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Reise-News: Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise

Mittwoch, den 23. September 2020

Lage auf Lesbos

Brände im Flüchtlingscamp Moria auf Lesbos haben erhebliche Schäden verursacht, zahlreiche Personen sind obdachlos. Zuvor war das Camp aufgrund von COVID-19-Fällen unter Quarantäne gestellt worden. Für die Insel wurde der Notstand erklärt.

- Seien Sie vor Ort besonders vorsichtig, meiden Sie insbesondere die betroffene Region um das Camp und befolgen Sie in jedem Fall die Anweisungen lokaler Behörden.

Beschränkungen im Land

Die Höchstteilnehmerzahl bei öffentlichen und geschlossenen Veranstaltungen ist auf 50 Personen begrenzt. In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z. B. Fähre) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.

Restaurants, Bars, Cafés und Diskotheken können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandregeln öffnen; in weiten Landesteilen sind die Öffnungszeiten jedoch auf Mitternacht beschränkt.

Indoor-Pools dürfen nicht betrieben werden. Die Nutzung von Außenpools ist nur einer bestimmten Personenzahl je nach Größe des Pools gestattet (5m² pro Person). Abstandsregeln sind auch zwischen Liegen einzuhalten.

Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen wieder öffnen. Über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst. Strände sind unter Geltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Zu den Hygiene- und Abstandsregeln gehört, dass ein bestimmter Abstand zwischen Strandliegen eingehalten werden muss, sofern es sich nicht um eine Familieneinheit handelt, und dass der Ausschank von Alkohol am Strand teilweise eingeschränkt ist.

Friseursalons, Spa- und Wellnesseinrichtungen sind wieder geöffnet. Es gelten Hygieneregeln.

Archäologische Stätten und Museen sind geöffnet.

Open Air-Veranstaltungen wie Kino und Theater sind gestattet; Veranstaltungen mit Stehplätzen z.B. Konzerte, sowie Jahrmärkte und Kirchweihfeste sind landesweit verboten.

Bei Steigerungen der Fallzahlen muss mit örtlichen weitergehenden Maßnahmen gerechnet werden. Aktuell sind z.B. die Regionalbezirke Chania und Heraklion (Kreta), Mykonos, Zakynthos, Lesbos, Paros und Antiparos, Chalkidiki, Pella, Pieria, Imathia, Kilkis von solchen Sondermaßnahmen betroffen. Die Einschränkungen umfassen die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, ein Verbot von allen öffentlichen Veranstaltungen und Zusammenkünften von mehr als neun Personen und eine Schließung der Wochenmärkte. In Restaurants darf pro Tisch nur eine Familie sitzen (vier, maximal sechs Personen).

Bis zunächst 4. Oktober 2020 gilt in der Hauptstadtregion Attika: kein Betrieb von Lokalitäten mit Livemusik, Kinos und Theatern, , Konzerte unter freiem Himmel sind ausgesetzt. Für Freiluftkinos und -theater sowie Wochenmärkte gelten gesonderte Bestimmungen. In Restaurants dürfen maximal 6 Personen an einem Tisch sitzen. Die Höchstteilnehmerzahl für öffentliche und geschlossene Veranstaltungen ist auf 9 Personen begrenzt. Es gilt die Pflicht, auch im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann.