header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 03 12 13.44.42

Coronavirus: Informationen der Stadt Haldensleben

Montag, den 16. März 2020

Kindereinrichtungen der Stadt Haldensleben

Die Kindereinrichtungen sind heute und morgen zunächst geöffnet, um Eltern zu ermöglichen, ihre Kinderbetreuung kurzfristig zu organisieren. Am Mittwoch, den 18. März besteht nur noch eine Notbetreuung für anspruchsberechtigte Familien. Anspruchsberechtigt ist,

 - wer alleinerziehend ist und in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist.

-  oder beide Elternteile arbeiten in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist. Die Arbeitgeberbescheinigung und auch die Erklärung/Bescheinigung des jeweils anderen Elternteils muss vorgelegt werden.

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte  aus folgenden Bereichen: Einrichtungen der Gesundheits-, Arzneimittelversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, des Justiz- und Maßregelvollzuges, der Landesverteidigung, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes sowie Einrichtungen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Medien, Presse und Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

Wir bitten Angehörige, Formulare möglichst bereits ausgefüllt mitzubringen.

Über die eventuelle Rückerstattung von Kita-Beiträgen wird entschieden, wenn dazu eine einheitliche Regelung des Landes Sachsen-Anhalt vorliegt.

Am heutigen Tag wurden in den sieben städtischen Kitas und den drei städtischen Horten von 970 angemeldeten Kindern rund 100 gezählt. Diese Zahl wird sich bis zum Inkrafttreten der Notbetreuung vermutlich noch verringern. Dennoch werden alle für die Notbetreuung anspruchsberechtigten Kinder in ihren vertrauten Einrichtungen weiterbetreut. Es ist nicht geplant, Einrichtungen zusammenzulegen. 

Schließung und Einschränkungen öffentlicher Einrichtungen

Die Bibliothek und die Kulturfabrik sowie die Jugendherberge bleiben ab Montag, den 16. März vorerst geschlossen.

Für ausgeliehene Medien fallen in dieser Zeit keine Mahngebühren an. Wer während der Schließzeit die Gültigkeit seines Benutzerausweises verlängern möchte, um digitale Medien aus der Onleihe auszuleihen, kann sich telefonisch (03904 49530) oder per Mail ( bibliothek@haldensleben.de ) an das Bibliothekspersonal wenden.

Der Trainingsbetrieb in den städtischen Sportstätten wird mit sofortiger Wirkung untersagt.

Veranstaltungen

Aktuell sind bis 10. April alle städtischen Veranstaltungen abgesagt und eine Veranstaltung von Kultur-Landschaft e.V. auf Schloss Hundisburg (Leichte Muse am 22. März) abgesagt.

Abgesagt wurde auch der Jacobimarkt am 4. und 5. April. Die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung der Geschäfte aus Anlass des Jacobimarktes wird widerrufen. 

Der Wochenmarkt findet weiterhin statt. 

Abgesagt werden weiterhin folgende Veranstaltungen: Beach am Markt (05. April), der Tanz in den Mai (30.April) und das Kinderfest der Stadt Haldensleben (10. Mai)

Über weitere eventuelle Veranstaltungsabsagen wird laufend entschieden.

Drittveranstalter werdend dringend aufgerufen, zu prüfen, ob ihre Veranstaltungen in Haldensleben mit größeren Personenkreisen nicht abgesagt werden müssen. Maßgeblich ist hier der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration, der heute veröffentlicht wurde. Auf jeden Fall müssen Veranstalter auch bei kleineren Veranstaltungen unter 500 Personen die Teilnehmer registrieren und besondere Schutzmaßnahmen sicherstellen.