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SAN Statistik

Magdeburg / ST: Mehr Ge­wer­be­an­mel­dun­gen, we­ni­ger Ge­wer­be­ab­mel­dun­gen im 1. Halb­jahr 2019

Mittwoch, den 4. September 2019

Im 1. Halbjahr des Jahres 2019 erfassten die Gewerbeämter im Land Sachsen-Anhalt insgesamt 11 918 Gewerbeanzeigen (ohne Reisegewerbe und ohne Gewerbeummeldungen), 181 weniger als im 1. Halbjahr des Vorjahres. Von den abgegebenen Gewerbemeldungen waren 5 770 die An- und 6 148 die Abmeldung eines Gewerbes. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt heute mitteilt, stieg die Zahl der Anmeldungen um 3,1 %, während die Zahl der Abmeldungen um 5,4 % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2018 sank.

In 5 der 14 Landkreise bzw. kreisfreien Städte wurde dabei ein positiver Saldo beobachtet, d. h. die Zahl der Gewerbeanmeldungen überstieg diejenige der Gewerbeabmeldungen. Dies war insbesondere im Burgenlandkreis (+52) und im Altmarkkreis Salzwedel (+50) der Fall. Negative Salden fanden sich insbesondere in der Landeshauptstadt Magdeburg (-95) und im Landkreis Stendal (-75).

Wie in den Vorjahren wurden die meisten Gewerbeanmeldungen (1 243) aber auch die meisten Gewerbeabmeldungen (1 481) im Wirtschaftsabschnitt Handel sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen abgegeben, vor allem in den Bereichen Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) mit 846 An- und 1 064 Abmeldungen und im Gastgewerbe mit 551 bzw. 602 Meldungen. Auch die Wirtschaftsbereiche der Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (722 bzw. 748 sowie der sonstigen überwiegend persönlichen Dienstleistungen (733 bzw. 784) trugen maßgeblich zum Ergebnis bei. Im Bereich Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallversorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen sanken die Gewerbeanmeldungen im Vergleich zum Vorjahr (von 52 auf 22; -57,7 %) prozentual am stärksten ab.

Insgesamt wurden von den 6 148 Gewerbeabmeldungen 5 183 wegen einer vollständigen Aufgabe abgegeben und 513 aufgrund einer Sitzverlegung in einen anderen Meldebezirk. Von den 5 770 Gewerbeanmeldungen im 1. Halbjahr 2019 erfolgten 4 747 bei einer Neugründung sowie 495 wegen eines Zuzuges aus einem anderen Meldebezirk. Die übrigen Gewerbeanmeldungen wurden wegen eines Rechtsformwechsels, Umwandlungen oder Gesellschafter- bzw. Inhaberveränderungen notwendig.