammer Cottbus) fehlt eine klare Wirtschaftsorientierung der Strukturhilfen. Es müssten privatwirtschaftliche Investitionen angeregt werden. Wegfallende Wertschöpfung von Kohleunternehmen und Zulieferern könne nicht durch die Schaffung von Stellen in der Verwaltung kompensiert werden. Für die finanzielle Unterstützung bis 2038 fehle eine rechtsverbindliche Regelung zwischen Bund und Kohleländern.

Professor Joachim Ragnitz (ifo-Institut) sprach sich gegen die von einigen Ländern vorgebrachte Forderung nach Sonderabschreibungen für Investitionen in Ostdeutschland aus. Da nicht von vornherein abgeschätzt werden könne, wie hoch die Steuerausfälle wären, ergäben sich unwägbare Risiken für die öffentlichen Haushalte weit über das Jahr 2038 hinaus. Zudem erwarte er hohe Mitnahmeeffekte.

Der Konzernbetriebsrat der Lausitz Energie Bergbau AG will sich laut seinem Vorsitzenden Uwe Teubner dafür einsetzen, dass das Unternehmen mit neuen Geschäftsideen und innovativen Projekten eine aktive, zur Wertschöpfung beitragende und Arbeitsplatz sichernde Rolle bei der Strukturentwicklung einnimmt. In dem Gesetzentwurf finde sich aber kaum ein Anknüpfungspunkt für diese aktive Rolle von Unternehmen in der Strukturentwicklung.

Professor Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) befand, wegen des Zeithorizonts des Braunkohleausstiegs sei ein komplettes Wegbrechen der industriellen Basis ebenso wenig zu befürchten wie eine drohende Welle der Massenarbeitslosigkeit. Ein so erheblicher Einsatz öffentlicher Investitionsmittel, wie im Gesetzentwurf vorgesehen (rund 200.000 Euro pro direkt betroffenen Arbeitsplatz), sei dann gerechtfertigt, wenn davon industriepolitische Impulse ausgehen, die über die Braunkohlenreviere hinaus ausstrahlen. Es müssten Visionen und Leitbilder dahinterstehen.

Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, hob hervor, dass eine preiswerte, mittelfristig kalkulierbare und sichere Stromversorgung Voraussetzung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze sei. Im Gesetzentwurf fänden sich keine belastbaren Aussagen zum Ersatz der entfallenden Kohlekraftwerksleistung. Gesicherte, regelfähige und wetter- und tageszeitunabhängige Stromproduktion könne nicht durch volatile Stromeinspeisung ersetzt werden.

Klaus Aha von der Wirtschaftsinitiative Lausitz verwies auf die nötige Stabilisierung der Bevölkerungsentwicklung in der Lausitz: erst die große Zahl von Abwanderungen junger Menschen in den 1990er Jahren, nun der erneut drohende Bevölkerungsverlust durch den Kohleausstieg. Dem könne durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die verkehrliche Erschließung von Arbeitsplätzen in den Zentren Dresden und Berlin begegnet werden. Er kritisierte, dass der Gesetzentwurf fast nicht für Privatinvestitionen vorsehe.

Christine Wörlen (Arepo Consult) hielt es für wahrscheinlich, dass der Kohleausstieg arbeitsplatzschonend vollzogen werden kann. Dennoch müsse das Gesetz Beschäftigungsgarantien und klare Regelungen für die Beschäftigungssicherung bei Schließung von Kohleanlagen enthalten. Im Gesetzentwurf seien keine Vorkehrungen wie etwa Auffanggesellschaften zu finden. Bezogen auf die Betroffenen seien die Ziele im Gesetzentwurf wolkig und unklar formuliert.

Reiner Priggen (Landesverband Erneuerbare Energien NRW) meinte, der Ausbau der Erneuerbaren Energien müsse als ein wesentlicher Teil des notwendigen Strukturwandels begriffen und im Gesetz verankert werden. Das Ausbauziel für Erneuerbare Energien von mindestens 65 Prozent bis 2030 sei gesetzlich festzulegen. In dieser Hinsicht sei er völlig enttäuscht vom Gesetzentwurf, gemessen an den Vorschlägen der Kommission.

Namens der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände machte Detlef Raphael geltend, den Kommunen müsse die Möglichkeit gegeben werden, den Strukturwandel personell zu wuppen. Er äußerte die Sorge, dass die Gesamthilfen des Bundes in Höhe von 40 Milliarden Euro bis 2038 noch nicht ausfinanziert seien und bislang die Finanzierung lediglich mit 500 Millionen Euro pro Jahr bis 2023 gesichert sei. Die Spitzenverbände hätten die Befürchtung, dass möglicherweise versucht werde, in den Folgejahren durch Umschichtungen im Haushalt die finanzielle Unterlegung sicherzustellen. Die Finanzierung dürfe aber nicht zu Lasten der Förderung anderer strukturschwacher Regionen gehen.



