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Fieberambulanz 26

Gesundheit-News: Kalte Jahreszeit - KBV sieht Praxen gut aufgestellt

26. September 2020

Patienten mit Infekten können trotz der Corona-Pandemie in den Praxen behandelt werden. Mit dieser Feststellung reagierte der Vorstand der KBV auf bekanntgewordene Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium, sogenannte Fieberambulanzen einzurichten.

Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen seien gut vorbereitet für die kommenden Wochen und das vermehrte Auftreten von Erkältungskrankheiten, grippalen Infekten und potenziellen COVID-19-Fällen, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV in einer Pressemitteilung. „Wir können mit einer ganzen Reihe unterschiedlicher Maßnahmen flächendeckend das Infektionsgeschehen meistern.“

Fiebersprechstunden in den Praxen

Infekte könnten selbstverständlich in den Praxen behandelt werden. „Dazu gibt es beispielsweise Fiebersprechstunden – ein etabliertes und bewährtes Instrument zur Trennung der Patientenströme“, erläuterte der stellvertretende KBV-Vorsitzende, Dr. Stephan Hofmeister. Mit ihnen könnten Praxen aufkommensunabhängig flexibel reagieren. Möglich seien zudem Sondermaßnahmen wie Karenztage oder die telefonische AU-Bescheinigung.

Auch über den Aufbau eigenständiger COVID-19-Einrichtungen könne je nach Notwendigkeit regional entschieden werden.

Diese Einrichtungen können in Abstimmung mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst auf freiwilliger Basis auch von Vertragsärzten oder Kassenärztlichen Vereinigungen betrieben werden“, betonte Gassen.

Voraussetzung dafür sei, dass Finanzierung und die Versorgung mit Schutzausrüstung geklärt seien. Dabei sei entscheidend, wie sich die Zahl der Neuinfektionen entwickele. Als gute regionale Entscheidungsgrundlage sieht Gassen den vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung entwickelten Frühindikator einer „Vorwarnzeit“.

Hierbei werden anhand der Entwicklung der täglichen Neuinfektionen und der Reproduktionszahl R unterschiedliche Szenarien errechnet. Diese lassen darauf schließen, in welcher Zeit die Belastungsgrenze des Gesundheitswesens erreicht wäre.

Hintergrund der Aussagen des KBV-Vorstands ist ein Vorstoß des Bundesgesundheitsministeriums. Dieser sieht bundesweit die Einrichtung von Fieberambulanzen für Menschen mit Atemwegserkrankungen vor. Laut der Pläne sollen Patienten dort auf mögliche COVID-19-Erkrankungen untersucht werden.


Text / Foto: © 2020 KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG - KBV