Donnerstag, den 18. März 2021
Rechtsverordnung zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus erlassen
Ab sofort ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum im Landkreis Börde ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. Private Zusammenkünfte und Feiern sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet.
Genau das regelt die erste Rechtsverordnung des Landkreises Börde über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. März 2021.
Darum wurde die Rechtsverordnung erlassen:
Es wurde festgestellt, dass innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der
Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Landkreis Börde kumulativ den
Wert von 100 je 100 000 Einwohner (Inzidenz) überschritten hat.
Demnach ist der Landkreis Börde gemäß der „Zehnten SARS-CoV-2
Eindämmungsverordnung vom 7. März 2021“ ermächtigt und verpflichtet, Maßnahmen
zur Kontaktbeschränkung per Rechtsverordnung zu regeln.
Hintergrund / Begründung (Auszüge aus der Rechtsverordnung):
Die verordneten Maßnahmen sind geeignet eine konsequente Verringerung der
Kontakte durchzusetzen und so die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus
einzudämmen. Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 durch
Tröpfchen, z.?B. durch Husten, Niesen auch durch teils mild erkrankte oder auch
asymptomatisch infizierte Personen, kann es zu Übertragungen von Mensch zu
Mensch kommen. In Fällen von Zusammenkünften und Ansammlungen von Menschen
steigt daher das Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
Aufgrund aktueller Entwicklungen und Erkenntnisse, insbesondere der stark
zunehmenden Ausbreitung von SARS-CoV-2, ist eine erhebliche Kontaktreduzierung
zwischen Menschen erforderlich, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit deutlich zu
verlangsamen. Dies kann durch die verordneten Maßnahmen erreicht werden. Indem
die Ausbreitung verlangsamt wird, können die zu erwartenden schweren
Erkrankungsfälle mit dem SARS-CoV-2-Virus über einen längeren Zeitraum verteilt
und durch Impfung reduziert werden und Versorgungsengpässe in den
Krankenhäusern vermieden werden. Zusätzlich kann durch die Kontaktbeschränkung
der Eintrag und die Verbreitung der neuartigen Mutationen des Coronavirus verzögert
und reduziert werden. Die mit den verordneten Maßnahmen einhergehende
Kontaktminimierung kann im Landkreis Börde zur Senkung der Inzidenz beitragen.
Schlussbemerkung:
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Rechtsverordnung
verstößt. Die Einhaltung der Bestimmungen wird kontrolliert. Wissen sollte man, dass
Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu
25.000 Euro geahndet werden können.
Heute (18.032021) wurden im Landkreis Börde 44 neue Infektionen mit dem Covid-19-Virus amtlich registriert
Laborbestätigte Infektionen (seit 09.03.2020) insgesamt: 4.096 Personen (Quelle Landkreis Börde)