03. Votum für Wohngeldreform

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauausschuss hat sich für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wohngeldreform ausgesprochen. In ihrer Sitzung am Mittwoch votierten die Abgeordneten mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD bei Enthaltung von Links- und Grünen-Fraktion für das Wohngeldstärkungsgesetz (19/10816) in geänderter Fassung. Die FDP-Fraktion stimmte dagegen. Der Entwurf sollte noch in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung im Plenum diskutiert werden. Das Gesetz soll die Mietsteigerungen seit 2016 berücksichtigen. Außerdem ist vorgesehen, das Wohngeld alle zwei Jahre per Verordnung an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung anzupassen (Dynamisierung).

Abgeordnete von CDU/CSU und SPD erklärten ihren Änderungsantrag, der Inseln ohne Festlandanschluss eine Sonderstellung beimisst. Die Menschen dort hätten nicht die Möglichkeit, auf andere Wohnungsmärkte auszuweichen, sagte ein Abgeordneter von CDU/CSU. Man habe die Zielgruppe so genau formuliert, dass keine Präzedenzfälle geschaffen werden könnten. Von der SPD kam der Hinweis, die Förderung bekannter zu machen. Viele wüssten gar nicht, dass es Wohngeld als Unterstützung gibt, auch im Eigentum.

Die Opposition begrüßte den Vorstoß mit Einschränkungen. Ein Vertreter der AfD erklärte, seine Fraktion wolle einen Schwerpunkt auf Subjekt- statt Objektförderung. Allerdings hätte man sich beim Stricken des Gesetzes mehr Sorgfalt gewünscht, etwa mehr Kleinteiligkeit bei der Mietstufen-Einteilung von Großstädten. Die FDP-Fraktion plädierte für eine Bündelung von Sozialleistungen im Wohnbereich, um Transparenz zu schaffen und um "Sozialleistungshopping" zu verhindern. Auch trage man Sorge, dass die Länder ihren Teil der Ko-Finanzierung nicht immer leisten wollten. Insgesamt gehe das Gesetz nicht weit genug. Eine Abgeordnete der Linksfraktion erklärte, man sehe die Notwendigkeit der Reform. Wohngeld sei allerdings nicht das Mittel der Wahl ihrer Fraktion; die Linke fände Investitionen in den öffentlichen Wohnraum sinnvoll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließlich fand die Änderungen ebenfalls nicht durchgreifend genug. Vor allem hätte man eine Klimakomponente verankern müssen, also einen Zuschlag für Klimaschutz, so ein Abgeordneter.



04. Sicherheitsüberprüfung von Flüchtlingen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Sicherheitsüberprüfung Schutzsuchender" ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13863). Darin schreibt die Fraktion, dass Deutschland Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundespolizei unter anderem nach Malta und Italien schicke "für eine Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen der Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen". Wissen will sie unter anderem, wie viele Sicherheitsüberprüfungsverfahren Vertreter der Bundespolizei und des BfV seit Juni 2018 auf Malta und in Italien durchgeführt und in wie vielen Fällen sie "Sicherheitsbedenken gegen eine Übernahme der Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens durch Deutschland" mitgeteilt haben.



05. Kontrollen an Grenze zu Österreich

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion will wissen, "wann, auf Grund welcher Rechtsgrundlagen und warum" die Bundesregierung die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenzen seit dem 20. Juli 2018 verlängert hat. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13834) danach, welche Grenzübergänge an der Grenze zu Österreich derzeit von Deutschland im Zuge der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen kontrolliert werden. Ferner fragt sie unter anderem, ob "die Bundesregierung und insbesondere das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Ende der stationären Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze" sondiert



06. Fragen zur außerklinischen Intensivpflege

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die außerklinische Intensivpflege ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/13792) der Grünen-Fraktion. Mit dem sogenannten Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) wolle das Gesundheitsministerium den Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege neu fassen. So werde die Leistung künftig in Pflegeeinrichtungen oder speziellen Wohneinheiten erbracht.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun Details über Umfang und Organisation der außerklinischen Intensivpflege bekommen.



07. Fragen zu Hausdurchsuchungsanträgen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Um vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beantragte Hausdurchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des linksextremistischen, rechtsextremistischen und religiös extremistischen/islamistischen Spektrums geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/13861). Vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses sei es für die parlamentarische Kontrolle der Ermittlungs- und Aufklärungstätigkeiten von besonderem Interesse, über die beantragten Hausdurchsuchungen Kenntnis zu erlangen, schreiben die Abgeordneten. Sie fragen die Bundesregierung, an welchen Terminen seit 2010 vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beantragte Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des linksextremistischen, des rechtsextremistischen und des religiös extremistischen/islamistischen Spektrums stattfanden. Weiter wollen sie wissen, in welchen Fällen Hausdurchsuchungen durch Pressearbeit/Pressemitteilung der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden und wie viele Durchsuchungsanträge abgelehnt wurden.


Foto: Bundesregierung / Bergmann