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Heute im Bundestag : Anwendung von Naloxon.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Fr., 03. Februar 2017

Übersicht


* Begünstigung von Dieselkraftstoff
* Anwendung von Naloxon
* Arzneimittelschäden durch Valproat
* Rechtsextremistische Straftaten erfragt
* Rechtsvereinfachung im SGB II

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Begünstigung von Dieselkraftstoff
Finanzen/Antwort


Berlin: (hib/HLE) Ohne die steuerliche Ermäßigung für Dieselkraftstoff für Personenkraftwagen wären die Einnahmen aus der Mineralölsteuer im Jahr 2015 um rund 3,7 Milliarden Euro höher ausgefallen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10909) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10732) mit. Eine generelle steuerliche Förderung für Dieselkraftstoff sei jedoch nicht gegeben, betont die Regierung. Zwar unterliege der Kraftstoff gegenüber Benzin einem geringeren Energiesteuersatz, diesem würden aber höhere Steuersätze für Personenkraftwagen mit Dieselmotoren bei der Kraftfahrzeugsteuer gegenüberstehen. Die EU-Energiesteuerrichtlinie sehe geringere Mindeststeuersätze für Dieselkraftstoff vor. Ob sich im Einzelfall bei der Benutzung von Diesel-Pkw im Vergleich zur Nutzung von Fahrzeugen mit Ottokraftstoff begünstigende Effekte ergeben könnten, hänge unter anderem von der Kilometerleistung des Fahrzeugs ab. Würden auch die Fahrzeuge des Güterverkehrs mit Dieselmotoren wie Benziner besteuert, würden die Steuereinnahmen um 4,1 Milliarden Euro steigen. Die Einnahmen aus der Energiebesteuerung von Dieselkraftstoff insgesamt haben sich nach Angaben der Bundesregierung seit 1990 (9,4 Milliarden Euro) mehr als verdoppelt. Im Jahr 2015 betrugen die Steuereinnahmen 20,4 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus der Besteuerung von Ottokraftstoffen gingen in diesem Zeitraum von 21,4 Milliarden Euro auf 16,1 Milliarden Euro zurück.

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Anwendung von Naloxon
Gesundheit/Antwort


Berlin: (hib/STO) Um die Anwendung von "Naloxon" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10958) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10771). Naloxon wirkt der Fraktion zufolge Opioiden wie Heroin oder starken Schmerzmedikamenten entgegen und wird eingesetzt, um eine akute Opioidvergiftung etwa bei der Überdosierung zu behandeln. Werde es rechtzeitig angewendet, könnten Folgeschäden und Todesfälle durch Atemstillstand verhindert werden. Für opioidkonsumierende Menschen sei es indes aktuell in Deutschland kaum möglich, Naloxon als Notfallmedikament zum Einsatz im Rahmen der Laienhilfe zu erhalten. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, wird zur Verhinderung von Drogentodesfällen schon seit längerem auch auf internationaler Ebene über den Einsatz von Naloxon auch durch Laien diskutiert. Der Einsatz von Naloxon auch im Drogennotfall sei grundsätzlich bereits heute möglich. Die Anwendung erfolge sowohl im Rahmen der ärztlich verantworteten Notfallrettung als auch im Suchthilfesystem in verschiedenen Kommunen, insbesondere durch Ärzte selbst oder unter deren Verantwortung in den Drogenkonsumräumen. Bei einer Notfallanwendung von Naloxon durch medizinische Laien seien besondere Anforderungen zu berücksichtigen, heißt es in der Antwort weiter. Die Anwendung von Naloxon im Drogennotfall sei "nicht vergleichbar mit der von den Fragestellern angeführten Anwendung von Adrenalin, die durch Autoinjektoren erfolgt und damit eine einfache und sichere Anwendung, etwa bei einem allergologischen Notfall, auch durch medizinische Laien ermöglicht". Diese Anwendungsform lasse es zu, Patienten oder deren Begleitpersonen die Anwendung von Adrenalin in der Regel mit geringem Aufwand zu vermitteln. Wegen seiner Darreichungsform als Autoinjektor komme deshalb "Adrenalin - im Unterschied zu den derzeit in Deutschland verfügbaren Darreichungsformen von Naloxon zur Antagonisierung von opioidbedingten Notfallsituationen - für die ärztliche Verschreibung einer präventiven Therapiemaßnahme im Wege der Notfallanwendung durch medizinische Laien in Betracht". Für Naloxon gebe es demgegenüber weder in Deutschland noch innerhalb der Europäischen Union eine für eine solche Anwendung erforderliche, vergleichbare arzneimittelrechtliche Zulassung. Bei einer Laienanwendung von Naloxon in den Notfällen einer Überdosierung mit illegalen Opioiden sei darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die bloße Verabreichung des Arzneimittels zur Überlebenshilfe nicht ausreicht, führt die Regierung weiter aus. Wichtig seien immer auch "weitere für ein Überleben der überdosierten Person erforderliche Maßnahmen, die besondere Kenntnisse erfordern sowie die Bereitschaft der Beteiligten voraussetzen, im Anschluss an die Notfallbehandlung unverzüglich professionelle ärztliche Expertise hinzuzuziehen".

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Arzneimittelschäden durch Valproat
Gesundheit/Antwort


Berlin: (hib/CHE) Für Epilepsiemedikamente mit dem Wirkstoff Valproat werden in Deutschland etwa 140.000 Rezepte pro Quartal über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10957) auf eine Kleine Anfrage (18/10764) der Fraktion Die Linke. Sie bezieht sich dabei auf Daten aus den Jahren 2015 und 2016. Erkenntnisse über die Zahl der geborenen Kinder, deren Mütter während der Schwangerschaft Valproat eingenommen haben, oder darüber, wie viele Menschen durch Valproat im Mutterleib geschädigt wurden, hat die Bundesregierung nach eigener Aussage nicht. Dem Wirkstoff wird ein erhöhtes Fehlbildungsrisiko attestiert, weshalb er bei weiblichen Jugendlichen, Frauen im gebährfähigen Alter und bei Schwangeren nur eingeschränkt verschrieben werden darf. Darauf verweist auch die Bundesregierung in ihrer Antwort.

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Rechtsextremistische Straftaten erfragt
Inneres/Kleine Anfrage


Berlin: (hib/STO) Ausländerfeindliche und rechtsextremistische Straftaten in Deutschland sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11035). Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, welche rechtsextremistischen Aktivitäten - etwa gegen Migranten - der Bundesregierung im Dezember 2016 bekannt geworden sind und wie viele Tatverdächtige wegen ausländerfeindlicher Übergriffe in diesem Monat festgenommen wurden.

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Rechtsvereinfachung im SGB II
Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage


Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/11030) zur Umsetzung der Rechtsvereinfachungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, welche konkreten Ziele die Regierung mit dem SGB-II-Rechtsvereinfachungsgesetz verfolgt und wie die Bundesagentur für Arbeit die Sanktionierung von Leistungen bei "sozialwidrigem" Verhalten umsetzt.

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Deutscher Bundestag - Fr., 03. Februar 2017