header-placeholder


image header
image
hands 1167619 960 720

Bundesrat billigt Rückkehr der Meisterpflicht

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2019

In bestimmten Handwerksberufen kehrt die Meisterpflicht zurück. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz am 20. Dezember 2019 gebilligt: Danach soll in zwölf derzeit zulassungsfreien Handwerken künftig die Meisterpflicht wieder gelten.

Es geht um diese zwölf Berufe

Im Einzelnen handelt es sich um Fliesen-, Parkett- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rolladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer. Diese Berufe zählen zu 53 Handwerken, für die die Meisterpflicht 2004 abgeschafft worden war. Mit der damaligen Reform wollte die Bundesregierung Impulse für Unternehmensgründungen geben.

Ziel: Mehr Qualität und Nachwuchs

Mit der Wiedereinführung der Pflicht 15 Jahre später reagieren Bundesregierung und Bundestag auf schwindende Ausbildungszahlen und Qualität: Die genannten Berufe sollen wieder attraktiver und das Niveau der Leistungen angehoben werden.

Eigene Initiative der Länder

Der Bundesrat hatte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung im ersten Durchgang keine Einwendungen erhoben. In einer eigenen Initiative hatte er sich bereits im Februar dieses Jahres für die Wiedereinführung der Meisterpflicht in einigen Berufen ausgesprochen.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.