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Sachsen-Anhalt : Kranke Kinder immer öfter vom Papa betreut.



DAK Sachsen-Anhalt: Starker Anstieg beim Kinderkrankengeld für Väter

Fieber, Durchfall, Beinbruch: In Sachsen-Anhalt ist die Pflege kranker Kinder immer häufiger Männersache. Der Anteil der Väter, die zur Betreuung des kranken Nachwuchses dem Job fernbleiben, ist nach einer aktuellen Auswertung der DAK-Gesundheit in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Betrug er im Jahr 2016 bereits 25,9 Prozent, waren es 2010 noch 15 Prozent. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr bei der Krankenkasse in Sachsen-Anhalt 3.251 sogenannte „blaue Scheine“ eingereicht. 842 Anträge auf das Kinderpflege-Krankengeld stammten von Männern.

 

Rund 70.000 DAK-Versicherte reichten bundesweit im vergangenen Jahr Anträge für das sogenannte Kinderpflege-Krankengeld ein. Der Anteil der Väter, die ihre kranken Kinder zu Hause betreuen, stieg dabei in Sachsen-Anhalt auf knapp 26 Prozent an (2015: rund 22 Prozent). Die Krankenkasse beobachtet diesen Trend bereits seit sieben Jahren. Stefan Poetig, Pressesprecher der DAK-Gesundheit in Sachsen-Anhalt, bewertet die Entwicklung positiv: „Gleichberechtigung funktioniert nur, wenn die Männer mitmachen – nicht nur im Job, sondern auch bei der Kinderbetreuung.“

„Bei der Betreuung kranker Kinder gibt es ein deutliches Ost-West-Gefälle“, stellt Poetig fest. So war der Anteil der pflegenden Väter in allen ostdeutschen Bundesländern mit fast 27 Prozent vergleichsweise hoch. Im Westen lag der Durchschnitt bei nur rund 21 Prozent. „Ein Grund wird die hohe Erwerbstätigenquote ostdeutscher Frauen sein.“, weist Poetig mit Blick auf eine Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2012 hin. Demnach sind im Westen gleichberechtigte Doppelverdiener-Modelle weniger stark verbreitet als im Osten Deutschlands. Die Väter in Thüringen und Sachsen sind mit einem Betreuungsanteil von über 28 Prozent vorn, dicht gefolgt von Brandenburg und Sachsen-Anhalt (27 und 26 Prozent). Das Saarland belegt mit 16 Prozent den letzten Platz nach Rheinland-Pfalz (18 Prozent), Bayern und Baden-Württemberg (je 19 Prozent). 

Krankenkassen springen ein, wenn Eltern mit kranken Kindern zu Hause bleiben und der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leistet. Anspruch auf das Krankengeld haben gesetzlich versicherte Eltern von Kindern bis zu zwölf Jahre. Väter und Mütter mit einem Kind haben jeweils Anspruch auf zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Bei Alleinerziehenden sind es 20 Arbeitstage. Die Höhe des Kinderpflege-Krankengelds beträgt zwischen 90 und 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.