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Politik-News: Bundesrat: Keine Einwände gegen Grundgesetzänderung zur Grundsteuerreform

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.09.2019

Der Bundesrat hat sich am 20. September 2019 erstmals mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderung zur Reform der Grundsteuer befasst: er hat keine Einwände.

Grundsteuer künftig Befugnis des Bundes

Mit der geplanten Verfassungsänderung soll die Grundsteuer eindeutig der Befugnis des Bundes zugeordnet werden. Hierzu bekommt der Bund in Artikel 105 Grundgesetz uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.

Öffnungsklausel für die Länder

Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell (vgl. (TOP 25 b) zu berechnen: Ihnen gibt Artikel 72 Absatz 3 künftig eine umfassende abweichende Regelungskompetenz.

Wie es weitergeht

Als nächstes wird die Grundgesetzänderung in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten: Die erste Lesung hat dort bereits am 27. Juni 2019 stattgefunden. Wenn der Bundestag die Verfassungsänderung verabschiedet hat, entscheidet der Bundesrat über seine endgültige Zustimmung. Für die abschließenden Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.